Der Name ist Programm - Ingo Müllers Klassiker "Furchtbare Juristen" handelt davon, wie furchtbar das war, was deutsche Juristen, vor allem Richter, taten: Im Dritten Reich, aber auch davor und danach. Dabei hätte alles auch ganz anders kommen können: Ingo Müller behandelt im ersten Teil seines Buches, gewissermaßen der "Vorgeschichte", wie in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts sich deutsche Richter für Demokratie und Bürgerrechte engagierten und dafür teilweise sogar verfolgt wurden. Erst unter Bismarck wurde eine neue, extrem konservative und staatstragende, Richtergeneration herangezogen. In der Weimarer Republik vertraten deutsche Gerichte dann oft republikfeindliche, reaktionäre und antisemitische Positionen.
Im zweiten Teil schildert der Autor dann, wie furchtbar - im wahrsten Sinne des Wortes - deutsche Richter im Dritten Reich wüteten. Die Justiz betrieb nicht nur die vollständige Entrechtung der Juden, sondern verfolgte mit unmenschlicher Grausamkeit alle dem Regime missliebigen Personen. Dabei zeigt Ingo Müller mit beklemmender Deutlichkeit auf, dass es neben der Terrorjustiz der Sondergerichte und des Volksgerichtshofs keine "Inseln der Rechtsstaatlichkeit" gab. Vom kleinen Amtsgericht bis hinauf zum altehrwürdigen Reichsgericht fällten die Gerichte Urteile, die mit Recht und Gerechtigkeit nichts zu tun hatten und nur noch der "Vernichtung des inneren Feindes" dienten.
Besonders lobenswert ist, dass Ingo Müller mit einer Vielzahl von Beispielen das von ihm so genannte "Positivismusmärchen" widerlegt: Deutsche Richter befolgten die Nazi-Gesetze nicht etwa mit innerem Widerstreben aus anerzogener Gesetzestreue. Vielmehr identifizierten sich die meisten Richter freiwillig mit den Zielen der Machthaber, wendeten die Gesetze härter an, als es vom Wortlaut geboten war, und gingen oft genug über den Wortlaut der Gesetze noch hinaus. So verboten deutsche Gerichte etwa "Mischehen" zwischen "Ariern" und Juden, als es dafür noch keine gesetzliche Grundlage gab, oder verhängten gegen "Rassenschänder" die vom Gesetz gar nicht vorgesehene Todesstrafe.
Der dritte Teil, überschrieben "Die Fortsetzung", ist für mich persönlich am bedrückendsten, weil er sich mit unserem eigenen, sich selbst als Rechtsstaat verstehenden, Staat befasst. Ingo Müller zeigt, dass die bundesdeutsche Justiz bei der Bewältigung des Nazi-Unrechts fast komplett versagt hat. Nazi-Täter wurden oft gar nicht, oft unvertretbar mild bestraft. Kein einziger Nazi-Richter ist jemals wegen Rechtsbeugung verurteilt worden, wobei bundesdeutsche Gerichte die Urteile der NS-Justiz oft genug als vertretbar oder sogar richtig bezeichneten. Erschreckend ist auch der von Ingo Müller ausführlich dargestellte Umstand, dass einerseits ehemalige Nazi-Juristen, auch wenn sie schwere Schuld auf sich geladen haben, ihre Karriere unbehindert fortsetzen konnten, während NS-Opfern unter den verschiedensten Vorwänden Rehabilitierung und Entschädigung vorenthalten wurde. In diesem Zusammenhang räumt Ingo Müller mit noch einem Märchen auf: Die Bundesrepublik wurde nicht etwa deshalb mit alten Nazis aufgebaut, weil es keine anderen geeigneten Bewerber gab. Vielmehr wurden die in den Nachkriegsjahren eingestellten demokratischen und unbelasteten Beamten gezielt entlassen, um Platz für ehemalige Nazis zu schaffen. Ich gestehe, dass mich gerade bei der Lektüre dieses dritten Teils oft die schiere Fassungslosigkeit packt.
Sehr positiv an dem Buch ist, dass der Autor eine ungeheure Zahl von Fakten, insbesondere Gerichtsurteile, anführt, sodass sich der Leser selbst ein anschauliches Bild machen kann. Die Sprache des Buches ist allerdings, trotz anerkennenswerten Bemühens um Sachlichkeit, mitunter polemisch, die Bewertungen sind - zumindest was die Bundesrepubik angeht - manchmal einseitig. So wird etwa einem Senatspräsidenten am Bundesgerichtshof nachgesagt, dieser habe sich zur "Speerspitze der Kommunistenverfolgung" gemacht, was nach allem, was man weiß, kein gerechtes Urteil ist. Auch fällt fast völlig unter den Tisch, dass sich - nicht zuletzt im Gefolge der 68er Bewegung - im Laufe der Zeit in der deutschen Justiz ein anderes, ein demokratisches, liberales und aufgeklärtes Bewusstsein durchgesetzt hat. Solche Urteile, wie sie in den 50er und 60er Jahren ergingen und oft unverhohlene Sympathie oder jedenfalls Verständnis für das Dritte Reich bekundeten, wären heute nicht mehr möglich und waren es auch schon nicht mehr, als das Buch erstmals erschien.
Das Buch ist angesichts seines Erscheinungsdatums nicht mehr ganz aktuell. Weder das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1995, in welchem das höchste deutsche Strafgericht sein eigenes "folgenschweres Versagen" bei der Aufarbeitung der NS-Terrorjustiz bedauerte, noch das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege aus dem Jahr 1998 mit Änderungen aus den Jahren 2002 und 2009 konnte der Autor berücksichtigen. Auch ein Vergleich mit der Aufarbeitung des DDR-Unrechts durch deutsche Gerichte, ein Vergleich, der heute naheliegen würde, war dem Autor nicht möglich. Dies mindert aber nicht den Wert des Buches. Im Gegenteil: Es gibt nichts Vergleichbares.