Mundpropaganda ist grundsätzlich durchaus wünschenswert, hat jedoch ihre Tücken. Denn bekanntlich verbreiten sich Gerüchte unabhängig von jedwedem Wahrheitsgehalt ... und zwar in Windeseile, entwickeln eine erstaunliche Eigendynamik und sind nur selten wieder gänzlich aus der Welt zu schaffen. Hat sich nämlich eine Ansicht, Meinung oder gar Überzeugung erst einmal als sogenanntes gesundes Volksempfinden etabliert, trifft jedes noch so unumstößliche Gegen-Argument selten auf spontane Gegenliebe, hingegen in aller Regel auf ungläubiges Erstaunen, zweifelndes Abwiegeln und, schlimmstenfalls, auf hartleibiges Beharren auf dem einmal gefaßten Standpunkt ... leider.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Höcker (Jahrgang 1971) hat sich offenkundig -zum Glück- zur Aufgabe gemacht, wenigstens den hartnäckigsten Gerüchten und Ammenmärchen des deutschen Rechtsalltags den Nährboden zu entziehen, indem er weniger gut informierten Zeitgenossen Gelegenheit gibt, nicht zuletzt im eigenen Interesse auch im stinknormalen Alltag nach irgendwann arglos übernommenen Fallgruben durch Rechtsirrtümer zu forschen und sie kritisch zu hinterfragen. Solchen eingefahrenen Fehlansichten setzt er seinen "Ein§spruch!" entgegen.
Auf 329 Seiten bietet der Autor Prof. Ralf Höcker Hinweise und Nachweise dafür an, wie vielen Verwirrungen und Irrtümern wir bei der Wahr-Nehmung -oder gerade eben auch bei der NICHT-Wahrnehmung (!)- unserer Rechte ausgesetzt sind ... sein könnten. Oder, ebenfalls ein äußerst heikles Thema von zuweilen erheblicher Tragweite: "vermeintliche" Ansprüche zeit- und kostenaufwendig durchsetzen zu wollen ...
Für seine Sisyphusarbeit nutzt er sein Fachwissen und seine Erfahrungen als promovierter, erfahrener Volljurist mit eigener Praxis in Köln, Unternehmensberater ... etc. pp. Mit seinen Rechtsfall-Schilderungen kommt er beinahe verdächtig harmlos-leicht und locker einher --- wie alle guten Juristen. Zudem ist er jung, wirkt erfrischend dynamisch, und für einen knochentrockenen Juristen ist er erfreulich ansehnlich; telegen ist er auch noch. Also ein weiterer klassischer Fall für Vor-"Urteile"? Tatsächlich? Ja? Nun --- sich von solchen Äußerlichkeiten nicht täuschen zu lassen, gehört bereits zur Lernkurve: Denn auch der zufällig gutaussehende Dr. Höcker ent-sorgt n u r mit JURISTISCHEM SACH- UND FACHWISSEN so manchen überfälligen Rechtsmüllhaufen ---. Zwar gelingt es auch Dr. Höcker kaum, die Grenze zwischen "Recht" und "Gerechtigkeit" verständlich zu machen ... aber d a s ist ein anderes Thema ---
Anders ausgedrückt: Es lohnt sich unbedingt, dieses Buch aufmerksam zu lesen! Das dürfte nicht schwerfallen, denn es wurde tatsächlich kaum ein Thema ausgelassen, das für den eigenen Alltag nicht interessant wäre --- mindestens! Dabei stellt Dr. Höcker stets den oft verblüffend weitverbreiteten (!) Rechts-Irrtum in den Vordergrund seiner Ausführungen, erteilt jedoch sogleich unmißverständlich Rechtsbelehrung durch die richtige, d.h. tatsächlich herrschende Bestimmung. Seine anschließenden Erläuterungen sind außerordentlich informativ und sehr gut nachvollziehbar begründet --- und zwar in einem umwerfend verschmitzt-humorvoll-trockenen Stil, der dennoch niemals den Respekt vor der "Sache" vermissen läßt. Und wer's unbedingt dezidierter haben möchte, bekommt auch noch die Fundstelle genannt. Die an einigen Stellen eingefügten Fußnoten sind im Anhang (S.325-329) belegt.
In seiner Einleitung betont Dr. Höcker ausdrücklich: "[...] Das Beispiel zeigt, welche suggestive Kraft verbreitete juristische Fehlannahmen haben. Sie beeinflussen sogar Leute wie mich, die es eigentlich besser wissen (müssten). Ziel dieses Buches ist es, auch Sie zu einem solchen "Besserwisser" zu machen --- wohlgemerkt: zu einem Besserwisser im positiven Sinne! Denn es geht mir keineswegs darum, paragraphen-reitende Nörgler in ihrem Querulantentum zu unterstützen. Meine Botschaft ist eine andere: Nehmen Sie vermeintliche juristische Wahrheiten nicht als gegeben hin. Stellen Sie sie in Frage und auf die Probe. [...] In diesem Sinne: Bewahren Sie sich einen kritischen Geist!"
... Ihr Wort in des lieben Gottes Ohr, Herr Doktor Höcker! --- insbesondere vor Gericht, da wir ja bekanntlich "auf hoher See und vor Gericht -- alle in Gottes Hand sind", wie Fachleute gelegentlich zu scherzen belieben ... (!?!?)
Die Chancen für eine bewußtere Wahrnehmung der Tatsache, daß "Juristerei" k e i n e Geheimwissenschaft ist, sondern wesentlicher Bestandteil unseres Alltags, stehen gut ...
Dieses Buch könnte ein Anfang sein --- falls man endlich kapieren möchte, was DAS eigentlich ist: Juristerei ... ???
Dr. Ralf Höcker ist auch kein Übermensch -- aber er kann's wenigstens einigermaßen verständlich erklären ...
Obwohl ich selbst über verhältnismäßig fundierte Kenntnisse verfüge, habe ich alle "Höcker"-Bücher gekauft, gelesen und "begriffen" --- selbstverständlich werde ich "im Zweifel" meinen Anwalt befragen; allerdings "gezielt" .........
Ebenfalls sehr lesenswert:
Lexikon der Rechtsirrtümer: Zechprellerei, Beamtenbeleidigung und andere juristische Volksmythen. Autoren: Dr. jur. Ralf Höcker (Jahrgang 1971) und Dr. jur. Carsten Brennecke (Jahrgang 1975); sie sind beide zugelassene Rechtsanwälte und praktizieren in Köln.