Hallo, die Himmelslaternen sind fast überall verboten
Baden-Württemberg
Eine Erlaubnis des Aufsteigens der Himmelslaternen kann im Bundesland Baden-Württemberg nicht erteilt werden und der Einsatz ist verboten.
Bayern
In Bayern ist nach der Bayerischen Brandschutzverordnung Art. 19 das Aufsteigen von unbemannten Flugballons mit festen oder flüssigen Brennstoffen verboten.
Berlin
Die Genehmigung, welche erforderlich ist, wird in der Regel nicht erteilt.
Hessen sowie Thüringen
Eine Verordnung liegt derzeit für eine Verbot noch nicht vor, allerdings wurde angekündigt, dass diese in Kürze in Kraft treten wird.
Mecklenburg-Vorpommern
Ebenfalls wird im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern keine luftrechtliche Erlaubnis für ein Aufsteigen von Himmelslaternen erteilt.
Niedersachsen
Seit dem 1. Mai 2009 ist der Gebrauch in Niedersachsen ebenfalls untersagt.
Nordrhein-Westfalen
Für die Regierungsbezirke und Ballungsgebiete Düsseldorf und Köln kann eine Erlaubnis des Aufsteigenlassens der Himmelslaternen nicht erteilt werden. Ab dem 18. Juli 2009 ist im ganzen Bundesland der Einsatz verboten.
Rheinland-Pfalz
Seit dem 1. September ist das Austiegen lassen von Himmelslaternen auch in in Reinland Pfalz verboten.
Sachsen
Seit dem 1. September 2009 ist der Einsatz von Himmelslaternen in Sachsen verboten.
Saarland
Seit Oktober 2009 ist das Aufsteigen lassen von Himmelslaternen verboten
Sachsen-Anhalt
Im Bundesland Sachsen-Anhalt ist seit dem 23. April 2009 der Gebrauch verboten.
Schleswig-Holstein
Ab dem 28. August 2009 ist der Gebrauch im Bundesland Schleswig Holstein untersagt.
Thüringen
Seit Oktober 2009 ist ein Verbot für das Aufsteigen lassen von Himmelslaternen in Thüringen wirksam