Kapellmann und Langen gehören zu den Großen im Bereich des Privaten Baurechts. Gäbe es mehr als eine Lichtgestalt in diesem Land, dann gehörte diesen beiden Rechtsanwälten sicher auch dieses Prädikat. Und man sollte sich vom Titel nicht täuschen lassen, es gibt in jeder Auflage, auch für den mit dem Bauwerkvertragsrecht vertrauten Leser, wichtige, interessante und vor allen Dingen lesenswerte Neuigkeiten.
Gut ist, dass es sich hier nicht um irgendeine exotische Minderheitenmeinung eines sich zur Auslegung berufen fühlenden Rechtsanwaltes handelt. Im Baurecht hat die Meinung eines Kapellmann einen Ruf wie Donnerhall.
Lichtgestalt eben.
Dieses Buch sollte Pflichtlektüre jedes Architektur- und Bauingenieurstudenten sein, jedes Bauleiters, jedes Abteilungsleiters und jedes Geschäftsführers. Und jedes Menschen, der sich mit der Beurteilung und/oder Verfassung von Bauverträgen beschäftigt. Gäbe es mehr als 5 Sterne, dann erhielte dieses Buch jeden verfügbaren Stern.