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Wie in meinen bezauberndsten Träumen trumpft unser kirchenkritischer Argumentengenerator Deschner als Gutachter in einem völlig sinnentleerten Prozess im Zusammenhang mit dem sog. „Gotteslästerungsparagraphen" §166 mächtig auf. Den Vergleich mit Gottes Faust muss der Bamberger Historiker nicht fürchten.
Der Anlass zum Gutachten ist der Prozess gegen einen Bochumer Medizinstudenten, der als V.i.S.d.P. für die Inhalte der Schrift „Das Mittelalter lebt", die sich für die Abschaffung eben jenes §166 einsetzt, verantwortlich zeichnet. Zu Last gelegt werden ihm Beschimpfungen der katholischen Kirche im Hinblick auf diese als „grösste Verbrecherorganisation aller Zeiten". Die konkreten Tatbestände nehmen sich rein sprachlich übrigens weit weniger wutentbrannt und defätistisch aus, als wir es von den Bänden Deschners gewohnt sind. Letzterem wurde dabei nie ein einziger Ausspruch untersagt, kein einziger der zahllosen Fakten als falsch nachgewiesen. Vielmehr totgeschwiegen haben Kirche und kirchentreuer Staat die unermüdlichen Forschungen Deschners in der „Kriminalgeschichte des Christentums". Nachvollziehbar, dass die „gutächtlichen" Beweise Deschners nicht nur überquellen vom historischen Beweis (bis in unsere Zeit) für die Tatsache, dass die (katholische) Kirche sehr wohl und ohne Interpretation die „grösste Verbrecherorganisation aller Zeiten" ist. Nachvollziehbar auch, dass sich der Text mit Genugtuung und Swing liest, denn Deschner lässt in seiner Argumentations- und Faktenkette aber auch gar keinen Zweifel an der Unanfechtbarkeit seiner Ausführungen.
Die Flugschrift bietet neben dem oben besprochenen Gutachten ein einleitendes Vorwort des verteidigenden Rechtsanwaltes (der Deschner um das Gutachten gebeten hat), einen Abdruck der besagten Schrift des Medizinstudenten (Bunte Liste, Freiburg), die Anklageschrift des Leitenden Oberstaatsanwaltes (!) sowie zwei dokumentierte Beispiele, wie die rechtsstaatliche Anwendung des §166 (und der durch Sie z.B. auf die Presse ausgeübte Druck) die Presse- und Meinungsfreiheit einschränkt.
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