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3 von 5 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich:
4.0 von 5 Sternen
Staat in Terror verstickt?, 26. Oktober 2008
Wer etwas verstecken muss, hat Dreck am Stecken, wird in moralisch integeren Familien Kinder noch heute gelehrt, die zur Offenheit und Ehrlichkeit erzogen werden sollen. In den vergangenen Jahren wird immer mehr offenbar, dass auch der deutsche Staat sich diesem Vorwurf stellen muss, wenn es um die Aufklärung terroristischer Verbrechen geht.
In Gerichtsurteilen ist nachzulesen, dass die ersten Waffen für die Terrorgruppe RAF vor etwa dreißig Jahren von einem Agenten des Verfassungsschutzes mit Wissen seiner Brötchengeber geliefert worden sind. Ebenfalls in Urteilen, die fast drei Jahrzehnte geheim gehalten wurden, kann man herausfinden, dass mindestens 14 RAF-Mitglieder für einen Geheimdienst gearbeitet haben. Die unnachgiebigen Ermittlungen von Professor Michael Buback, Sohn des 1977 ermordeten Generalbundesanwalts, brachten Hinweise ans Tageslicht, die auf die mögliche Beteiligung einer RAF-Terroristin an dem Attentat hinweisen, die mit einem deutschen Gemeindienst zusammen gearbeitet hat in welcher Form auch immer. Akten, die Aufklärung bringen könnten, sind erst kürzlich vom Bundesinnenminister für alle Ewigkeit zu einem Staatsgeheimnis erklärt worden, weil durch ihr Bekanntwerden das Wohl des Bundes beeinträchtigt werden könne. Illegale Kronzeugen in Sachen RAF werden bis heute selbst vor der Polizei und Gerichten vom Staat versteckt. Trotz Aufforderung durch das Europaparlament sind in Deutschland keine Ermittlungen geführt worden, um herauszufinden, ob eine geheime Geheimdienstorganisation wie in Italien von geplanten Verbrechen der RAF wusste, sie aber hat geschehen lassen. Immer noch werden Tonbänder geheim gehalten, auf die Gespräche von inhaftierten RAF-Terroristen illegal aufgezeichnet worden sind. Die Reihe von aktenkundigen Informationen, nicht Verschwörungstheorien, die auf eine Verstrickung des Staates selbst in terroristische Verbrechen hinweisen, ließe sich fast beliebig fortsetzen.
Der ehemalige BKA-Beamte Michael von Wedel hat in einem Buch ein weiteres Puzzlestück dazu offenbart. Er war als Drogenermittler in Pakistan eingesetzt und erfuhr 1986 davon, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) in einem Flugzeug einen Container mit angeblichen Fahrrädern an die Taliban lieferte, der in Wahrheit Waffen enthielt. Damals, so schreibt der seinerzeit von seinem Dienstherrn vorzüglich beurteilte Beamte, habe der deutsche Geheimdienst die Taliban unterstützt, weil sie in Afghanistan gegen die Sowjetarmee gekämpft hätten.
Anfang 2002 begann von Wedel eine Tätigkeit als Ermittlungsführer beim Staatschutz innerhalb des BKA, sollte gegen den islamistischen Terror arbeiten. Er arbeitete an einem Fall, der sich bereits 1998 ereignet hatte. In Frankfurt waren vier Polizisten durch Schüsse schwer verletzt worden, die versucht hatten, als islamistische Terroristen verdächtige Algerier festzunehmen. Er merkte bald, dass dem Staat nicht an der Aufklärung dieser Mordversuche gelegen war. Bei einer gemeinsamen Besprechung verschiedener Sicherheits- und Geheimdienstorgane im Gebäude des Generalbundesanwalts in Karlsruhe zu diesem Fall, musste es der BKA-Beamte hinnehmen, dass der Verfassungsschutz ihm ausdrücklich keine Informationen zu dem Fall geben wollte. Durch beharrliches Nachfragen fand von Wedel heraus, dass dieser deutsche Geheimdienst die algerischen Terroristen bereits Monate vor ihren Mordversuchen gegen deutsche Polizeibeamte ständig beschattet hatte. Warum sollte diese Überwachung gerade einen Tag, bevor es dazu gekommen war, abgeblasen worden sein. Wahrscheinlicher war wohl, dass bei dem, was passiert war, der Verfassungsschutz zusah schreibt der BKA-Beamte. Jedenfalls weigerte sich der Geheimdienst, an der Aufklärung der Mordversuche mitzuwirken. Durch die Blockade der deutschen Geheimdienste sei das Verbrechen nie aufgeklärt worden.
