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Im ersten Kapitel bespricht B. die römische Gesellschaft in republikanischer Zeit unter den Überschriften Volk (Bürgergebiet und Bürgerzahl, Sklaven und Freigelassene, Bürgerrecht, Clientel, ...), Nobilität (Charakter der römischen Adelsgesellschaft, Entwicklung im Ständekampf, Nobilität und Senat, Gleichheitsgrundsatz, Lebensweise, mos maiorum und Jurifizierung des mos,...) und Ritterschaft (Begriff des Ritters in ältester Zeit, Entwicklung wirtschaftlicher Interessen, C. Gracchus und der ordo equester, Entwicklung in nachsullanischer Zeit).
Im zweiten Kapitel wendet sich B. dem organisatorischen Rahmen zu. Zuerst werden die Institutionen Senat (Zusammensetzung, Geschäftsordnung, Abstimmung, Zuständigkeit, Senat und Magistratur, ...), Magistratur (Zahl, Amtsgewalt, grundlegende Prinzipien, die einzelnen Ämter, senatus consultum ultimum, Promagistrate) und Volksversammlung (Versammlung/Leitung, Gliederungsprinzipien, Abstimmung, Initiativrecht, Gesetzgebung, Wahlen, ...) dargestellt. Dann geht B. zu den Bereichen staatlicher Tätigkeit über. Er bespricht die Bereiche Staat und Verwaltung (Finanzwesen, Rechtspflege, Heeresverwaltung, ...), Staat und Recht (Privatrecht, Strafrecht öffentliches Recht), Heerwesen (Milizheer, Rekrutierung, Wandel des Rekrutierungssystems, Disziplin, Kommandoverhältnisse, Bedeutung des Militärs für die Römer, ...) und Staat und Religion (Götter und römischer Staat, Struktur altrömischer Religion, Priesterschaften, Wandel der Religiosität).
Im dritten Kapitel geht es dann um die politische Willensbildung: Zuerst werden die Grundsätze aristokratischer Regierungspraxis erläutert (Willensbildungsprozeß, personales Beziehnungsnetz, Optimaten und Populare, Gegenstände der Politik), dann das Verhältnis Nobilität-Magistratur (verschiedene Formen der Kontrolle, Senatslegaten und -gesandtschaften, Senat) und der Anteil des Volkes am öffentlichen Leben (beschränkter Entscheidungsspielraum, politische Freiheit).
Im vierten und fünften Kapitel bespricht B. einmal die Erweiterung des römischen Bürgergebiets (Inkorporierung von Feindesland, Bürger ohne Stimmrecht, die Munizipien, römische Kolonien, ...) und darauf folgend den Herrschaftsbereich Roms eingeteilt in das römische Bundesgenossensystem in Italien (völkerrechtliche Verhältnisse, Latinischer Bund, Latinische Kolonien, Bundesgenossen, Charakter des Bundesgenossensystems, Bundesgenossenkrieg, Begriff Italia, ...), das Gebiet direkter Herrschaft/Provinzialgebiet (Begriff Provincia, Organisation der Provinz), das Gebiet indirekter Herrschaft (Nobilität und indirekte Herrschaft, Provinzialisierung von indirekt beherrschten Staaten) und Aspekte der römischen Weltherrschaft (Begriff der Weltherrschaft, Voraussetzungen der Expansion, indirekte Form der Weltherrschaft in Italien, den Provinzen, dem übrigen Mittelmeergebiet, Rechtfertigung der Herrschaft, ...).
Im sechsten Kapitel wendet sich B. dann den Fragen nach den Ursachen der Ausdehnung und der Dauerhaftigkeit der republikanischen Staates zu und versucht, vorsichtig eine Richtung für deren Beantwortung anzuzeigen.
Im siebten und letzten Kapitel gibt B. daraufhin noch einen Überblick über die relevanten Quellen, diskutiert kurz die mit ihnen verbundene Problematik und nennt Editionen dieser Quellen, um dann noch einen knappen Überblick (erst allgemein, dann thematisch) über die wichtigsten Entwicklungen der modernen althistorischen Forschung zur römischen Republik seit Niebuhr (1776-1831) zu geben.
Am Ende steht ein nach den Themen der einzelnen Kapiteln geordnetes Verzeichnis ausgewählter Literatur mit 348 Titeln, ein Zeittafel für einen schnellen chronologischen Überblick und ein Sach- und Personenregister.
Insgesamt bietet B. einen klar strukturierten, informativen und sehr übersichtlichen Überblick über die Verfassung der römischen Republik. Gerade für Grundstudium und Zwischenprüfungs-/Examensvorbereitung ist das Buch top. Durch die thematische Gliederung kommt es wiederholt zu Überschneidungen, die aber meist durch Hinweise auf die relevanten Kapitel kurz gehalten werden, letztlich aber auch helfen, die Zusammenhängen zu verdeutlichen/vertiefen. Innerhalb der thematischen Kapitel bespricht B. dann jeweils auch historische Entwicklungen und Prozesse. Auch wenn dieses Buch keine Geschichte der römischen Republik im eigentlichen Sinne ist (es empfiehlt die ergänzende Lektüre, z.B. der von Bringmann), so lernt man doch nebenbei auch darüber eine ganze Menge.Jochen Bleicken ist Prof. em. für Alte Geschichte, Universität Göttingen, Dtld.
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