Das zutreffende Fazit des Buches ist sehr ernüchternd: für das, was das Arbeitsrecht einmal angetreten ist auszugleichen, nämlich die Imparität in diesem Schuldrechtsverhältnis, ist es wenig tauglich.
Das Recht ist der Entwicklung neuer Beschäftigungsformen nicht gewachsen. Wenn Missbrauch mit den Beschäftigungsformen getrieben wird,ist der nur angeblich als Selbständiger tätige Arbeitnehmer überhaupt nicht in der Lage, seine Rechte durchzusetzen. Dabei wird aufgezeigt, wie beginnend mit der kaum mehr nachzuvollziehenden Rechtsprechung zur massenweisen Zwangsverselbständigung von Arbeitnehmern in der Weight Watchers-Entscheidung diesem Treiben Tür und Tor geöffnet wird und die höchstrichterliche Rechtsprechung trotz massiver Kritik weiter am eingeschlagenen Kurs festhält und dies wohl zuletzt mit der Moskitoanschläger-Entscheidung weiter bestätigt.
Wer satt ist, kann sich Hunger eben kaum vorstellen. Auch die Tendenz hin zur Beschäftigung in prekären Arbeitsverhältnissen wird sich nicht als tauglicher Versuch erweisen, die Arbeitslosigkeit nachhaltig zu mindern.
Das Kapitel über Leiharbeit wird der Praxis durchaus gerecht; hier wäre aber auch noch etwas zur geringfügigen Beschäftigung beim Outsourcing zu sagen gewesen. Vielleicht etwas, was in der dritten Auflage ergänzt werden könnte. Da ist es nur ein schwacher Trost, wenn die Entscheidungen des BFH zitiert werden, denen Fälle zugrunde liegen, in denen wirklich einmal selbständige IT-Fachleute echte Selbständige sind.
Insgesamt also ein Buch, dass das auseinander driften von Anspruch und Wirklichkeit im Arbeitsrecht verdeutlicht.