Mitte Dezember 2009 schrieb Herr Marc Beise, Leiter Wirtschaftsredaktion der Süddeutschen Zeitung auf der Webseite der SZ einen Kommentar zu der in Großbritannien geplanten Einführung einer Sondersteuer auf alle Bonuszahlungen der Banker, Fondsmanager, Topmanager usw. ab einer bestimmten Höhe.
Der Kommentar trägt die Überschrift "Boni in Großbritannien. Die Strafsteuer", Darin vertritt Herr Beise die Meinung, statt einer "Strafsteuer" auf die Bonuszahlungen, die häufig höher ausfallen als das, was ein Normalverdiener in seinem ganzen Leben verdient, diese "an einen langfristigen Geschäftserfolg zu binden ..., um Missbrauch zu verhindern, ohne Leistungsanreize zu blockieren. In Deutschland wollen die Banken dies jetzt freiwillig organisieren, mit Hilfe der Bundesregierung. ... Auf eine solche Selbstverpflichtung hinzuwirken, ist tausendmal klüger als eine Sondersteuer."
Klingt das etwa nicht vernünftig?
Oberflächlich betrachtet und auf den ersten Glockenschlag sicherlich. Wer aber das Buch von Wolfgang Müller gelesen hat, fragt sofort: Woran misst sich der "langfristige Geschäftserfolg" eines Unternehmens? Am Umsatz, den Einnahmen vor Zinsen und Steuern, dem steuerpflichtigen Gewinn, dem Cash-Flow, der Eigenkapitalrendite, der Zahl der Neukunden oder dem Börsenwert bzw. der Höhe des Aktienkurses? Und wer legt fest, welche Kriterien wann als Bemessungsgrundlage für den "Geschäftserfolg" und damit die Höhe der Bonuszahlungen herangezogen werden? Das ist nämlich die zentrale Frage, die Herr Beise in seinem Kommentar vollkommen offen lässt.
In dem Kapitel "Von »marktgerechten« Löhnen und Millionen für Vorstandsfürsten" argumentiert der Autor Wolfgang Müller unter anderem wie folgt:
Seit Jahren haben vor allem Konzernvorstände und von ihnen bezahlte Wissenschaftler und Politiker gepredigt, dass in Deutschland Schluss sein sollte mit der Gleichmacherei, dass "Leistung sich wieder lohnen muss". Diese Schein-Debatten hatten von vornherein allerdings eine ideologische Schlagseite. Es ging den sogenannten "Leistungsträgern" insbesondere im Arbeitgeberlager nicht um Leistung im Sinne von mehr oder weniger schwerer körperlicher oder geistiger Arbeit, sondern nur um die Leistung, die in Euro und Cent messbar ist. Der entscheidende Maßstab für Leistung ist heute allein der Marktpreis. Marktpreise können aber ins Unermessliche steigen oder auch fallen, denn im Markt gibt es keine eingebauten Stopp-Regeln. Das gilt für die Vorstandsbezüge ebenso wie für den Niedriglohn eines Leiharbeiters.
Die Spannweite, wie weit die Einkünfte in einem Unternehmen, in einer Branche oder der gesamten Volkswirtschaft unter Beachtung des Leistungsprinzips auseinanderklaffen dürfen, ist daher in einer sozialen Marktwirtschaft immer auch eine politische Fragestellung, wobei in einer Demokratie unterschiedliche Interessen, Kräfteverhältnisse usw. aufeinanderstoßen.
Außerdem ist der Markt für Manager eine Fiktion. Nicht der Markt, sondern die Eigentümer (bzw. in der Aktiengesellschaft nach deutschen Recht der Aufsichtsrat) entscheiden über die Höhe der Managervergütungen. Der Autor schreibt: "Wenn die Managerhonorare im Verhältnis zu den Durchschnittslöhnen explodiert sind, liegt das nicht daran, dass plötzlich die deutschen Manager besonders knapp geworden sind."
Denn für die "Fürsten" in den Vorstandsetagen gelten heute wie für die Fürsten der Feudalzeit andere Normen als für das gemeine Volk. Offiziell sind die Vorstandsbezüge auch in Deutschland zum großen Teil an den Geschäftserfolg gekoppelt. Der fixe Vergütungsanteil ist in der Regel kleiner als das erfolgsabhängige Restpaket aus Bonus, Aktienoptionen etc. Doch die Ziele für die Erreichung eines Bonus bestehen häufig aus einer ganzen Liste betriebswirtschaftlicher Kennzahlen, aus der der Aufsichtsrat oder der Personalausschuss je nach Bedarf und zum Wohle der Vorstandsmitglieder auswählen kann: Umsatz, Gewinn, Börsenkurs, Cashflow etc. So können die Managervergütungen nicht nur bei Erfolg, sondern auch bei Misserfolg steigen. Und wer aus »gutem Grund« seine alte Firma verlässt, bekommt weitere Millionen als Abfindung.
Kann man zudem noch von "Leistungsgerechtigkeit" sprechen, wenn Vorstände und Manager Jahreseinkommen kassieren, die zwischen dem 50-Fachen und 1000-Fachen eines durchschnittlichen Arbeitseinkommens liegen?
Auch dann, wenn in Deutschland jede Vollzeit-Arbeit so bezahlt würde, dass sie zum Leben reichte, würde es weniger Empörung und Wut um überzogene Vorstandshonorare geben. Denn in einer demokratischen und arbeitsteiligen Gesellschaft geht es auch darum, dass alle Arbeitenden am Ergebnis der volkswirtschaftlichen Arbeitsteilung so teilhaben, dass sie ohne staatliche Hilfe leben können.
Nur wenn sich die Interessen der Mehrheit durchsetzen gegen die Machtmonopole der Konzerne, gegen die Kaste der Superreichen und gegen Berater, die Unternehmen zu Gewinnmaschinen machen - ohne jede Rücksicht auf Arbeitsplätze und soziale Folgen - wird die soziale Marktwirtschaft erfolgreich bleiben und die Demokratie bestehen.