Wenn ein Richter aufgrund eines Präzedenzfalles, den ihm ein findiger Anwalt vorlegt, das Verfahren gegen zwei schmierige Typen einstellen muß, in deren Lieferwagen zwei Polizeibeamte den blutigen Schuh eines Kindes entdeckten, dessen grausam zugerichtete Leiche einige Minuten zuvor in einem Park gefunden wurde. Wenn der Vater dieses Kindes das Recht in die eigene Hand nimmt und auf die zwei schmierigen Typen schießt und später im Gefängnis Selbstmord verübt. Wenn schon wenige Tage nach dem Freispruch ein weiteres Kind brutal ermordet wird und alles darauf hinweist, daß es sich um dieselben Täter handeln muß.
Dann ... Ja, was dann?
Es scheint alles recht eindeutig zu sein in Peter Hyams Thriller "The Star Chamber" (1983). Die Verbrecher sind geradewegs der Hölle entschlüpfte Scheusale, denn sie bringen Kinder um, nachdem sie sie für Sexfilme mißbraucht haben, oder sie erschießen wehrlose alte Damen, um in den Besitz ihrer bescheidenen Rentenzahlungen zu kommen. Die Polizisten sind engagierte und ehrliche Männer, die sich bei ihrer Jagd auf Kriminelle stets der rechtlichen Bestimmungen vergewissern, um vor Gericht keinen Schiffbruch zu erleiden. Der fassungslose Vater ist dazu entschlossen, im Bewußtsein der Gerechtigkeit seines Tuns Selbstjustiz zu üben. Und die Anwälte sind zynische Erfüllungsgehilfen, die immerhin noch so viel Selbstachtung haben, nach dem Prozeß nicht mit ihren Klienten einen trinken zu gehen. Mitten drin in dieser Hölle ist der junge, idealistische Richter und Familienvater Steven Hardin (Michael Douglas), der dieses frustrierende Spiel nicht mehr mitspielen will. Er ist hin- und hergerissen zwischen dem Licht der Gerechtigkeit, die eine Strafe für die Übeltäter und den Schutz potentieller Opfer fordert, und dem Dunkel der Gesetze und Präzedenzfälle, das versierten Anwälten einen Steinbruch an Überraschungen bietet, mit denen sie ihren Klienten den Weg in die Freiheit bahnen können. Hyams zeigt diese Dichotomie recht anschaulich, wenn wir eine Großaufnahme von Hardins Gesicht sehen, kurz vor der Einstellung des Verfahrens gegen die vermeintlichen Kindesmörder: Während eine Hälfte seines Gesichtes vom dämmrigen Licht des Gerichtssaals* beschienen wird, ist die andere von Dunkelheit übergossen. Als Hardin schließlich mit seiner Frau Emily (Sharon Gless) über seine zunehmenden Zweifel an seinem Beruf spricht und andeutet, er wolle das Gesetz an den Nagel hängen, sehen wir die beiden auf dem Sofa im hellerleuchteten Wohnzimmer, während die Kamera immer weiter in einen stockdunklen Nebenraum zurückfährt.
In diesem scheinbaren Konflikt um Schwarz und Weiß erscheint Hardins früherer Lehrmeister Caulfield (Hal Holbrook) als rettender Wegweiser, denn er führt Hardin in ein geheimes Femgericht ein, das aus gestandenen Richtern besteht, die am Sinn ihrer Aufgabe und den Auswüchsen des angelsächsischen Case Law zu verzweifeln begonnen haben. Gemeinsam beraten sie über Fälle aus ihrer Praxis, in denen sie einen in ihren Augen schuldigen Angeklagten haben freisprechen müssen, und setzen bei einem Schuldspruch einen Auftragskiller auf diesen an. Sie als Richter verkörperten schließlich das Recht, gibt Caulfield seinem Schützling zu bedenken. Zunächst erscheint Hardin diese Feme als angemessene Antwort auf die Korruption des offiziellen Rechtswesens, doch bald schon sieht er die Sache in einem differenzierteren Licht, doch ist es schwer, einmal gerufene Geister wieder loszuwerden.
Wie so oft, ist der Originaltitel des Filmes treffender als seine deutsche Entsprechung. Als "Star Chamber" bezeichnete man im Mittelalter ein auf königliches Geheiß eingesetztes Gericht, das im Geheimen tagte und gegen das es keine Revisionsmöglichkeit gab. Ein solches Gericht befaßte sich vor allem mit Fällen, die von den bisherigen Rechten nicht abgedeckt wurden oder in denen hochrangige Adlige angeklagt waren. Hier wird also durch den Filmtitel bereits die Frage nach der ethischen Vertretbarkeit von Femgerichten gestellt. Der deutsche Titel hingegen ist eine allzu offenkundige und fälschlicherweise eine gewisse Actionlastigkeit verheißende Anlehnung an Michael Winners umstrittenen Klassiker "Death Wish" aus dem Jahre 1974, der in Deutschland unter dem Titel "Ein Mann sieht rot" lief und der in den 80er Jahren noch einige Fortsetzungen generierte.
Anders als die reißerischen und einfach gestrickten "Death Wish"-Filme mit Charles Bronson ist "The Star Chamber" letzten Endes allerdings kein Film, der ein Ja zur Selbstjustiz nahelegen soll. Wenngleich er in einigen Punkten ein wenig holzschnittartig daherkommt, macht er doch deutlich, daß das staatliche Gewaltmonopol bei allen Ungerechtigkeiten im Einzelfall doch die größtmögliche Sicherheit bietet.
Die Altersfreigabe ab 12 halte ich allerdings aufgrund der beschriebenen Verbrechen für verantwortungslos. Gewalt muß ja nicht unbedingt gezeigt werden, sondern spielt sich auch im Kopf ab.
* Auch das ist ein nettes Stilmittel des Filmes - daß er das Licht im Gericht stets als schwach und bedrückend erscheinen läßt und es mit der weißen Lichte von Hardins Zuhause kontrastiert.