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Leseprobe. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten.
Auszug aus Die Videoüberwachung öffentlicher Räume. Zur Ambivalenz eines Instruments sozialer Kontrolle von Francisco Klauser. Copyright © 2006. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten.
1.1 Ausgangslage
In der heutigen Zeit wird viel von Gefahren gesprochen. Wir hören von
unterschiedlichsten Formen der Kleinkriminalität, von Vandalismus,
Terrorismus und von Gewalt bei Sportveranstaltungen, Demonstrationen, in
Familien oder überhaupt in beinahe allen Bereichen und Orten unseres
Alltags. In der heutigen Zeit wird aber auch viel von Freiheiten
gesprochen. Dabei ist je nachdem die individuelle Freiheit jedes einzelnen,
die Freiheit des Marktes oder die Freiheit ganzer Völker gemeint. Der
amerikanische Präsident beispielsweise verwendete das Zauberwort in seiner
20-minütigen Rede vor dem Kongress zu seiner zweiten Amtseinführung 43-mal.
In seiner Ansprache im Februar 2005 vor dem EU Parlament in Brüssel fiel
der Begriff erneut 22-fach. Bemerkenswert ist dabei, dass oft gerade
diejenigen Personen, die als Freiheits-Missionare zu uns kommen, die
schärfsten und uneingeschränktesten Möglichkeiten staatlicher Überwachung
von Einzelpersonen fördern. Überwachung wird aus dieser Perspektive nicht
als Gefahr für die individuelle Freiheit dargestellt, sondern als ihre
Grundbedingung.
Tatsächlich eröffnet die Technologisierung unserer alltäglichen
Beschäftigungen heute ungeahnte Möglichkeiten der Überwachung. Auf welche
Weise diese in Zukunft in der Schweiz genutzt werden dürfen, soll demnächst
durch die Revision des "Bundesgesetzes zur Stärkung der inneren Sicherheit"
geregelt werden. Im Moment deuten sowohl die Entwicklungen in anderen
Ländern im Anschluss an den 11. September 2001, wie auch die in den Medien
bekannt gewordenen Forderungen des Chefs des Schweizer
Inlandnachrichtendienstes auf einen weitgehenden Ausbau der nicht
zwangsläufig auf einem begründeten Verdacht basierenden, präventiven
Überwachungsmöglichkeiten des Staatsschutzes (Telefon-, Post-,
Fernmeldeverkehr-, E-mail- und Internetüberwachung, Installation von
Wanzen, Eindringen in Datenverarbeitungssysteme etc.).
Während die Palette gängiger Überwachungsmassnahmen unterschiedlichste
Formen und Instrumente umfasst, scheint sich im Bereich der Überwachung
öffentlicher Räume vor allem ein Instrument durchzusetzen: die
Videoüberwachung. Es ist geradezu verblüffend, mit welcher Geschwindigkeit
sich in den letzten Jahren weltweit die visuelle Überwachung städtischer
Kernzonen ausbreitete. Allein in Grossbritannien, dem weltweiten
Spitzenreiter der Videoüberwachung, gehen Schätzungen von vier Millionen
Kameras aus, die öffentlich zugängliche Räume filmen. Dies entspricht
ungefähr einer Vervierfachung innerhalb von drei Jahren (Frith 2004: 1).
Stephen Graham vergleicht die Videoüberwachung deshalb mit urbanen
Infrastrukturen wie den bestehenden Gas-, Elektrizitäts-, Wasser- und
Telekommunikations-Netzwerken (Graham 1998: 107) .
Im Vergleich zu Grossbritannien steckt die Videoüberwachung in der Schweiz
noch in den Kinderschuhen. Hierzulande werden rund 50.000
Überwachungskameras mit Blick auf öffentliche Räume vermutet (Hug
23.4.2001: 1). Die rasante Entwicklung der Videotechnologie findet jedoch
auch in der Schweiz Anwendung sowie zahlenmässigen Niederschlag . Diese
Ausbreitung der visuellen Kontrolle öffentlicher Räume durch
Überwachungskameras stellt den Ausgangspunkt der vorliegenden Arbeit dar,
wobei der Schwerpunkt namentlich auf der Videoüberwachung "sozialer
Risiken" liegt.
