Auch ich empfinde das Buch Stubergers als wichtigen Beitrag zur zäh verlaufenden historischen Aufarbeitung der Geschichte des bundesdeutschen Terrorismus. Es ist ein Verdienst des Autors, dass er dabei auf historische Quellen wie die Gerichtsurteile setzt, anstelle wie manch anderere Autoren einfach immer wieder dieselben Tatdarstellungen voneinander abzuschreiben.
Der Fehler, den Herr Stuber meiner Ansicht nach macht, ist dass er die Gerichtsurteile als objektive Wahrheitsfindung betrachtet. Allgemein bekannt und sogar unter konservativen Juristen unumstritten ist, dass die juristische Aufarbeitung der einzelnen RAF-Taten recht oberflächlich war. Die Justiz zog sich hinter das Konstrukt zurück, dass alle RAF-Mitglieder Teil einer kriminellen Vereinigung gewesen seien, welche die Taten gemeinsam geplant hat. Damit war es eigentlich unerheblich, wer jetzt genau den Abzug gedrückt hat, denn alle anderen waren durch die Billigung der Tat mitschuldig. Entsprechend vage sind die Urteilsbegründungen denn manchmal auch formuliert und in der Nachschau zeigten sich deutliche faktische Fehler, was die Tatabläufe und die Zuweisung bestimmter Tathandlungen zu einzelnen Tätern betrifft. Besonders das von Stuberger zitierte Urteil wegen des Anschlages auf Generalbundesanwalt Buback und seine beiden Begleiter ist ja inzwischen sogar schon fast höchstichterlich demontiert worden, weil die darin enthaltene Tatzuordnung zu den RAFlern Klar, Sonnenberg und Folckerts so nicht stimmen kann.
Insofern halte ich es für sehr gewagt, die Urteilsbegründungen, wie Herr Stuberger dies oft tut, als objektive und faktisch richtige Darstellung der RAF-Taten zu nutzen. Sogar der linker Sympathien sicher unverdächtige Butz Peters hat in seinem Buch "Tödlicher Irrtum" schon 2004 auf die faktischen Mängel in den Urteilen hingewiesen.
Trotzdem ist es gut, die Urteile endlich mal im Wortlaut lesen zu können. Sie enthalten viele Fakten über die Tatausführung, die bislang nicht bekannt waren und tatsächlich gelang es den Richtern oft, das Leiden der Opfer in ihrer Begründung beklemmend deutlich darzustellen. Hier liegt sicher eine der Qualitäten des Buchs.
Eine weitere Qualität liegt darin, dass man aus den Urteilsbegründungen gut erkennen kann, wie hilflos die Justiz vor allem in der Anfangszeit mit dem Phänomen des politisch motivierten Gewalttäters umging und sich dabei im eigenem Paradigma verfing, diese als "gewöhnliche" Straftäter aburteilen zu wollen.
Wenn man Stubergers Buch also als eine Zusammenstellung bislang nicht zugänglicher Quellen sehen könnte, wäre es wirklich gut. Doch leider nutzt der Autor die Quellen, um in manchmal penetranter Weise seine eigene politische Kritik über die seiner Ansicht nach zu lasche Umgehensweise des heutigen Staats mit den Terroristen zu begründen. Dafür sind die Urteile wirklich keine Basis und damit zeigt sich, dass Stuberger, wie wohl auch viele der RAF-Mitglieder, immer noch die Schlachten der Vergangenheit schlägt. Seinem berechtigten Anliegen, dass durch eine Offenlegung der Tatumstände die Opfer in den Mittelpunkt gerückt werden, schadet er mit dieser Haltung mehr als er nützt.
Was mich in diesem Zusammenhang wirklich geärgert hat, ist die Behauptung Stubergers, er wäre der erste Autor, der die Sichtweise der Opfer in die Debatte einbringt. Das ist wirklich anmaßend, denn es unterschlägt z.B. das hervorragende Buch von Anne Siemens "Für die RAF war er das System, für mich der Vater".
Fazit: Der/die Leser/in erhält eine umfangreiche Faktensammlung über einzelne RAF-Taten und einen guten Einblick in die Mühen der Justiz, terroristische Gewalttäter zu verurteilen. Leider muss er sich dazu durch die manchmal penentrante Schreibweise und die politische Voreingenommenheit des Autors quälen.