Hallo,
ich habe mir diese Parkscheibe bestellt und etwa drei Tage
lang genutzt. Am vierten Tag kam ich an mein Auto zurück und hatte
eine Knolle dran.
"Sie parken widerrechtlich unter verwendung einer
sich selbstständig nachstellenden Parkscheibe" lautete der Tatvorwurf.
Strafe: 1 Punkt in Flensburg, 63,50¤ Bußgeld und Gebühren!
Ich wollte das erst nicht so akzeptieren und habe mit einer Politesse diskutiert,
welche mir dann ihren Strafkatalog gezeigt hat, worin genau diese elektrischen Parkscheiben
beschrieben werden.
Also lernt aus meiner Erfahrung und spart euch die Knete.
Natürlich kann man die Parkscheibe mit dem Hebel am Uhrwerk hinten anhalten, so dass sie
sich nicht "widerrechtlich selbstständig nachstellt", aber dann sollte man überlegen vielleicht einfach die klassichen Pappuhren zu benutzen!
Zudem ist es für Politessen sehr einfach zu erkennen, dass es sich hier nicht um eine normale Parkscheibe handelt, da am oberen Rand die übliche Möglichkeit die Uhr auf die aktuelle Zeit zu drehen gar nicht existiert! (schaut euch die Bilder mal näher an!)