1.2 Videoüberwachung aus der Perspektive der Benutzer öffentlicher Räume
Verglichen mit Überwachungsmassnahmen, die sich auf bestimmte
Risikopersonen oder -gruppen richten (wie z.B. die Telefonüberwachung von
Terrorverdächtigen oder Drogendealern) ist die Videoüberwachung
öffentlicher Räume von besonderer Brisanz, weil sie unabhängig vom
individuellen Risikoprofil in den Alltag all derjenigen eingreift, die
einen überwachten Raum betreten. Die Videoüberwachung öffentlicher Räume
ist zudem eine Überwachungsform des öffentlichen Lebens, dem man sich kaum
mehr bewusst entziehen kann, weil vor allem die immer stärker überwachten
städtischen Ballungszentren und öffentlichen Verkehrsmittel Räume
darstellen, in denen man sich nicht nur aufhalten will, sondern auch
aufhalten muss. Im Gegensatz dazu kann man z.B. selbst darüber entscheiden,
ob man eine elektronische Kundenkarte oder ein Mobiltelefon benutzt und
sich dadurch gewissen Möglichkeiten der Überwachung aussetzt oder nicht.
Dennoch scheint die Videoüberwachung von Seiten der Bevölkerung
mehrheitlich akzeptiert zu sein. Norris und McCahill (2002b: 12) vermuten,
dass diese Tendenz auch auf in den Medien verbreitete Erfolge der Kameras
zurückzuführen ist. Als Beispiel verweisen die britischen
Überwachungsexperten auf die beiden 10 jährigen Schuljungen, die im Februar
1993 den kleinen James Burgler in einem britischen Supermarkt entführt und
später auf bestialische Weise ermordet hatten. Dank Kamerabildern des
Supermarktes konnte der Vorfall damals zwar nicht verhindert werden, es
wurde aber immerhin möglich, die Mörder zu identifizieren und zu fassen.
Bei einer näheren Betrachtung der Auswirkungen konkreter Kameraprojekte
wird allerdings deutlich, dass eine pauschale, positive Beurteilung sowohl
der Effizienz der Videoüberwachung als Instrument der Verbrechensbekämpfung
wie auch ihrer Akzeptanz durch die Bevölkerung ein allzu einseitiges und
verzerrtes Bild wiedergibt. Diese Arbeit bezweckt deshalb in erster Linie,
das Bild der Videoüberwachung als allseits akzeptiertes, technisches
Wunderinstrument einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Wichtig ist
dabei, die Auswirkungen der Überwachung nicht nur in Bezug auf eine
allfällige Kriminalitätsreduktion auf der Grundlage von Polizeistatistiken
zu betrachten. Dieser Aspekt wird im Folgenden vor allem durch eine
Diskussion internationaler Evaluationsstudien zur Videoüberwachung
abgedeckt. Daneben wird die Videoüberwachung im Rahmen der vorliegenden
Arbeit auch allgemein als technische Form der Kontrolle des öffentlichen
Lebens und als Möglichkeit der Beeinflussung von Verhaltensweisen zwischen
sich gegenseitig unbekannten Personen diskutiert. Diese Vorgehensweise
basiert auf der Ausgangsprämisse, dass die Videoüberwachung nicht nur
potentielle Delinquenten trifft, sondern auch die übrigen Raumbenutzer, die
sich durch die Überwachungskameras möglicherweise sicherer fühlen oder aber
Einschränkungen ihrer persönlichen Freiheit befürchten.
