Aus der Amazon.de-Redaktion
Interessant wird es im Kapitel "Neubau-Kosten". Die Tipps zur Reduzierung der Grunderwerbsteuer sind genauso wertvoll wie die zur Einsparung von Abwassergebühren. Damit der Hausbauer keine bösen Überraschungen bei der Abzahlung der monatlichen Raten erlebt, sollten die Lebenshaltungskosten zuerst ermittelt werden. Auf dieser Basis kann die Höhe der Rate berechnet werden. Wie der Staat bei der Eigenheimfinanzierung hilft, steht ebenfalls in diesem Buch. Im letzten Drittel erhält der Leser einen Einblick in die Baufinanzierung durch Darlehen, Hypotheken und Lebensversicherungen. Die mitgelieferte CD ist sehr praktisch und sinnvoll. Eines aber sollte der Bauwillige niemals vergessen: eine Notsituation wie Arbeitslosigkeit sollte besser nicht eintreten. Auch eine Ehescheidung wäre nicht sehr vorteilhaft für das Vorhaben. --Corinna S. Heyn -- Dieser Text bezieht sich auf eine vergriffene oder nicht verfügbare Ausgabe dieses Titels.
Der Grundbesitz, Oktober 2005
Der Grundbesitz, Oktober 2005
Kurzbeschreibung
Neben den wichtigsten staatlichen Fördermitteln und den aktuellen Änderungen zur Eigenheimzulage erhalten Immobilienkäufer Informationen dazu, worauf sie bei Finanzvermittlern achten müssen.
Sie erfahren alles über die optimale Immobilienfinanzierung > Finanzierungsmix: So finden Sie die besten Konditionen > Bauen oder Kaufen? So treffen Sie die richtige Entscheidung > Auf CD-ROM: Finanzierungsrechner und Musterkalkulationen > Mit aktueller Gesetzesänderung zur Eigenheimzulage
Der perfekte Ratgeber für alle, die kompetente Hilfe rund um den Immobilienkauf suchen.
Wer bauen oder eine Immobilie kaufen möchte, benötigt viele Informationen. Dieser Ratgeber bietet verlässliche Auskunft um alle wichtigen Aspekte des Immobilienerwerbs. Fragen, ob es sinnvoll ist, neu zu bauen oder eine bestehende Immobilie zu kaufen und wie man den Kauf finanziert, werden detailliert behandelt.
Der Verlag über das Buch
Klappentext
> Die wichtigsten staatlichen Fördermittel und die aktuelle Änderung zur Eigenheimzulage.
> Finanzierungsmix: Checklisten, Übersichten und Musterkalkulationen auf CD helfen Ihnen dabei, die besten Konditionen zu finden.
> Was ist günstiger: Bauen oder Kaufen? Alle Kosten, die beim Bau oder Kauf einer Immobilie entstehen.
> Tipps und Tricks, worauf Sie bei Finanzvermittlern achten müssen.
> Auf CD-ROM: Mit dem Rechner zum Kredit- und Konditionsvergleich können Sie die für Sie günstigste Finanzierung ausrechnen.
Umschlagtext
Über den Autor
Auszug aus Die optimale Immobilien-Finanzierung, m. CD-ROM von Eike Schulze, Anette Stein. Copyright © 2004. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten.
Was bringt die steuerliche Förderung nach dem Eigenheimzulagegesetz?
Seit dem 01.01.1996 weisen die steuerlichen Förderungen eigengenutzten Wohnraums wesentliche Änderungen auf. Der vorher nach § 10e EstG (Einkommensteuergesetz) geltende Steuerabzug wurde durch eine einkommensunabhängige
Eigenheimzulage nach dem Eigenheimzulagegesetz (EigZulG) ersetzt. Sie gilt grundsätzlich für alle Bau- oder Kaufvorhaben, für die nach dem 31.12.1995 der Kaufvertrag abgeschlossen oder der Bauantrag gestellt wurde.
