Das Kaiser-Skript zum Zivilrecht ist sehr gut und daher auch zu Recht sehr erfolgreich. Die Autoren des vorliegenden Werkes versuchen offensichtlich "auf dieser Welle mitzusurfen". Beim Lesen beschleicht einen leider das Gefühl, dass man meinte, keine Anstrengung mehr zu brauchen, wenn nur "Kaiser" draufsteht. Das Buch enthält - von zahlreichen nervenden Rechtschreibfehlern, Wortdoppelungen oder Auslassungen mal ganz abgesehen - einige Ungenauigkeiten und Fehler.
So wird bspw. auf S. 130 von Übersatz gesprochen. Das gesuchte Wort lautet "Obersatz", was jeder Student seit dem ersten Semester weiß.
Auf S. 120 müsste es statt "§ 91 ZPO" vielmehr "§ 91 VwGO" lauten.
Aufgrund der im Buch vorgehenden Ausführungen der Autoren und etwa Kopp/Schenke müsste davon ausgegangen werden, dass die Umstellung von Feststellungs- auf Leistungsantrag gerade kein Fall des § 91 VwGO, sondern eine stets zulässige Änderung nach § 173 VwGO iVm § 264 ZPO ist! Auf S. 122 wird dies aber abweichend von den vorhergehenden Ausführungen plötzlich anders dargestellt.
Dies sind Beispiele, die stellvertretend für zahlreiche andere Ungenauigkeiten stehen und einfach nicht nötig sind. Sie erschweren vielmehr ungemein das flüssige Lesen und Lernen, weil man stets kontrollieren muss, ob das Geschriebene auch stimmt. Für stärkere Kandidaten vielleicht eine willkommene Übung - für schwächere Kandidaten, die Fehler ggf. nicht erkennen, hingegen sehr unschön.
Es beschleicht einen das ungute Gefühl, dass das Gesamtwerk vor Drucklegung nicht nochmal durchgelesen worden ist. Ein durchschnittlich begabter Referendar hätte anderenfalls sicherlich gegen einen günstigen Stundenlohn den Großteil der Fehler noch aufdecken und ausmerzen können.
Erschwerend kommt hinzu, dass sich der Mehrwert des Buches gegenüber kostenlosen Übersichten wie etwa den Klausurhinweisen der Referendarabteilung des Kammergerichts sehr in Grenzen hält.
Das Geld für das Skript ist woanders besser angelegt.