Indem die Videoüberwachung sowohl aus der Perspektive ihrer Funktionsweise
als Kontrollinstrument, wie auch im Hinblick auf ihre Wahrnehmung durch die
Benutzer überwachter Räume thematisiert wird, werden zusätzlich die
allgemeinen Wirkungen und Nebenwirkungen von Überwachungssystemen auf die
Nutzung und Wahrnehmung öffentlicher Räume untersucht. Diese Absicht
verfolgt auch die im Rahmen der vorliegenden Untersuchung durchgeführte
Fallstudie der Videoüberwachung in der Schweizer Stadt Olten. Dabei wird
anhand eines empirisch begründeten Fallbeispiels gefragt, welche
Auswirkungen sich durch die Videoüberwachung im Vergleich zu der
traditionellen, auf dem gegenseitigen Blickkontakt beruhenden, sozialen
Kontrolle ergeben, welche allgemeinen gesellschaftlichen und räumlichen
Entwicklungen aus der Videoüberwachung resultieren und welche neuen
Möglichkeiten und Gefahren mit dieser neuen Option zur Errichtung und
Festigung einer "öffentlichen Ordnung" (Goffman 1982: 11) verknüpft sind.
1.3 Videoüberwachung und das Bild der "Risikostadt"
Diese Arbeit will nicht nur einen Beitrag zu einem verbesserten Verständnis
der Möglichkeiten und Grenzen von Überwachungskameras leisten. Die
verfolgten Forschungsabsichten richten sich ebenfalls auf die Rolle der
Videoüberwachung als Indikator allgemeiner Entwicklungen urbaner
öffentlicher Räume. In diesem Sinn werden am Beispiel der Videoüberwachung
auch weiterreichende Fragestellungen angeschnitten, die aktuelle
Veränderungen unserer Gesellschaft und unserer Städte betreffen.
Epistemologisch gesehen lässt sich die vorliegende Arbeit mit ihrem
relationalen Forschungsansatz in den Fachbereich der kritischen Sozial- und
Stadtgeographie einordnen. Ihr Forschungsgegenstand besteht weniger in dem
Untersuchungsobjekt "Videoüberwachung" an sich, als vielmehr in den
Beziehungen, die unterschiedliche Akteure mit und zu diesem Objekt
einerseits, andererseits aber auch zu den überwachten Räumen unterhalten.
Deshalb wird vor allem das sich innerhalb des Diskurses von Überwachern und
Überwachten äussernde Bild der Videoüberwachung studiert. Folglich wird die
vorliegende Arbeit in die Nähe der aktuellen städtischen
Sicherheitsdiskussion gerückt. Auch der Diskurs der Überwachungsbefürworter
verweist nämlich oft auf immer unhaltbarere Unsicherheits-Zustände, denen
die heutige Gesellschaft nur noch in Form massiver Anstrengungen im Bereich
der öffentlichen Sicherheit zu begegnen im Stande ist. Basierend auf der
Vorstellung, dass sich die Folgeprobleme des gesellschaftlichen Wandels als
soziale Entwurzelung und Verrohung in Form steigender Kleinkriminalität und
wachsender Gewaltbereitschaft vorwiegend in urbanen Räumen manifestieren,
wird dabei das Stadtleben in meist unbeabsichtigter Anlehnung an Berthold
Brechts Oper vom "Aufstieg und Fall der Stadt Mahagonny" als "Leben mit
riskanten Chancen" (Keupp 1994: 345) zwischen Verführung und Niederlage
verstanden. Die Stadt wird nach diesem Verständnis immer mehr zur
"Risiko-Stadt" (Beck 1994), die aufgrund ihrer steigenden Komplexität neue
und akzentuierte Risiken beinhaltet.
