"....,si rector iustus futurus esset!"
(Vorbehalt bei der Wahl Heinrichs IV.)
Der Autor des erstmals im Februar 2006 in der Reihe "C.H.Beck Wissen" erschienenen Bandes "Die Salier: Das erste deutsche Königshaus" konnte die Publikation der zweiten und dritten Auflage nicht mehr miterleben, da er kurz vor seinem 49. Geburtstag am 26. Januar 2008 bei einem Verkehrsunfall in Nattenheim ums Leben kam. Der bereits im Alter von 24 Jahren promovierte und mit 30 Lebensjahren habilierte Mediävist Johannes Laudage war im Jahre 1999 auf den Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf berufen worden, den er bis zu seinem Tode innehatte....
....sein, in der Geschichte des 10. bis 12. Jahrhunderts liegender Forschungsschwerpunkt, bei dem ihm Kirchenrechts- und geistesgeschichtliche Fragen als Ausgangspunkte für eine umfassende Betrachtung dienten, sowie seine Veröffentlichungen "
Der Investiturstreit: Quellen und Materialien (Uni-Taschenbücher S)", "
Der Investiturstreit" und "Priesterbild und Reformpapsttum im 11. Jahrhundert" bilden noch immer die beste Referenz für die Herausgabe des Bandes.
Nachdem Prof. Dr. Laudage in seiner kurzen Einleitung zunächst auf das wohl bekannteste Ereignis der Salierzeit, den Bußgang König Heinrichs IV. nach Canossa, eingegangen ist, definiert er im ersten - von insgesamt fünf - Kapiteln, die Begriffe Salier und erstes deutsches Königshaus. Mit "salii" (salische Franken, Salier oder Westfranken) wurde seit dem 4. Jahrhundert eigenständiger Teilstamm der Franken in Toxandrien, später in Tournai (Hennegau) bezeichnet. Die Bezeichnung "reges salici" (Salische Könige) findet sich erstmals in der Chronik Ekkehards von Aura, nicht etwa als Selbstdefinition des Herrschergeschlechtes, sondern als retrogrades Unterscheidungsmerkmal. Im Gegensatz zu den Liudolfingern (Ottonen), die als "Könige aus dem Geschlecht der Sachsen" bezeichnet wurden, sah Ekkehard in Konrad II. einen König aus dem Volk der Salfranken. Laudage räumt ein, dass es nicht gerade üblich sei, die Salier als das erste deutsche Königshaus zu bezeichnen, da man bereits im 9. Jahrhundert sagte, die teutonische oder deutsche Sprache zu sprechen. Dies geschah jedoch lediglich um eine Sprachgemeinschaft zu definieren, nicht, um ein Volk zu definieren. Von "diutsche lant" und "diutischi liuti" als Gründungsmythos einer Gemeinschaft der Deutsch-Sprechenden begann man jedoch erst in der zweiten Hälfte des 11 Jahrhunderts zu sprechen. Heinrich IV. wurde von Papst Gregor gleich mehrfach als "deutscher König" und "König der Deutschen" bezeichnet, schlicht um ihn den Titel "König der Römer" und damit die Kaiserkrone abspenstig zu machen. Das Wort "Haus" verstand man bei den Königs- und Adelsfamilien des Hochmittelalters nicht mehr als die Rechtssphäre eines Einzelnen, die nach seinem Tod neu konstituiert werden musste, sondern sah die "domus" als den Besitz einer ganzen Abstammungsgemeinschaft an, die nicht mehr geteilt werden durfte.
Die Kapitel zwei bis fünf befassen nacheinander jeweils mit den vier salischen Kaisern Konrad II., Heinrich II., Heinrich IV. und Heinrich V. die über ein Jahrhundert an der Spitze des "regnum francorum orientalium" bzw. "regnum teutonicum" standen. Entsprechend seiner Regierungszeit, die mit 50 Jahren die längste darstellt, wurde hierbei der Schwerpunkt auf Heinrich IV. gesetzt, der als 11jähriger König im April 1062 in einer Art Staatsstreich vom Kölner Erzbischof Anno von der Rheininsel Kaiserwerth auf ein Schiff gelockt und entführt wurde. Die Epoche der Salier war eine der ständigen Krise und Konfrontation und des beschleunigten Wandels der Machtgrundlagen (Burgenbau, Aufstände der Herzöge, wechselnde Allianzen, Simonie, die Gegenkönige Rudolf von Rheinfelden und Hermann von Salm , Feldzüge, Investiturstreit, Reformpapsttum, Bann und Exkommunikation, Wormser Konkordat pp.), die schließlich den Papst und die Reichsfürsten begünstigen sollten. Bereits Heinrich II. hatte einen Teil der einstigen sakral-charismatisch geprägten autokratischen Herrschaft eingebüßt, als er durch die Normen des Kirchenrechts zum Laien abqualifiziert wurde. Am Ende stand eine zwischen weltlichen (regnum) und kirchlichen (sacerdotium) Angelegenheiten geschiedene Rechtssphäre, in der auch die Ministerialität eine Aufwertung erfuhr. Beim Tode Heinrichs V. war das Reich kein zentralistischer Königsstaat mehr, sondern ein lebendiger Organismus, dessen Funktionsfähigkeit nicht zuletzt vom Willen der Fürsten abhing. Während für die Fürsten der Gedanke der freien Königswahl neues Gewicht bekam, konnten die Salier mit der Praxis der Königssalbung und der Idee einer dynastischen Weitergabe der Herrschaft jedoch eine beachtliche Kontinuität retten, die bis zu Franz II., dem letzten Kaiser des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation" währen sollte.
Eine kommentierte Kurzbibliographie, eine Zeittafel und ein Personenregister bilden den Abschluss einer überzeugenden wissenschaftlichen Arbeit, die von einer "Karte des salischen Reichs um 1050" und einer "Stammtafel des salischen Königshauses" auf den Innenseiten der Buchdeckel flankiert wird.