Vermutlich wegen seines beharrlichen polizeilichen Aufklärungswillens wurde der zunächst hochgelobte BKA-Beamte Michael von Wedel 2003 vom Dienst suspendiert. Offiziell führte man dafür an, er habe von seinem Diensthandy aus dem Ausland seine schwerkranke Lebensgefährtin häufig angerufen. Heute ist der Kommissar Hartz-IV-Empfänger. In seinem Buch Die Abrechnung veröffentlicht er auch einen Antrag auf Begnadigung an den Bundespräsidenten vom 3. Dezember 2006, mit der er wenigstens erreichen will, sein Ruhestandsgehalt zu bekommen, das ihm eigentlich zusteht. Im Gegensatz zu zahlreichen RAF-Terroristen, die wegen vielfacher Morde zu lebenslanger Haft verurteilt wurden, lässt eine Begnadigung von Wedels auf sich warten.
Vielleicht verhilft dem Autor ein guter Verkauf seines Buches dazu, dass er wenigstens ein paar Monate ohne Stütze leben kann. Das Werk ist sehr lesenswert und wichtig, auch wenn nicht nur von Wedel und seinem Ko-Autor Jürgen Kremb, sondern offensichtlich auch dem Lektor des Verlages grobe Schnitzer unterlaufen sind. Der oberste deutsche Ankläger heißt Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Eine Generalbundesanwaltschaft gibt es nicht, ebenso wenig eine Bundesstaatsanwältin (gemeint: Bundesanwältin) und die Abkürzung für die oberste deutsche Anklagebehörde ist nicht BGA sondern GBA. Solche leicht vermeidbaren Fehler werden den Kritikern Futter geben, die dieses Buch zu Unrecht als persönlichen Rachefeldzug eines geschassten BKA-Beamten gegen seinen früheren Dienstherrn ansehen. Der vermutlich vom Verlag gewählte Titel Die Abrechnung hilft den Kritikern noch.
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3.0 von 5 Sternen
Leider viele Fehler und Ungereimtheiten, 17. November 2009
Schon innerhalb der ersten 40 Seiten stechen Fehler heraus, die einem BKA-Beamten so eigentlich nicht zugetraut werden können.
So will er z.B. seine Ausbildung 1977 mit einem Beamten begonnen haben, der zuvor schon 10 Jahre bei der GSG 9 gewesen sein soll. Die wurde aber erst 1972 gegründet! Das sollte man wissen, wenn man beim BKA ein TOP-Fahnder war.
Weiterhin liest man von Verhören; dieser Begriff allerdings ist über B-Krimis hinaus in Polizeikreisen nicht zu finden, vielmehr wird der korrekte Begriff Vernehmung verwendet.
Beim MEK ist keiner über 28, alle tragen Lederjacken im Sommer und fahren Mercedes und BMW. Eine Schilderung, die mit dem Dienstalltag und der Ausstattung eines MEKs zumindest der Bundesländer Gottseidank nichts zu tun hat. Sollte das beim BKA der Fall sein, mein Beileid!
Weiterhin steht man als Beamter angeblich schon mit einem Bein im Gefängnis, wenn man V-Mann-Führer ist. Damit das nicht der Fall wird, gibt es einschlägige Regelungen innerhalb der StPO und ein solcher Einsatz wird im Vorfeld mit der Staatsanwaltschaft (die über die Einleitung eines Strafverfahrens entscheidet) abgestimmt und diese wird permanent informiert.
Das waren nur die ersten 40 Seiten. Immerhin bis jetzt gut zu lesen. Mal schauen, was mir noch zugemutet wird.
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5.0 von 5 Sternen
spannender als jeder Krimi, 26. Mai 2009
Aus dem Stoff sollte der Autor mit Romanen Kapital schlagen. Seine eigene Geschichte hätte (mal abgesehen von der Geschichte seines Burnout und der wahrscheinlich völlig ungeeigneten Reaktion des BKA darauf) genug Ansätze für eine wirklich gute Agentenserie. Kommissar Troubleshooter jettet um die Welt und löst die Probleme da, wo sie entstehen. Das mit den entsprechenden realen Hintergründen ordentlich geschrieben, so ähnlich wie Robert Baers "Blow the house down", hätte sicher einen Markt.
Aber auch als Sachbuch schon extrem lesenswert!
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