Pressestimmen
"Gerade in Zeiten krisenhafter Zuspitzungen der Europapolitik lohnt sich ein genauerer Blick auf die europäische Rechtsordnung. Die Frage nach dem diplomatischen Schutz durch EG oder EU führt ins Zentrum der Regelungsbereiche, die einerseits die gewaltigen Fortschritte auf dem langen Weg zu einer politischen Einigung verdeutlichen und andererseits die juristischen Herausforderungen bezeichnen, die sich aus der besonderen Konstruktion der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft ergeben. Den damit aufgeworfenen Fragen nach Kompetenzen, Konzepten und Konsequenzen für den individuellen Rechtsschutz geht der Autor in seiner im Sommersemester 2004 vom Fachbereich Rechtswissenschaften der Freien Universität Berlin angenommenen Dissertation ebenso sachkundig wie gründlich und ausführlich nach. Dem Leser wird deutlich vor Augen geführt, welcher komplizierter Instrumente es bedarf, um aus einer bloßen Wirtschaftsgemeinschaft nach und und nach ein tragfähiges Gebäude für die 'Bürger Europas' entstehen zu lassen. [...] Die Arbeit von Storost belegt eindrucksvoll einerseits die Schwierigkeiten bei der Einordnung der EG in die Völkerrechtsordnung und andererseits die innovativen Ausstrahlungen dieses dynamischen Staatenbündnisses mit seinen besonderen Kompetenzen auf die überkommenen Systeme und Institutionen. Zunächst mag der Erörterung der Rechtsnatur der EG im Völkerrecht ausschließlich theoretische Bedeutung zukommen. Schon die Einrichtung der Unionsbürgerschaft erweist aber die auch rechtspraktisch relevanten Überschneidungen zwischen den mitgliedstaatlichen Staatsangehörigkeitsrechten und den gemeinschaftsrechtlichen Rechtsfolgen für das Individuum, zumal Frankreich 290, Luxemburg aber nur 21 Auslandsvertretungen unterhält (vgl. dazu nur Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Aufl., 2005, Grundlagen G Rn. 51-96). Die Befugnis zur Wahrnehmung fremder Schutzrechte durch einen EG-Staat (Art. 20 EG-Vertrag) und die Verpflichtung der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit (Art. 20 EU-Vertrag) beschreiben die Spannweite der hier aufgeworfenen Fragen nach eigenen Schutzaufgaben der EG. Die in Teilbereichen vollständige Vergemeinschaftung (etwa der Handels- und Fischereipolitik) müsste zu empfindlichen Schutzlücken bei völkerrechtswidrigen Übergriffen von Drittstaaten führen, wenn nicht der Gemeinschaft eigene diplomatische Schutzbefugnisse zustünden. Mit der vorliegenden Arbeit sind wertvolle Grundlagen für eine rechtlich wie praktisch befriedigende Bewertung der bisher schon bestehenden und der künftig sich entwickelnden Schutzbefugnisse der Gemeinschaft und der in vielen Fällen daraus folgenden Schutzansprüche der Betroffenen geschaffen. Die von Storost angenommene grundsätzliche Zuständigkeit des EuGH wird zeigen, ob und in welcher Weise sich die festgestellten Teile in ein System fügen lassen, das der Fortentwicklung des Gemeinschaftsrechts Rechnung trägt und gleichzeitig vor dem Völkerrecht Bestand hat. Die Arbeit leistet Grundlagenarbeit. Sie verdient nicht nur die ihr zuteil gewordene Förderung durch Auswärtiges Amt und Johanna und Fritz Gedächtnis-Stiftung, sondern auch und vor allem eine aufmerksame Lektüre am Europarecht interessierter Wissenschaftler, Studenten und Politiker." Prof. Günter Renner, in: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik, Heft 6/2005