© Tonio, filmkritik99.jimdo.com
...denn es handelt sich um deutsche Filme, sodass man die Achillesferse des fehlenden O-Tons nicht schlucken muss, die ansonsten sehr gegen die Serie spricht. Hier aber: Ein Klassiker ("Die Sünderin") und ein ziemlich guter vergessener deutscher Film ("Alraune") in annehmbarer Qualität, ohne Extras - für den Preis allemal okay. Zu beiden Filmen habe ich bei den Einzel-DVDs ausführlich Stellung bezogen, denen ich jeweils fünf Sterne gebe. Um nicht völlig meinen Ruf der (zu?) langen Rezensionen zu verlieren, füge ich noch Auszüge eines Originaldokumentes an (Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, Band 1, S. 303 ff.), die ein hübsch schräges Licht auf die Gesellschaft vor 60 Jahren werfen. "Die Sünderin" war nämlich zu einem Skandalfilm geworden. Was aus heutiger Sicht ungeheuer verlogen wirkt, denn der Film zeigt ohne Voyeurismus und/oder Verherrlichung, was nun einmal im Leben passieren kann (und in einigen Punkten wohl auch schon damals tausendfach passierte). Mit bewundernswertem Mut, aber auch Dezenz geht es um Inzest, Ausgestoßen-werden, Abstieg in ein "sündiges" Leben schon in der Minderjährigkeit, wobei der Film weder die Protagonistin anstarrt noch mit dem Finger auf sie zeigt noch die Hure zur Heiligen macht. Näher wie gesagt bei meiner Einzelbesprechung.
Was aber geschah in der emsländischen Stadt L?
"Unter Hinweis auf die Eingaben des Katholikenausschusses für das Dekanat L, des alle Jugendorganisationen der Stadt L umfassenden Jugendringes und des Kirchenvorstandes der ev.-luth. Kirchengemeinde zu L und gestützt auf den Beschluß des Rates der Stadt L als der gewählten Vertretung der Bürger vom 20. März 1951 begründete das Ordnungsamt das Verbot damit, daß die Gefühle der überwiegend christlich denkenden Einwohnerschaft der Stadt L und des Emslandes schlechthin durch die Aufführung dieses Tonfilms verletzt würden und somit eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung entstehen würde. Der Inhalt des Tonfilms verstoße nach Ansicht des Rates der Stadt gegen den Anstand, insbesondere auch in geschlechtlicher Hinsicht, gegen das religiöse Empfinden und die sittlichen Anschauungen des emsländischen Volkes. Das Verbot müsse auch deshalb ausgesprochen werden, weil die polizeiliche Gewaltanwendung gegen etwaige Demonstrationen unter diesen obwaltenden Umständen sich nicht als angemessenes und geeignetes Mittel darstellen würde [also "gerechter Zorn" aufgebrachter Christenmenschen, Kinos zu demolieren???]. ... Zu den unerläßlichen Voraussetzungen eines geordneten und wertvollen Gemeinschaftslebens gehörten aber die durch den Film "Die Sünderin" bedrohten Grundwerte der Menschenwürde, der Familie und des Sittengesetzes. Die Vorstellungen über bestimmte Lebensformen und über die Gültigkeit von Grundwerten des Gemeinschaftslebens, wie sie sich in den modernen Großstädten entwickelt hätten, könnten auf keinen Fall für mehr ländliche Bezirke als maßgebend angesehen werden."
Dieser Argumentation der Polizeibehörden schob das Bundesverwaltungsgericht indes zu Recht einen Riegel vor: "Nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts, die frei von Rechtsirrtum getroffen sind, findet aber ein solches Bekenntnis des Films "Die Sünderin" zu den von ihm dargestellten Zuständen nicht. statt. Moralische, religiöse und weltanschauliche Auffassungen einzelner Bevölkerungskreise, wie sie in den verschiedenen Landesteilen verschieden entwickelt sind, sind zwar innere Werte. Das Grundgesetz hat sie aber nicht unter den besonderen Schutz der staatlichen Grundordnung gestellt. Dem polizeilichen Einschreiten fehlte somit die rechtliche Grundlage." In der Tat! Wer Schweinkram sucht, wird ihn bei "Die Sünderin" nicht finden. Gerade dies macht den Film zu einem echten Juwel.