In literarisch verdichteter Form wird das Bild der Risiko-Stadt treffend
von Salman Rushdies Beschreibung Londons zum Ausdruck gebracht. Rushdie
richtet seinen Blick auf kulturelle Gegensätze und Spannungen, auf den
Identitätsverlust und die Entwurzelung sozialer Gruppen und Individuen
sowie auf die durch Armut und Perspektivlosigkeit geschaffenen psychischen
Abgründe und Qualen der Stadtbewohner. Es geht ihm um eine Grossstadt,
"die das Gefühl für sich selbst verloren hat und folglich in der
ohnmächtigen, egoistischen, zornigen Gegenwart von Masken und Parodien
schwelgt und erwürgt und entstellt von der unerträglichen, nicht
zurückgewiesenen Last der Vergangenheit in die Trostlosigkeit ihrer
verelendeten Zukunft starrt. (...) Die Häuser in den reichen Vierteln sind
aus erstarrter Angst gebaut, die Regierungsgebäude teils aus Hochmut, teils
aus Verachtung, und die Wohnungen der Armen aus Verwirrung und dinglichen
Träumen" (Rushdie 1997: 424).
Vergleichbar mit der verbreiteten Rhetorik städtischer Sicherheitspolitik,
lokalisiert Rushdie den Schauplatz städtischer Unsicherheitsphänomene
vorwiegend in öffentlichen Aussenräumen. Diese werden als
gesellschaftliches Konzentrat geschildert, in dem sich soziale Spannungen
und Gegensätze verdichten. Sie enthalten demzufolge nicht nur konkrete
Formen und Momente der Unsicherheit, sondern vermitteln auch die Empfindung
von Unsicherheit. Öffentlicher Raum wird von Rushdie als trostloser,
trennender Zwischenraum und als Abfallplatz verbrauchter Zivilisationsgüter
beschrieben, die sinnbildlich das individuelle Scheitern der Stadtbewohner
illustrieren.
"Die Türme stehen auf Stelzen, und in der Formlosigkeit des Betons darunter
und dazwischen heult unablässig der Wind und strudelt Schrott: zerfallene
Küchenteile, luftlose Fahrradreifen, Scherben zerbrochener Türen,
Puppenbeine, Gemüsereste, die von hungrigen Katzen und Hunden aus
Plastikmüllsäcken herausgezerrt wurden, Fast-Food-Packungen, kollernde
Dosen, zerronnene Aussichten auf einen Job, aufgegebene Hoffnungen,
verlorene Illusionen, verbrauchte Wut, angehäufte Verbitterung, ausgekotzte
Angst und eine rostende Badewanne" (Rushdie 1997: 424).
Gleichwohl könnten öffentliche Räume als Orte der Kopräsenz von Fremden
(Giddens 1995: 173) in denen sich "die Gesellschaft selbst ins Gesicht
sieht" (Rauterberg 2001: 351) soziale Funktionen der Zusammenkunft,
Mischung und Integration unterschiedlicher Nutzergruppen beinhalten. Sie
sind also nicht nur mit Gefahren verbunden, sondern können auch Chancen
bieten. Die am Beispiel Salman Rushdies dargestellten sozialen Spannungen
in öffentlichen Räumen gehen im heutigen Kontext jedoch vielfach mit einer
Verstärkung von Ordnungsbestrebungen einher. Soziale Vielfalt wird dabei
nicht als Chance, sondern als alltägliche Bedrohung wahrgenommenen, der die
Stadtpolitik in Form von Gesetzen, öffentlichen und privaten
Sicherheitssystemen sowie der Verhärtung alltäglicher Normen begegnet. Auch
werden Einkaufspassagen und kommerziell attraktive Innenstadtbereiche mit
ihren Konsum orientierten Formen des Luxus um den Ängsten vor der
Risiko-Stadt zu begegnen, durch architektonische und gestalterische
Massnahmen oft deutlich von Problemgebieten getrennt. Im Hinblick auf die
allgegenwärtige Syntax der Angst in unseren Städten, die sich nicht nur in
der Gestaltung der gebauten Umwelt sondern auch in alltäglichen Formen der
räumlichen und sozialen Segregation äussert, spricht Mike Davis (1990)
bezugnehmend auf Los Angeles gar von einer "Ökologie der Angst", die
unseren Bezug zur Stadt in ihrer gelebten und gebauten Form prägt.
