Vorwort
Den richtigen Vornamen für einen neuen Erdenbürger zu finden ist nicht immer ganz einfach. Egal, ob Sie nun ein Mädchen oder einen Jungen erwarten – die Auswahl an möglichen Vornamen scheint beinahe unbegrenzt. Und tatsächlich sollten Sie diese Entscheidung auch wohlüberlegt treffen, denn schließlich muss Ihre Tochter oder Ihr Sohn diesen Vornamen ihr oder sein ganzes Leben lang tragen. Zunehmend beliebter werden nordische Vornamen wie Annika und Nils, Finn und Svenja. Dieses Buch erleichtert werdenden Eltern die Auswahl, denn hier sind die schönsten nordischen Vornamen gesammelt: von A bis Z, für Mädchen und Jungen. Sie finden hier über 2400 Vornamen, alphabetisch geordnet und mit Hinweisen zu ihrer Herkunft und ihrer Bedeutung. Und wenn Sie schon einen bestimmten Vornamen im Auge haben, aber nicht genau wissen, ob dieser auch zulässig ist, finden Sie außerdem vorab alle wichtigen Informationen rund um das Namensrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Unter Skandinavien versteht man geografisch den Zusammenschluss der Länder Dänemark, Norwegen, Schweden und Island. Die Skandinavier, durch gemeinsame Traditionen und Geschichte in ihrer Lebensweise recht ähnlich, nennen dies alles einfach den »Norden«. Zum Norden gehören ebenfalls Finnland – obwohl es als Einziges der hier genannten Länder keinen indo-germanischen Sprachstamm hat, sondern den finno-ugrischen –, Grönland und die Färöer-Inseln (zu Dänemark), die Åland-Inseln (zu Finnland) sowie Spitzbergen (zu Norwegen); die zu Russland gehörige Barentsregion wurde in diesem Buch nicht berücksichtigt. Aufgenommen wurden also Vornamen, die aus eben diesen nordischen Ländern stammen. Ebenfalls zu finden sind Vornamen aus dem Friesischen, die in Norddeutschland sowie Teilen der Niederlande, Dänemarks und Südschwedens verbreitet sind. In der Regel ist angegeben, aus welchem Land oder Sprachraum ein Vorname stammt. Oft kommt es aber auch vor, dass ein Name in mehreren nordischen bzw. nordeuropäischen Ländern verbreitet ist und sich sein genauer Ursprung nicht mehr zurückverfolgen lässt. Dann wurde hier als Herkunftsbezeichnung ganz einfach »nordisch« angegeben, da dem Namen in der Regel eine altnordische Sprachwurzel zugrunde liegt. So wie in Deutschland nicht nur deutsche Namen populär sind, sind auch in nordischen Ländern natürlich nicht nur nordische Namen verbreitet. Deshalb findet man beispielsweise in Schweden auch Vornamen wie Alice oder William, die französischen bzw. englischen Ursprungs sind, unter den Top Ten der beliebtesten Vornamen. Welche Namen in welchem Land beliebt sind, verrät Ihnen das Kapitel »Die beliebtesten Vornamen in Skandinavien« am Ende des Buches. Ob nun aus Dänemark oder Schweden, aus Norwegen, Island oder Finnland, ob ost-, west oder nordfriesisch – bestimmt ist auch für Ihr Kind der richtige Vorname dabei!
Viel Spaß beim Stöbern wünscht Ihnen Birgit Adam
NOCH EIN HINWEIS ZUR SCHREIBWEISE: Die dänischen und norwegischen Buchstaben Æ/æ und Ø/ø werden in diesem Buch als Ä/ä und Ö/ö wiedergegeben, da ihre Aussprache in etwa diesen deutschen Umlauten entspricht. Der Buchstabe Å/å, der im Dänischen, Norwegischen und Schwedischen verwendet wird und dessen Aussprache einem offenen o ähnelt, wurde dagegen in seiner Schreibweise belassen. Dieser Buchstabe, der in den entsprechenden skandinavischen Alphabeten nach Z/z ganz am Ende steht, wurde hier jedoch – um Benutzerfreundlichkeit für deutsche Leser zu gewährleisten – nach A/a ins Alphabet sortiert.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz haben Eltern das Recht und die Pflicht, den Vornamen ihres Kindes zu bestimmen. Doch welche Vornamen sind überhaupt zulässig? Darf ein Kind beliebig viele Namen tragen? Und für welche Schreibweise sollten Sie sich entscheiden? Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, was es bei der Wahl des Vornamens zu beachten gilt, und erhalten Tipps und Hinweise zur Schreibweise der Namen.
