Lange bevor in Deutschland der Historiker-Streit der achziger Jahre ausbrach betrieb Martin Broszat in seinen Veröffentlichungen jene "Historisierung des Nationalsozialismus", welche im Verlauf der Debatte u. a. auf dem Prüfstein stand:
Würde eine von moralischen Kategorien losgelöste Beschäftigung mit der inneren Verfassung des NS-Staates, eine Betrachtung der Nazi-Funktionäre unter sozialhistorischen oder auch poltikwissenschaftlichen Aspekten unter Auslassung der üblichen dämonisierenden Attribute, eine Relativierung der einzigartigen Verbrechen und ein schließliches Vergessen einläuten?
Auch Broszat beteiligte sich unter anderem in Form eines längeren Briefswechsels mit seinem jüdischen Kollegen Saul Freidländer an der Debatte in den Vierteljahresheften für Zeitgeschichte. Seine Antwort las sich solcherart, dass nur eine empirische Untersuchung der NS-Zeit unter sozial- und gesellschaftshistorischen Kategorien, welche eine "Entschlackung" der üblichen, mit metaphysischen Konnotationen belegten Sichtweise nach sich zöge, eine Opfer-Täter-Relationen gebührend darstellende, und damit moralisch gewinnbringende Arbeit wäre. Jedwede Mystifizierung des Nationalsozialismus würde hingegen die Täter aus ihrer Verantwortung entlassen, indem ihre Verbrechen den Charakter kosmisch vorbestimmter Notwendigkeiten annähmen.
Diesen Anspruch Broszats findet sich auch in seinem erstmals 1969 veröffentlichten Buch "Der Staat Hitlers" zur Perfektion verwirklicht. Indem er die innenpolitische Entwicklung Deutschlands von den Präsidialregierungen am Ende der Weimarer Republik bis zur "Endlösung der Judenfrage" mit äußerster Akribie nachzeichnet, gibt er dem Leser einen fulminanten Einblick in den widersprüchlichen Charakter eines Staates, welcher seinen Bewegungscharakter auch in der Institutionalisierung nie verlieren durfte, um jene "Energie-Entfesselung" zu ermöglichen, welche schließlich zu der Ermöglichung des industriellen Massenmordes in den Vernichtungslagern führte.
Verfassung, Partei, Staat, Verwaltung, Beamtentum, Recht und Justiz werden jeweils in eigenen Kapiteln behandelt. Zudem wird der Dualismus zwischen "Polykratie der Ressorts" und dem Führerabsolutismus in einem eigenem Abschnitt beschrieben. Der eigentümliche Charakter der Nazi-Diktatur, welche Elemente der kontrollierten Anarchie und des Chaos mit einer disziplinierten, straff organisierten Staatsführung verband, gewinnt durch Broszats empirische Recherchen hinreichende Plastizität, und hat seine Aktualität noch heute, mehr als dreissig Jahre nach seinem Erscheinen, nicht verloren.