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Produktinformation
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Der Jurist und Hochschullehrer, seit 1999 Richter am Bundesverfassungsgericht, hat seine Gedanken über das Individuum, dessen Chancen und Grenzen, den Wert der Familie und die Verantwortung der Gesellschaft klug formuliert. Behutsam, moralisch, anregend. Keine lähmende Besserwisserei, sondern Ermunterung für den Leser nachzudenken. Nachzudenken über das eigene Dasein und dabei nicht den Blick zu verlieren für eine interessante, aber wenig geordnete, ja gefährliche Welt.
Wichtig sei bei alldem ein solides kulturelles Fundament. Nationen und Weltreligionen, die sich darauf gründen, werden in diesem Jahrhundert in Führung gehen. Davon ist Di Fabio überzeugt. Sie werden sich auch deshalb behaupten können, weil sie zu einer dynamischen Weltwirtschaft passen. -- Hans Jürgensen
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Das ist – etwas verkürzt und abstrahiert – der thematische Ankergrund von Di Fabios Mahnschrift, die das Land alarmieren sollte. Denn der Richter am Bundesverfassungsgericht sieht das Grundgesetz gleich in doppelter Hinsicht grundsätzlich gefährdet: Wegen rückläufiger Geburtenraten droht in Deutschland schon aus rein biologischen Gründen der schleichende Verfassungstod mangels Nachkommenschaft, die für ein Fortleben grundgesetzlicher Normen und Werte eintreten könnte. Kinder- und Familienfeundlichkeit samt einem Bewusstseinswandel in Richtung auf mehr Bindungsbereitschaft und soziale Verantwortungsübernahme hält Di Fabio also für die erste Bürgerpflicht und Gemeinschaftsaufgabe in der gegebenen Lage.
Doch nicht nur aus demographischen Gründen steht der Wertekanon des Grundgesetzes heute auf tönernen Füßen. Die vergangenen Jahrzehnte der Abkehr von gutbürgerlicher Lebensart, von Bildungsbeflissenheit und Leistungsbereitschaft im Zeichen einer allzu rücksichtslos begriffenen Freiheit des Individuums zu beliebiger Selbstverwirklichung im privaten und öffentlichen Raum, in Verbindung mit einer teils fremdgesteuerten, teils selbstverschuldeten Auslieferung an Medienwelt, Konsumofferten, Erlebnisspektakel und Fernreiserummel, haben nach Di Fabio mehr oder minder unversehens dazu geführt, dass die in der Gesellschaft gelebten Werte nicht mehr zu dem kulturellen Quellgrund passen, der das Grundgesetz hervorgebracht hat und für dessen Fortbestehen nötig ist. Zu fordern ist daher Besinnung auf das, was eine Kultur der Freiheit im Sinne des Grundgesetzes ausmacht.
Bis zu dieser Einsicht wird Di Fabio folgen, wer sich den Realitäten einigermaßen stellt: Der Identifikationskern eines geläuterten, im Kreise der Völker zu neuem Ansehen gelangten Deutschland, dieses Grundgesetz (das sogar bereits zur Projektionsfläche eines Verfassungspatriotismus geworden ist) wird nur Bestand haben und fortwirken können, wenn der gesellschaftliche Unterbau das erlaubt und fördert. Allerdings gilt das in gleicher Weise für Verfassungen und Gesellschaften aller demokratischen Länder. Und die für das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland maßgeblichen Werte sind ja zum überwiegenden Teil solche, die auch anderen westlichen Demokratien zugrunde liegen. Ähnliche gesellschaftliche Entwicklungstendenzen vorausgesetzt (die drei ersten Kapitel in Di Fabios Abhandlung (S. 1-70) stehen explizit unter diesem Eindruck), dürften anderwärts demnach näherungsweise gleichartige Disparitäten zwischen Verfassungsintentionen und Lebensalltag zu finden sein.
Wenn aber Deutschland mit diesem Problem nicht allein ist und wenn auch die Problemursachen nicht nur spezifisch deutsche sind (nebenbei: die vorläufig aus historischen Gründen hierzulande noch wirksame Immunreaktion der öffentlichen Meinung gegenüber nationalem Überschwang und Deutschtümelei soll man nicht fahrlässig auf den Müllhaufen der Geschichte werfen), dann muss auch die Besinnung auf die kulturellen Wurzeln unserer westlich-demokratischen Verfassung nicht allein, nicht einmal primär, am deutschen Stamme stattfinden. Di Fabio liegt sicher richtig damit, die positiven Seiten unserer nationalen Kultur und Geschichte für den gemeinten Reorientierungsprozess fruchtbar zu machen; doch geht das ergiebige kulturelle Spektrum über den nationalen Rahmen weit hinaus und endet nicht einmal an den Grenzen des von Di Fabio argusäugig betrachteten EU-Europa (Di Fabio selber zählt allein zum „Westen“, zu den Erben des „christlichen Abendlands“, sowohl Europa als auch Nordamerika, Neuseeland und Australien (S. 2f.); und ein im Ganzen national verengter Blickwinkel ist ihm auch nicht etwa vorzuhalten). Man wird daher z.B. nicht unbedingt das immer noch affektbeladene Preußen bemühen müssen (S. 222ff.), um die Gesellschaft, für die das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geschaffen wurde, mit Kulturgehalten versorgen zu können.
Fazit: Di Fabios Weckruf darf weder ungehört verhallen noch als rückwärtsgewandte Spinnerei billig abgefertigt werden. Der Problemaufriss überzeugt; die Dringlichkeit der Bearbeitung ist gegeben; über die adäquaten Lösungswege sollte in demokratischer Offenheit beraten und danach schleunigst gehandelt werden. Und wegen der Bedeutung der Nachwuchsfrage, die zu vernachlässigen keiner Gesellschaft bekömmlich sein kann, haben Familienförderung sowie Bildungs- und Integrationsanstrengungen oberste Priorität.
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