Kriterien bei der Wahl des Vornamens
Zu früheren Zeiten waren junge Eltern bei der Wahl des Vornamens noch viel eingeschränkter als heute. Zum einen war die Auswahl an Namen noch nicht so groß, zum anderen bestimmte meist der Vater patriarchalisch, wie der neue Erdenbürger zu heißen hatte, und griff dabei oft auf Vornamen zurück, die es in der Familie bereits gab. Heute wählen Eltern in der Regel den Namen des Kindes gemeinsam aus – und zwar oft schon Wochen oder Monate vor der Geburt, zumal wenn das Geschlecht des Babys schon früh bekannt ist. Dabei gibt es eine Vielzahl von Kriterien, die beachtet werden können:
die Familientradition: Das Kind wird nach dem Vater oder Großvater (natürlich auch nach der Mutter oder Großmutter) benannt. Im dänischen Königshaus heißen die männlichen Thronfolger zum Beispiel auch heute noch abwechselnd Frederik oder Christian.
ein Name, der (in Kombination mit dem Familiennamen) besonders gut klingt
ein bewusst schlichter Name, der nie unmodern wird
ein origineller oder exotischer Name, der Aufsehen erregen soll
ein Name aus dem persönlichen Umfeld
der kirchlich gebundene Tauf- oder Patenname
ein beliebter Modename, wie er auf Namens-Hitlisten und in den Medien auftaucht
ein Name, den auch ein Prominenter trägt – dies kann ein verehrter Schriftsteller oder Künstler, ein politisches Vorbild oder auch ein Pop-, Film- oder Sport-Idol der Gegenwart sein.
der Name einer literarischen oder Filmfigur. Ein Beispiel hierfür ist der Mädchenname Ronja, der durch Astrid Lindgrens Kinderbuch »Ronja Räubertochter« bekannt und beliebt wurde.
ein Name, der wegen seiner geographischen Herkunft gewählt wurde, z.B. weil die Eltern Schweden-Fans sind
ein Name, der einen Wunsch ausdrückt
ein nostalgischer Name, der an die Heimat, liebe Freunde oder an den letzten Urlaub erinnert
Namensrechtliche Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland
Erste Anlaufstelle nach der Geburt eines Kindes ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren ist. Binnen einer Woche muss die Geburt dem zuständigen Standesbeamten angezeigt werden. Falls sich zu diesem Zeitpunkt die Eltern noch nicht über den oder die Vornamen des Kindes einig sind, haben sie einen Monat Zeit, um diesen nachzumelden. Wer darf dies tun? §255 der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden legt dies genau fest. Hier heißt es:
Zur Anzeige der Geburt sind, und zwar in nachstehender Reihenfolge, verpflichtet
1 der Vater des Kindes, wenn er Mitinhaber der elterlichen Sorge ist,
2 die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war,
3 der Arzt, der dabei zugegen war,
4 jede andere Person, die dabei zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
5 die Mutter, sobald sie zu der Anzeige imstande ist. Die Anzeige ist mündlich zu erstatten.
§262 regelt die Erteilung und Schreibweise der Vornamen. Hier heißt es:
(1) Das Recht zur Erteilung der Vornamen ergibt sich aus der Personensorge. Bei ehelichen Kindern steht dieses Recht den Eltern gemeinsam zu, in besonderen Fällen dem Ehegatten allein, der die Sorge für die Person des Kindes ausübt […] Bei nicht ehelichen Kindern steht dieses Recht der Mutter zu.
(2) Der Standesbeamte soll sich bei der Anzeige der Vornamen vergewissern, dass die Vornamen von den berechtigten Personen erteilt worden sind.
(3) Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind, dürfen nicht gewählt werden. Das Gleiche gilt für Familiennamen, soweit nicht nach örtlicher Überlieferung Ausnahmen bestehen. Mehrere Vornamen können zu einem Vornamen verbunden werden; ebenso ist die Verwendung einer gebräuchlichen Kurzform eines Vornamens als selbstständiger Vorname zulässig.
(4) Für Knaben sind nur männliche, für Mädchen nur weibliche Vornamen zulässig. Nur der Vorname Maria darf Knaben neben einem oder mehreren männlichen Vornamen beigelegt werden. Lässt ein Vorname...