Was ist der Sinn von Geschichte? Warum beschäftigen sich Menschen mit Ereignissen der Vergangenheit und vermitteln diese, in welcher Form auch immer, an die nächste Generation? Nur die Erinnerung an Vergangenes stifte Identität, nur die Erinnerung an Vergangenes helfe einer Gemeinschaft, bereits begangene Fehler zukünftig zu vermeiden. So oder so ähnlich lauten die Standardantworten nach dem Sinn von Geschichte. Dieser Ansicht tritt der Historiker Christian Meier in seiner neuen Darstellung "Das Gebot zu vergessen und die Unabweisbarkeit des Erinnerns" entschieden entgegen. In vielen Fällen sei es gerade das verordnete Vergessen gewesen, welches das Fortbestehen von Gemeinschaften gesichert habe. Als Beispiel nennt der Althistoriker die Amnestie der Athener 403 v. Chr. Im Verlaufe einer kurzen Tyrannenherrschaft im Anschluss an den Peloponnesischen Krieg wurden 7500 Menschen getötet, eine im Anbetracht der Bevölkerungszahl der Polis ungeheure Zahl. Durch das verordnete "Nicht-Erinnern", so die ursprüngliche Bedeutung von Amnestie, sollte ein sich anbahnender Bürgerkrieg vermieden werden: "Denn die Erinnerung an Schlimmes erzeugt den Drang zur Rache; was zugleich heißen kann: zu Gerechtigkeit, einer Gerechtigkeit freilich, die allzu leicht auf parteiliche Weise gesucht wird, so daß das Bedürfnis nach Widerrache entsteht" (13). Es war, platt ausgedrückt, eine Kosten-Nutzen-Rechnung zwischen innerem Frieden und dem Bedürfnis der Opfer nach Gerechtigkeit: "Der Friede [...] wird insoweit für wichtiger gehalten als das Recht" (45) formuliert Meier thesenhaft.
In dem Themenkomplex Erinnern und Vergessen stelle Auschwitz etwas völlig Neues dar, so Meier. Ein Völkermord müsse um jeden Preis immer in Erinnerung gehalten werden, "damit nicht jemand wie Hitler aus dem Beschweigen des Mords an den Armeniern den Schluß zieht, man könne alles machen, ohne dafür büßen zu müssen" (89). Auschwitz stelle jedoch einen besonderen Sonderfall bezüglich der Erinnerungskultur dar und lasse somit keinen Schluss auf den Umgang mit Vergangenem im Allgemeinen zu. Vielmehr müsse eine Gemeinschaft immer wieder aufs Neue aushandeln, wie sie adäquat mit Vergangenheit umzugehen habe: "Es gibt keinen abstrakten Maßstab dafür. Jeder Fall ist anders. Daher ist es keinesfalls ausgemacht, daß sich seit der unabweisbar deutschen Erinnerung an Auschwitz alles anders verhält als früher. Die uralte Erfahrung, wonach man nach solchen Ereignissen besser vergißt und verdrängt als tätige Erinnerung walten zu lassen, ist noch keineswegs überholt" (97).
Fazit: Erinnerungen verschönern das Leben doch erst das Verdrängen macht es erträglich heißt es gemäß eines Sprichwortes. In leicht abgewandelter Form lässt es sich auf Meiers These anwenden: Nur das Verdrängen sichert in den meisten Fällen das friedliche Fortbestehen einer Gemeinschaft auf Kosten des Gerechtigkeitsempfinden der Opfer. Spannend zu lesen bietet "Das Gebot zu vergessen und die Unabweisbarkeit des Erinnerns" viel Diskussionsstoff für alle an der Thematik Interessierten.