vor der Klausur unbedingt den Prof./Übungsleiter fragen, ob er das Musteraufbauschema für sinnvoll hält!
Zunächst einmal zu dem Teil vor dem "aber": Das Buch ist empfehlenswert - gerade Anfänger können damit ihre Fallbearbeitungstechnik trainieren. Durch das regelmäßige Runterschreiben kleinerer Fälle ersparen sie sich in der großen Klausur langes Nachdenken über Selbstverständliches (z.B. "äh, wo prüfe ich eigentlich die Einigung...?"). Es ist daher jedem mittleren Semester zu empfehlen, ein paar Fällchen zu lösen.
Nun zum "Aber":
Erstens: Das macht nur Sinn, wenn man von den Grundlagen schon mal gehört und diese auch verstanden hat. Sonst artet die Vorbereitung allein anhand eines Fallbuches in das stupide Auswendiglernen bestimmter Fälle aus, die dann aber so in der Klausur gar nicht drankommen. Anstatt das "Recht" anzuwenden, wenden die Bearbeiter dann "Fälle" an. Da wir aber in Deutschland ein Gesetz haben, das für jeden Einzelfall neu subsumiert werden muß, dürfen andere Fälle niemals blind angewandt werden, sonst werden die besonderen Probleme der Klausur übersehen.
Zweitens: Die Vorgabe starrer Schemata ist zwar für den Anfänger ein verlockendes Angebot, verhindert aber einen wichtigen Erkenntnisprozeß: Gerade im Sachenrecht steht unendlich viel direkt im Gesetz. Wer die Systematik verstanden hat, weiß allein schon nach der Lektüre des Gesetzes, daß er bei der rechtsgeschäftlichen Übereignung mindestens Einigung und Übergabe prüfen muß. Und wer die Grundprinzipien wirklich verstanden hat, kann sich den Rest auch denken und merken. Dafür muß man kein Schema auswendig lernen. Anders als das Strafrecht ist das Zivilrecht ein bewegliches System, wo der gute Bearbeiter zwischen den verschiedenen Ansprüchen und Gegennormen gedanklich hin- und herspringen können muß.
Gerade das Schema zum gutgläubigen Erwerb birgt hier Risiken: Der Prüfungspunkt "Rechtsgeschäft" wird von vielen Korrektoren und Professoren nicht gerne gesehen: wer die §§ 929, 932 sorgfältig prüft, hat ja im Zuge der Voraussetzungen des § 929 schon klargestellt, daß es sich um rechtsgeschäftlichen Erwerb handelt (um was denn sonst?). Das wird in der Klausur dann als überflüssig angestrichen und die Bearbeiter verlieren Zeit. Auch der Punkt "Verkehrsgeschäft" ist nur zu prüfen, wenn er - ausnahmsweise! - problematisch ist. Darum vor der Klausur dem Dozenten das Schema zeigen und ihn fragen, ob er es auch so haben möchte.
Von diesen beiden kleinen Einschränkungen abgesehen bleibt das Buch jedoch zu empfehlen: Übung macht den Meister. Und der Vorrezensent hat Recht: Mit diesem Buch macht Üben wirklich Spaß!