Mit den wachsenden Ängsten verknüpft sind allerdings oft auch Bestrebungen
der kommerziellen Nutzbarmachung, Domestizierung und Privatisierung
öffentlicher Räume, wobei störende, unästhetische oder als gefährlich
wahrgenommene Personen und Elemente - auch mit Hilfe der Videoüberwachung -
bewusst verdrängt werden (De Certeau 1988: 265). Das Ziel ist nicht die
Förderung eines vielfältigen, lebendigen öffentlichen Raumes, sondern die
Absicherung eines störungsfreien Einkaufvergnügens. Das städtische Leben
wird dabei durch Kontrollen und nötigenfalls durch vorbeugende oder
sanktionierende Eingriffe in geordnete Bahnen gelenkt. Solche Formen
städtischer Sicherheitspolitik können auch als Machtintervention in
öffentlichen Räumen verstanden werden. Bei diesem Prozess spielen
möglicherweise auch die Medien eine Rolle, die durch die Menge und die
Emotionalität ihrer Berichterstattung die öffentliche Wahrnehmung der Stadt
als Risiko-Raum prägen. Printmedien räumten beispielsweise in den 90er
Jahren dem Thema "Kriminalität" etwa zehnmal mehr Platz ein als zu Beginn
der 70er Jahre (Grüter 1994). In seiner auf Kriminalitätsstatistiken
beruhenden Behandlung der Frage des "Endes der zivilisierten Stadt?" (1997)
macht Manuel Eisner deshalb zu Recht auf die Diskrepanz zwischen der
massenmedialen Problemwahrnehmung und der empirisch festgestellten
Kriminalitätsentwicklung in der Schweiz aufmerksam (Eisner 1997: 12).
1.4 Videoüberwachung als Raumüberwachung
Das zuvor skizzierte Spannungsfeld öffentlicher Räume zwischen Risiko,
Angst und Macht wird implizit auch in der öffentlichen Debatte um den
Einsatz von Überwachungskameras zum Ausdruck gebracht. Dieser subjektiven
Dimension der Sicherheits- und Videoüberwachungsproblematik soll in der
vorliegenden Arbeit Rechnung getragen werden, indem beispielsweise die der
Videoüberwachung entgegengebrachten Hoffnungen und Ängste untersucht
werden.
Während Überwachungskameras von Befürwortern als Massnahme zur Verbesserung
objektiver Gefahrenlagen und subjektiver Unsicherheitsempfindungen in
Angsträumen verstanden werden, machen Kritiker auf Tendenzen der
Privatisierung und Kommerzialisierung wirtschaftlich attraktiver
Innenstadtbereiche aufmerksam, verbunden mit dem Ausschluss randständiger
sozialer Gruppen sowie dem Verlust informationeller und dezisionaler
Privatheit (Rössler 2001). Gemeinsam ist beiden Argumentationsweisen das
ambivalente Verständnis der Videoüberwachung als Instrument der
Raumkontrolle, das durch seine symbolische (präventive) Wirkung, aber auch
aufgrund der raumspezifischen Informationsbeschaffung eine Grenze zwischen
überwachten und unüberwachten Teilen des Raumes zieht. Die Videoüberwachung
erschafft aus dieser Sichtweise eine räumliche Differenz, die die
sozial-räumliche Realität des öffentlichen Raumes beeinflusst und
gleichermassen eine die urbanen Ballungsräume immer dichter überziehende
Sicherheits- und Machtgeographie begründet .
