Die Leidkultur
der Rechtswissenschaft
J. H. von Kirchmann, neu aufgelegt
Für manche Juristen war das Erlebnis ein Schock: Die jungen Naturwissenschaften des 19. Jahrhunderts entdeckten Gesetzmässigkeit nach Gesetzmässigkeit in der scheinbar wilden, unbeherrschbaren Natur. Im Recht hingegen ging man gleichzeitig aller Gesetzmässigkeiten und Gewissheiten verlustig dank den unkalkulierbaren, willkürlichen Eingriffen der aufgewachten und aufgeweckten Gesetzgeber Europas. Das Verhältnis hatte sich umgekehrt. Schien einst das Naturgeschehen von Zufällen bestimmt, das Recht hingegen tief im zuverlässigen Volksgeist verankert, so entdeckte man nun die Gesetze der Natur, während menschliche Gesetze das Recht zum Zufall werden liessen. Indem aber die Rechtswissenschaft unter der Herrschaft des positiven Rechts «das Zufällige zu ihrem Gegenstand macht, wird sie selbst zur Zufälligkeit» zum Gegenteil also von «Wissenschaft».
Juristen sind «zu Würmern geworden, die nur von dem faulen Holze leben . . .». So sprach und schrieb 1848 J. H. von Kirchmann, seinerzeit Richter am Kammergericht zu Berlin. Es ist ihm nicht gut bekommen. Nach kleinen und kleinlichen Streitigkeiten wurde er endgültig 1867 seines Amtes enthoben und ohne Pensionsansprüche in die Wüste geschickt. Die Wüste erwies sich als Paradies. Kirchmann widmete sich fortan bis zu seinem Tod 1884 der Philosophie, kommentierte Kant, erläuterte Spinoza, übersetzte Aristoteles. Die Positivität des Rechts hatte ihr Opfer gefordert, die Wissenschaft trug den Gewinn davon.
Die Juristen der folgenden Generationen litten heftig unter Kirchmanns Unwerturteil über ihre Tätigkeit und bemühten sich nach Kräften, doch noch einen Wissenschaftsausweis zu erringen. «Das Naturgesetz des Rechts» wurde 1867 (A. H. Post) entdeckt, 1868 hielt Jhering seine trotzig-feurige Antrittsvorlesung über die Jurisprudenz als Wissenschaft (vgl. NZZ vom 5. 5. 99), die Freirechtsschule proklamierte das wahre «Naturrecht des 20. Jahrhunderts» (Gnaeus Flavius alias H. Kantorowicz, 1906), das Neonaturrecht stillte den in den fünfziger Jahren besonders grossen Durst nach ewigen Gewissheiten, und in den sechziger Jahren sprach man erneut von der «Unentbehrlichkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft» (K. Larenz, 1966). Der Stachel, den Kirchmann in das Juristenfleisch gepflanzt hatte, sass tief. Es ist nicht zuletzt dem Schmerz, den er verursachte, zu verdanken, dass die Jurisprudenz bis heute sich selbst unter kritisch-reflexiver Beobachtung hält.
Wer Kirchmanns knappe und rhetorisch glänzende Streitschrift nachlesen möchte und dies sei allen, die sich der Rechtswissenschaft verschrieben (oder sich auch nur in sie eingeschrieben) haben, dringend empfohlen , kann dies nun bequem tun. Sie ist in hübscher Ausgabe neu aufgelegt worden, in ihrem kargen Nachweis der Sekundärliteratur allerdings auf dem Stand von 1988 verblieben, weshalb man mindestens R. M. Kiesow («Das Naturgesetz des Rechts», Frankfurt am Main 1997) und D. Simon («Es ist, wie es ist», in: «Naturwissenschaft, Geisteswissenschaft, Kulturwissenschaft», Göttingen 1998) herbeiziehen sollte. Dies nicht nur, um den modernen Stand einer alten Diskussion kennen zu lernen, sondern auch, um dem Legitimations- und Leidensdruck, den von Kirchmann einst verursachte, zu entweichen. Ironie oder Melancholie sind wohl die unserer Zeit gemässen Haltungen, mit denen man leben kann, auch wenn und obwohl man Jurist oder Juristin ist.
«Drei berichtigende Worte des Gesetzgebers, und ganze Bibliotheken werden zu Makulatur» ist von Kirchmanns berühmtestes Diktum. Dass es seine Gültigkeit behielt, konnte man noch vor wenigen Jahren sehen. Tonnenweise wurde die Rechtsliteratur aus den Bibliotheken der DDR weggekarrt und entsorgt. Dem Hörensagen nach rannte ein einziger Jurist den Abfallwagen schreiend und protestierend hinterher, um sie aufzuhalten, zur Umkehr zu zwingen und der war ein Rechtshistoriker. Wohl dem, dem Recht erst wertvoll ist, wenn es der Vergangenheit angehört.
Marie Theres Fögen
Schriftenreihe zur rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung.
Die im Rudolf Haufe Verlag Freiburg/Berlin seit 1990 erscheinende, von Hermann Klenner herausgegebene Reihe erschließt der deutschen Gegenwartsjurisprudenz wirkungsträchtige Texte von Vergangenheitsdenkern. Texte solcher Art für Forschung und Lehre kommentiert verfügbar zu machen, heißt zum Wissenschaftspotential von heute beizutragen, dessen Zukunft auch aus seiner Herkunft erwächst. Die in dieser sich jährlich um zwei Editionen vermehrenden Pinakothek rechtswissenschaftlicher Vernunft präsentierten Texte werden durch einen Anhang ergänzt, in dem vom jeweiligen Herausgeber umfangreiche Anmerkungen, ein Essay, eine Bibliographie und ein Register benutzerfreundlich geboten werden.
-- Dieser Text bezieht sich auf eine vergriffene oder nicht verfügbare Ausgabe dieses Titels.