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Eher in Rente: So geht's
 
 
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Eher in Rente: So geht's [Broschiert]

Andreas Koehler
2.0 von 5 Sternen  Alle Rezensionen anzeigen (1 Kundenrezension)
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Produktbeschreibungen

Kurzbeschreibung

Kündigung, Erwerbsunfähigkeit oder persönliche Lebensplanung verhindern oft die Tätigkeit bis zum Renteneintrittsalter. Dieser TaschenGuide bietet kompetente Infos für alle, die früher in Rente wollen oder müssen und zeigt, was beachtet werden muss.

Inhalte

  • Mit welchen Abschlägen Sie rechnen müssen
  • Wie Sie Abschläge finanziell ausgleichen können
  • Welche Rentenarten es gibt, und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen
  • Wie Sie die Rente beantragen und Rentenbescheide prüfen
-- Dieser Text bezieht sich auf eine vergriffene oder nicht verfügbare Ausgabe dieses Titels.

Über den Autor

Andreas Koehler ist Referent beim Deutschen Rentenversicherung Bund, Berlin. -- Dieser Text bezieht sich auf eine vergriffene oder nicht verfügbare Ausgabe dieses Titels.

Leseprobe. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten.

BIN ICH VON DER RENTE MIT 67 BETROFFEN?
Diese Frage lässt sich leider nicht mit einem klaren Ja" oder Nein" beantworten. Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz" wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente von bisher 65 Jahren auf das 67. Lebensjahr angehoben. Alle bis 1946 Geborenen sind von den Neuregelungen ausgenommen. Das bedeutet aber nicht, dass im Umkehrschluss alle ab 1947 Geborenen erst mit 67 Jahren in Rente gehen können. Es gibt eine Reihe von Gründen, warum Sie auch schon eher Rente beanspruchen können:
- Die Altersgrenze wird stufenweise angehoben. Die Altersgrenze 67 Jahre" ist erst für die Geburtsjahrgänge 1964 und jünger maßgebend. Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 gilt die Formel 65 Jahre + X Monate".
- Wer bis zum 31.12.1954 geboren ist, kann sich ggf. auf Vertrauensschutzregelungen berufen - mit der Folge, dass die Altersgrenzen nicht angehoben werden.
- Es wurde eine neue Altersrente eingeführt, die von besonders langjährig Versicherten" mit 65 Jahren in Anspruch genommen werden kann.
- Die sogenannten vorgezogenen Altersrenten" können schon vor Erreichen der Altersgrenze 67 Jahre" beansprucht werden - auch wenn dies meist mit Abschlägen verbunden ist.

Prolog. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten.

Grundsätzliches
Da Sie diesen TaschenGuide zur Hand genommen haben, wird die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Sie vermutlich das wichtigste Einkommen im Alter oder bei Erwerbsminderung bilden. Die Rente muss zu einem großen Teil Einkommensverluste ausgleichen, die durch die alters- oder gesundheitsbedingte Aufgabe Ihrer Erwerbstätigkeit entstehen. Die Entscheidung "Eher in Rente" können Sie natürlich nur treffen, wenn Sie wissen, welche Rentenarten für Sie überhaupt in Frage kommen. Hierfür erhalten Sie zunächst einige Grundlagen, die für alle Rentenansprüche gültig sind. Anschließend gehe ich auf die Besonderheiten bei den verschiedenen Rentenarten ein.

Altersrenten
Altersrenten werden gezahlt als

  • Regelaltersrente,
  • Altersrente für langjährig Versicherte,
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen,
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte,
  • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und
  • Altersrente für Frauen.

Ab welchem Lebensalter Sie die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllen, hängt im Wesentlichen von den Rentenarten ab, die Sie beanspruchen können. Je eher Sie eine Altersrente erhalten wollen, desto höher sind die Anforderungen, die Sie hierfür erfüllen müssen.

Beispiel
Eine 1950 geborene Versicherte kann mit 65 Jahren und 4 Monaten eine Altersrente erhalten, wenn sie für mindestens fünf Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat. Möchte diese Versicherte bereits mit 60 Jahren in Rente gehen, müsste sie z.B. für mindestens 15 Jahre Beiträge gezahlt haben und ab ihrem 40. Geburtstag mehr als 10 Jahre gearbeitet haben.

Sie können eine Altersrente vor Vollendung der Regelaltersgrenze nur erhalten, wenn Sie Ihren Beruf aufgeben oder nur noch einen Hinzuverdienst im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erzielen. Die Altersrente beginnt frühestens mit dem Kalendermonat, der auf die Vollendung des maßgeben den Lebensalters folgt, wenn bis dahin auch die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind und der Rentenantrag rechtzeitig gestellt wird.

Wer am Ersten eines Monats geboren ist, vollendet das maßgebende Lebensalter am letzten Tag des Vormonats. Die altersmäßigen Voraussetzungen sind also bereits im Vormonat erfüllt.

Überlegen Sie sich gut, für welche Altersrente Sie sich entscheiden. Nehmen wir an, Sie könnten heute eine Altersrente mit z.B. 10,8% erhalten. In einem halben Jahr könnten Sie vielleicht eine andere Altersrente mit nur 3% Abschlag bekommen. Dann sollten Sie lieber noch das halbe Jahr warten, bis Sie in Rente gehen. Wird Ihnen eine Altersrente bewilligt, ist der Wechsel in eine andere Altersrente nicht mehr möglich.

-- Dieser Text bezieht sich auf eine vergriffene oder nicht verfügbare Ausgabe dieses Titels.
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