Kurzbeschreibung
Jeder neunte erwachsene Bundesbürger ist nicht mehr in der Lage, seine laufenden Rechnungen zu bezahlen. Die Gründe dafür sind nach Angaben der Wirtschaftsauskunftei Creditreform vielfältig: Plötzliche Arbeitslosigkeit, der Wegfall der Grundsicherung mit früher gewährten einmaligen Zuschüssen und eine häufig unverantwortliche Kreditvergabe der Banken sind mit die Ursache, dass drei Millionen Bundesbürger mit einem Rekordwert von 999 Milliarden Euro in der Kreide stehen. Trotzdem haben bisher nur drei Prozent der überschuldeten Personen die Verbraucher-Insolvenz beantragt und nutzen die Chance, sich in einem Gerichtsverfahren von ihren Schulden befreien lassen zu können. Immerhin stieg im Jahr 2005 die Zahl der eröffneten Privatinsolvenz-Verfahren auf 100.000 an, eine Steigerung um ca. 25 Prozent zum Jahre 2004. Aber noch immer ist das Verbraucher-Insolvenzverfahren mit vielen Regelungen gespickt, die unbedingt beachtet werden müssen, damit die Verfahren gut durchlaufen und der Schuldner in absehbarer Zeit wieder schuldenfrei ist. Diese Broschüre wird Ihnen helfen, die ersten wichtigen Schritte einzuleiten, damit Ihrem Antrag auf Verbraucher-Konkurs in Zusammenarbeit mit einer öffentlichen Schuldnerberatungsstelle bei Gericht stattgegeben werden kann.
Der Verlag über das Buch
Das Buch Endlich wieder schuldenfrei wurde in der 3. Auflage aktualisiert und ergänzt. Überschuldeten Privatpersonen wird noch anschaulicher aufgezeigt, in welchen Schritten ein Verbraucherinsolvenzverfahren nach der InsO eingeleitet werden kann. Das Buch gibt einen Überblick über das Insolvenzrecht. Es beschreibt, welche Schritte die Schuldnerberatung einleitet, um einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern zu erreichen, es schildert, wie ein Gläubiger und Forderungsverzeichnis angefertigt wird, warum man sich in der Wohlverhaltensphase wohl verhalten muss und es erklärt den Weg zum Insolvenzgericht. Aktuelle Pfändungstabellen zeigen, wie viel Geld dem Schuldner nach Abzug seiner Schulden zum Leben bleibt. Das Besondere an dem Buch: Es enthält Kopiervorlagen und Briefwechsel, die vom Schuldner nur noch mit den persönlichen Daten versehen werden müssen. Endlich wieder schuldenfrei beschreibt vom ersten Termin bei der Schuldnerberatung bis zum Insolvenzantrag bei Gericht, welche Unterlagen und Formulare notwendig sind, damit dem Insolvenzantrag vom Gericht stattgegeben werden kann. Außerdem sind die wichtigsten Paragraphen der neuen Insolvenzordnung enthalten. Das Buch ist leicht verständlich geschrieben und gibt einen raschen Überblick über das Insolvenzverfahren.
Der Autor über sein Buch
Das Justizministerium in Schleswig-Holstein schrieb der Autorin folgenden Brief: Im Namen des Ministeriums für Justiz, Jugend und Familie des Landes Schleswig-Holstein möchte ich mich herzlich für die sorgfältige und qualifizierte Arbeit an der Broschüre Endlich wieder schuldenfrei bedanken. Durch ihre praxisnahe Form wird die Broschüre hoffentlich viele Menschen dabei unterstützen, aus der Schuldenfalle herauszukommen und auch den Weg zur nächsten Schuldnerberatung zu finden. Ich freue mich, dass wir in unserem Internet-Angebot zum Thema Insolvenzrecht auf die Broschüre hinweisen dürfen.
Auszug aus Endlich wieder schuldenfrei! Praxisbeispiele, Schriftwechsel, Formulare, Pfändungstabellen von Christina Juckel. Copyright © 2006. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten.
Das neue Verbraucher-Insolvenzverfahren ist vor allem für nicht selbstständig Tätige (Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose) vorgesehen. Ehemalige Selbstständige können nur daran teilnehmen, wenn
1. keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen
2. zum Zeitpunkt des Eröffnungsantrags nicht mehr als zwanzig Gläubiger zu bedienen sind (Überschaubarkeit).
Trifft beides nicht auf Sie zu, müssen Sie das aufwändigere Regel-Insolvenzverfahren durchlaufen.
Das neue Verfahren schreibt zwingend vor, dass die überschuldete Person sich ernsthaft bemühen muss, einen außergerichtlichen Vergleich mit ihren Gläubigern herbeizuführen. Dadurch soll das zeitaufwändige und kostspielige gerichtliche Verfahren möglichst vermieden werden.
Erst wenn dieser Versuch der Schuldenbereinigung misslingt, kann beim zuständigen Insolvenzgericht der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt werden. Am Anfang des gerichtlichen Verfahrens steht ein weiterer Versuch (dieses Mal durch einen Richter des Insolvenzgerichtes), eine gütliche Einigung der beiden Parteien herbeizuführen.
Erst wenn auch dieser Versuch fehlschlägt, wird das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet.
Nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens folgt die so genannte Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren, in der die Beträge zumindest teilweise zurückgezahlt werden.
In dieser Phase muss der Schuldner den pfändbaren Teils seines Einkommens an einen Treuhänder abtreten (eine aktuelle Pfändungstabelle finden Sie am Schluss dieser Broschüre). Der Treuhänder verteilt die Beträge wiederum an die Gläubiger. Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode werden dann per Gerichtsbeschluss die restlichen Schulden erlassen, wenn nicht gesetzlich festgelegte Versagensgründe vorliegen.
Wichtig für Sie!
1. Das Verbraucherinsolvenz-Verfahren ist vor allem für Privatpersonen gedacht. Es kann eingeleitet werden, wenn Sie zahlungsunfähig sind oder die Zahlungsunfähigkeit unmittelbar droht - auch wenn Sie bereits ein Konkursverfahren hinter sich haben.
2. Einen privaten Insolvenzantrag (Verbraucherkonkurs) können Sie nicht allein stellen. Sie müssen sich der Hilfe von Fachleuten wie Steuerberatern oder Rechtsanwälten bedienen. Sachkundige Hilfe bekommen Sie auch von den Mitarbeitern der anerkannten Schuldnerberatungsstellen.
Ich mache Sie in dieser Broschüre mit Formularen und Verfahren bekannt, mit denen Sie viel Vorarbeit leisten können, damit Ihnen die Schuldnerberatung schneller und effizienter aus der Schuldenfalle heraushelfen kann. Außerdem: die aktuelle Pfändungstabelle.