Bei der alten Regelung wurden die Abzugsbeträge direkt vom steuerpflichtige Einkommen des Erwerbers oder Bauherrn abgezogen. Damit galt der Grundsatz, dass die Steuerersparnis umso höher ausfiel, je höher das Einkommen lag. Dieser soziale Missstand wurde mit der Eigenheimzulage beseitigt, denn nun ist nicht mehr das Einkommen ausschlaggebend, sondern alle Personen mit gleichem Familienstand erhalten die gleiche Förderung, wenn Sie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Zum 01.01.2004 sind Änderungen bei der Eigenheimzulage in Kraft getreten. Das Fördervolumen der Eigenheimzulage wurde im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 zugunsten einer Steuersenkung ab 2004 um 30 Prozent gekürzt.
Bereits laufende Förderungen mit der Eigenheimzulage werden für die vollen acht Jahre ungekürzt ausgezahlt. Bei Kaufverträgen und Bauanträgen,
die vor dem 01.01.2004 gestellt wurden, sowie bei Eintritt in eine Genossenschaft vor diesem Zeitpunkt gilt die Förderung nach altem Recht weiter. Alle Bau- oder Kaufvorhaben, bei denen die Verträge nach dem 31.12.2003 abgeschlossen wurden, werden nach neuem Recht gefördert.
Bei baugenehmigungsfreien Objekten ist der Zeitpunkt, zu dem die Bauunterlagen eingereicht wurden, ausschlaggebend. Mussten weder ein Bauantrag noch Bauunterlagen eingereicht werden, ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem mit dem Bauvorhaben begonnen wurde.
Eigenheimzulage
> Rüdiger Herz möchte sich eine neu gebaute kleine Eigentumswohnung kaufen. Er verdient jährlich brutto rund 25.000 . Vom Staat erhält er acht Jahre
lang eine Eigenheimzulage von 1.250 (insgesamt 10.000 ).
> Regine Held möchte ebenfalls eine neu gebaute Wohnung kaufen und verdient jährlich brutto rund 35.000 . Auch sie erhält vom Staat acht Jahre lang eine Eigenheimzulage in Höhe von 1.250 (insgesamt 10.000 ).
> Das Ehepaar Weber hat eine Tochter und verdient zusammen brutto rund 80.000 . Sie erhalten eine Eigenheimzulage von 2.850 (1.250 Grundförderbetrag plus 2 × Kinderzulage je 800 ).
Wer wird gefördert?
Anspruchsberechtigt ist jeder Immobilienerwerber oder Bauherr, der unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, unabhängig davon, ob er tatsächlich auch Einkommensteuer zahlt. Der Anspruch ist jedoch an einige Voraussetzungen gebunden.
> Gefördert wird nur, wer Wohneigentum kauft oder baut und es selbst nutzt oder es Verwandten unentgeltlich zur Nutzung überlässt. Dabei kann es sich um Alt- oder Neubauten, Ein- oder Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen handeln.
> Außerdem erhalten Sie die Zulage, wenn Sie im eigenen Zwei- oder Mehrfamilienhaus einen Teil des Wohnraums selbst nutzen und den anderen Teil vermieten. Im Zweifamilienhaus wird jedoch grundsätzlich nur eine Wohnung gefördert, auch wenn das ganze Haus vom Besitzerbewohnt wird. Ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung gilt ebenfalls als Zweifamilienhaus.
Eigenheimförderung für Teileigentümer
Teileigentümer eines Mehrfamilienhauses erhalten einen Anspruch auf die Eigenheimförderung, wenn zwischen ihnen eine ins Grundbuch eingetragene
Nutzungsregel vereinbart wurde. Diese muss klarstellen, dass jeder Teileigentümer selbst für die Unterhaltung seiner selbst genutzten, abgeschlossenen
Wohnung aufkommt.
Aus- und Umbauten ab 2004 nicht mehr gefördert
Nach der alten Regelung wurde auch gefördert, wer seine selbst genutzte Immobilie aus" oder umbaute, wenn dabei neuer, selbst genutzter Wohnraum entstand. Ab 2004 gibt es jedoch für Ausbauten etwa in Form von Dachgeschossen oder Wintergärten kein Geld mehr. Neu geschaffene Wohnungen in vorhandenen Gebäuden werden jedoch weiterhin gefördert.