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Mit seinen populären Lexika hat der Eichborn-Verlag schon manches Mal Geschmacksgrenzen ausgelotet. Nur ungern erinnern wir uns an das
Lexikon merkwürdiger Todesarten oder das
Lexikon der Attentate. Nun also ein Lexikon über
Die Folter. Eine Enzyklopädie des Grauens. Gewiss: Auch dieses Buch ist eine schwere Prüfung. Doch dieses Mal hat hier mit Horst Herrmann jemand die Feder geführt, der dem Thema gewachsen war. Ein Mann, der bekannt dafür ist auch dann genau hinzuschauen, wenn es weh tut.
"Der Körper des Menschen kennt kein Glied, für das kein eigenes Foltergerät erfunden und benutzt worden wäre und wird" schreibt der in Münster lehrende Soziologe, dem die katholische Kirche schon Mitte der siebziger Jahre die theologische Lehrbefugnis entzogen hat, weil er auch in ihre Geschichte allzu deutlich hineingeleuchtet hatte. Von "Abhacken" über "Abziehen (der Haut)", "Einschmiedefolter", die "Eselrittfolter", "Folterschulen", "Kastrationsfolter", die "Rösttiertortur" bis zur "Zwangstracht" reichen die Beispiele für Foltermethoden, -rituale und Werkzeuge, die der Autor zusammengetragen hat und akribisch beschreibt.
Ob man das alles wirklich so genau wissen will, sei dahin gestellt. Als Entspannungslektüre vor dem Einschlafen ist der Band sicherlich nicht geeignet. Aber er informiert exakt und verständlich. Und er stellt auch Zusammenhänge her und kommentiert ausführlich. Vor allem aber führt er anschaulich vor Augen, wie viel Intelligenz Menschen aufgewendet haben und immer noch aufwenden, um anderen Menschen extremes Leid zuzufügen. Wer wissen will, zu welchen Grausamkeiten Menschen fähig sind, der sollte auch gegen innere Widerstände doch einmal einen Blick in dieses Buch werfen. --Hasso Greb
Leseprobe. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten.
"Am 5. Januar 1757 sticht F. R. Damiens auf König Ludwig XV. von Frankreich ein. Dieser wird kaum verletzt, nur seine Haut ist geritzt; die Rache fällt freilich schrecklich aus, der Attentäter wird zum Tod durch Vierteilen verurteilt. Die Justiz Seiner Majestät hat den verworren wirkenden Damiens bereits foltern lassen; die zugezogenen Ärzte raten, die Folter nicht allzu sehr auszuweiten, damit Damiens ihr nicht erliege. Seine Beine versagen bereits den Dienst, er kann nicht mehr stehen oder gehen. Doch ungerührt nimmt die offizielle Vergeltung ihren Lauf: Zu Beginn der Hinrichtung taucht der Henker die Hand, in der Damiens das Messer gehalten hatte, in eine Pfanne brennenden Schwefel, bis sie verkohlt. Dann reißt ein Helfer mit einer glühenden Zange Fleischstücke aus Armen, Brust, Bauch und Schenkeln des Verurteilten, legt nach jedem Riß die Zange wieder in das Feuer und gießt flüssiges Harz oder Blei in die Wunde. Damiens stößt entsetzliche Schmerzensschreie aus. Schließlich der eigentliche Vollzug der Todesstrafe: Der Delinquent soll mit Hilfe von Pferden gevierteilt werden. Die Tiere sind an seine Arme und Beine gebunden und ziehen in vier Richtungen. Doch der Körper widersteht mehreren Versuchen. Da durchtrennt der Scharfrichter die Sehnen an den Beinen und in den Achselhöhlen des Damiens. Die Maßnahme hat Erfolg: Die Beine lösen sich beim Anrucken der Pferde vom Rumpf, die Arme folgen knirschend, und endlich erreicht die Gerechtigkeit des Königs ihr Ziel. Der Leichnam und die abgerissenen Extremitäten des Attentäters landen auf dem Scheiterhaufen. Alles nur Vergangenheit? Natürlich; in der neueren Geschichte der westlichen Welt wurde die Folter im Strafverfahren ebenso abgeschafft wie in vielen Ländern die Todesstrafe ..."