Die Eigenschaft der Videoüberwachung als Raumüberwachung lässt sich
ebenfalls an der Konstitution von Kamerasystemen erkennen. Im Gegensatz zu
"egozentrischen" Überwachungsgeräten, die sich mit ihrem Träger
fortbewegen , bildet die Videoüberwachung eine "ortsgebundene"
Sicherheitseinrichtung, d.h., einen Teil der geographisch festgelegten
Ausstattung eines Raumes. Zwar können auch durch die Videoüberwachung
Personen in Innenstadtbereichen und auf Schnellstrassen automatisch oder
manuell über weite Strecken verfolgt werden. Im Gegensatz zu der Verfolgung
eines Solofahrers bei Radrennen durch ein Fahrzeug einer
Fernsehübertragungsstation werden die Kameras dabei jedoch nicht selbst mit
der gefilmten Person fortbewegt. Die Verfolgung bewegter Gegenstände oder
Personen wird durch Schwenkbewegungen der in erhöhter Position montierten
Kameras sowie durch die Kombination mehrerer Überwachungskameras innerhalb
eines ausgedehnten Gebietes erreicht. Die Möglichkeit der visuellen
Kontrolle einer Person durch Videoüberwachung entfällt, sobald diese den
durch die Kameras überwachten Raum verlässt. Die Informationen, die von dem
Überwachungssystem übermittelt und gespeichert werden, weisen dadurch einen
direkten räumlichen Bezug auf. Die Videoüberwachung kann in diesem Sinn als
"räumlich-situativer Kontrollmodus" angesehen werden.
"Der neue Kontrollanspruch kann sich daher nicht mehr sanktionierend auf
die Seele des Individuums richten und schwenkt über auf Orte, Plätze und
Situationen. Der Einzelne wird erst in den Blick genommen, wenn er in diese
Orte eintritt, und auch dann interessiert sein Verhalten nur in dem jeweils
definierten Raum in der begrenzten Zeit seines Aufenthaltes"
(Lindenberg/Schmidt-Semisch 1995: 10).
Aus dieser Beobachtung ergibt sich, dass gegenwärtige Anwendungsformen von
Videoüberwachung in öffentlichen Räumen nicht personen-, sondern
raumbezogen sind. Dies bedeutet: Obwohl Kameras (vor allem in privaten
Räumen) auch personenspezifisch eingesetzt werden können ist die
Videoüberwachung öffentlicher Räume von ihrer Konstitution her nicht auf
Personen, sondern auf spezifische Lokalitäten ausgerichtet. Dies wird am
Beispiel der polizeilichen Videoüberwachung in Stuttgart deutlich, wo
Überwachungskameras wieder abmontiert werden mussten, nachdem in dem von
ihnen kontrollierten Gebiet die negativen Vorfälle zurückgegangen waren.
Dabei hatten sich die Kriminalitätsschwerpunkte ganz einfach auf andere
Lokalitäten verlagert (Heffner 28.7.2003: online). Auch wenn durch die
technische Entwicklung der Videoüberwachung Personen im Kamerabereich immer
einfacher aufgrund ihrer biometrischen Gesichtsmerkmale oder ihrer Iris
identifiziert werden können, ändert sich die Ortsgebundenheit der
Videoüberwachung nicht grundsätzlich. Es werden zwar neue
Überwachungsmöglichkeiten erschlossen, diese sind aber noch immer auf die
überwachten Räume beschränkt.
Basierend auf dieser Ausgangsprämisse soll im Rahmen der vorliegenden
Arbeit Videoüberwachung aus der Perspektive ihrer Funktionsweise als
Kontroll-Instrument von Räumen dargestellt und diskutiert werden.
Voraussetzung ist hierfür, ein Raumverständnis zu entwickeln, das den
sozialräumlichen Dimensionen des öffentlichen Raumes einerseits, aber auch
der visuellen Überwachungspraxis andererseits gerecht wird. Dadurch wird
die Notwendigkeit eines humangeographischen Untersuchungsansatzes der
Videoüberwachung begründet, der die Behandlung des öffentlichen Raumes als
Gegenstand der Überwachung in sein Zentrum stellt.