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Frauengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder
  
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Frauengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder [Gebundene Ausgabe]

Dagmar Schiek , Kornelia Buhr , Heike Dieball
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Gebundene Ausgabe, Mai 2001 --  

Produktinformation

  • Gebundene Ausgabe: 1048 Seiten
  • Verlag: Bund Verlag (Mai 2001)
  • Sprache: Deutsch
  • ISBN-10: 3766325965
  • ISBN-13: 978-3766325969
  • Größe und/oder Gewicht: 23 x 16 x 6,2 cm
  • Durchschnittliche Kundenbewertung: 4.0 von 5 Sternen  Alle Rezensionen anzeigen (1 Kundenrezension)
  • Amazon Bestseller-Rang: Nr. 3.609.916 in Bücher (Siehe Top 100 in Bücher)

Produktbeschreibungen

Vorwort

Mit dem Inkrafttreten des Frauenfördergesetzes des Bundes am 1. September 1994, des Schleswig-Holsteinischen Landesgleichstellungsgesetzes am 23. Dezember 1994 und des Rheinland-Pfälzischen Landesgleichstellungsgesetzes am 25. Juli 1995 sind nur noch die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen ohne eine entsprechende gesetzliche Regelung. Für die große Mehrheit der im öffentlichen Dienst Beschäftigten gilt damit ein Frauengleichstellungsgesetz.

An diese Gesetze werden große Erwartungen, aber auch Befürchtungen geknüpft: Befürchtungen, daß den Männern berufliche Aufstiegschancen genommen werden; Erwartungen, daß Frauen jetzt keine Ungerechtigkeiten im Geschlechterverhältnis mehr erfahren müssen. Dem stehen häufig Unsicherheit und Unkenntnis über den Inhalt und die Anwendung der einschlägigen Gesetze gegenüber - so muß es zwangsläufig zu Fehleinschätzungen kommen.

Das Gebiet der Frauengleichstellung im öffentlichen Dienst ist darüber hinaus ausgesprochen vielschichtig. Die Gesetze berühren alle Gebiete des öffentlichen Dienstrechts. Die wichtigsten Regelungen - zu personellen Einzelentscheidungen, zur Personalplanung insgesamt, über Fragen von Arbeitszeit, Beurlaubung und Beschäftigtenschutz bis zu Aufgaben und Rechten von Interessenvertretung und Frauenbeauftragten - betreffen Rechtsgebiete, die in den Bundesländern und im Bund je unterschiedlich ausgestattet sind.

Die bekanntesten Regelungsbereiche - die Quotierungsvorschriften - sind nach wie vor verfassungs- und europarechtlich im Streit. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Quotierung im Bremer Landesgleichstellungsgesetz konnte noch berücksichtigt werden; nicht jedoch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Quotierungsregelung im Landesbeamtengesetz von Nordrhein-Westfalen. Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens enthalten die Frauengleichstellungsgesetze verbindliche Bestimmungen und dokumentieren den politischen Willen, durch Frauenförder- und Gleichstellungspläne antidiskriminierende Personalplanung zugunsten von Frauen umzusetzen.

Das am 1. September 1994 in Kraft getretene Zweite Gleichberechtigungsgesetz des Bundes enthält als Artikel 10 das Beschäftigtenschutzgesetz. Hiermit erfährt zum ersten Mal das Problem der sogenannten sexuellen Belästigung im Erwerbsleben die Anerkennung einer gesetzlichen Regelung - sowohl für die Privatwirtschaft als auch für den öffentlichen Dienst. Die Frauengleichstellungsgesetze der Länder Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein haben dieses Problem auf der landesgesetzlichen Ebene aufgegriffen. Damit sind gesetzliche Anspruchsgrundlagen geschaffen, so daß betroffene Frauen sich gegen diese Form der Diskriminierung nicht mehr nur auf allgemeine Vorschriften stützen müssen, die vom Straf über das Arbeits- und Dienstrecht bis hin zum Jugendarbeitsschutz- und Berufsbildungsrecht reichen.

Die Frauengleichstellungsgesetze eröffnen neue Handlungsmöglichkeiten und -verpflichtungen gegen Geschlechterdiskriminierung und werfen zugleich eine Vielzahl von Rechtsproblemen auf. Diese erste vergleichende Kommentierung bietet Personalverantwortlichen, Personalräten sowie den - zum Teil erst nach Verabschiedung der Gesetze eingesetzten oder gewählten - Frauenbeauftragten, Gleichstellungsbeauftragten und Frauenvertreterinnen Orientierung bei auftretenden Zweifels- oder Streitfragen und praktische Handhabe zur Umsetzung der Gesetze. Diese Kommentierung berücksichtigt die Neufassung des Art. 3 Abs. 2 GG sowie die bis Oktober 1995 bekanntgewordenen Entscheidungen der Arbeits- und Verwaltungsgerichte zur Frauengleichstellung im öffentlichen Dienst. Sie kann nicht alle Probleme der Frauengleichstellung im öffentlichen Dienst umfassen. Eine ausführliche Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten der gleichstellungspolitischen Einwirkung auf die Privatwirtschaft - z.B. über die Vergabe öffentlicher Aufträge - und der Gewährleistung von Gleichstellungsstandards bei der Privatisierung öffentlicher Aufgaben bleibt späteren Auflagen vorbehalten. Die inhaltliche Verantwortung für die einzelnen Teile liegt allein bei den jeweiligen Verfasserinnen.

Die Autorinnen haben entweder an Frauengleichstellungsgesetzen und/oder ihrer Umsetzung gearbeitet (Heike Dieball, Ulrike Fritsche, Marion Malzahn und Dagmar Schiek), waren als Frauenbeauftragte und in beratender Funktion (Sibylle Wankel) oder sind in der Personalverwaltung (Kornelia Buhr) mit der Umsetzung befaßt oder wenden das Beschäftigtenschutzgesetz in verantwortlicher Position an (Sabine Klein-Schonnefeld). Sie wurden durch zahlreiche Anregungen und Anfragen aus der Praxis unterstützt und auf Probleme aufmerksam gemacht. Alle Autorinnen haben auch wissenschaftlich über und mit Frauengleichstellungsgesetzen gearbeitet.

März 1996 Die Autorinnen


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Die hilfreichsten Kundenrezensionen
1 von 2 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich
Von Ein Kunde
Format:Gebundene Ausgabe
Für alle Neulinge in Fragen des Gleichstellungsgesetztesenthält dieses Buch viele auskunftsreiche Kommentierungen und Hinweisezum Gesetz. Die Gestaltung dieser Funktion wird mit diesem Buch erleichtert und gibt auch Verweise an andere unterstützende Stellen. Lediglich das Inhaltsverzeichnis müsste etwas übersichtlicher gegliedert werden.
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