Am Anfang der Fünfziger, als der Bundesgerichtshof noch jeden
außerehelichen Sex, auch zwischen Verlobten, als unsittliche
qualifiziert, wird im Städtchen Grangat eine Frauenleiche
gefunden. Bei der Obduktion finden die Mediziner bei der
fünfundzwanzigjährige Marie Gurth eine stümperhafte Abtreibung,
eine vernarbte Herzmuskelentzündung und eine weitere, akute
Herzmuskelentzündung. Sie finden außerdem eine ungewöhnliche
Weitung des Afters, aus der sie auf stattgefundenen Analverkehr
schließen.
Von einer Erdrosselung finden sie nichts.
Der Vertreter Hans Arbogast stellt sich kurz darauf der Polizei
und gesteht, er habe Marie im Auto mitgenommen und mit ihr
geschlafen. Dass er sie umgebracht habe, leugnet er, sie sei
wärend des Sexaktes tot zusammengebrochen.
Zunächst sieht es aus, als würde Arbogast, wenn überhaupt, dann
zu einer Gefängnisstrafe wegen Körperverletzung verurteilt.
Aber der ehrgeizige Staatsanwalt Oesterle zieht den renommierten
und angesehenen Gutachter Maul hinzu, der in seinem mündlichen
Gutachten im Gerichtssaal erklärt, Marie sei mit einem
Kälberstrick erdrosselt worden. Maul hat die Leiche nie gesehen,
er urteilt aufgrund eines schlechten Fotos.
Das Gericht verurteilt Arbogast zu lebenslanger Zuchthausstrafe.
Maul ist eine Koryphäe in der jungen Bundesrepublik. Niemand
wagt es, ihm zu widersprechen, niemand glaubt an Arbogasts
Unschuld. Die Anträge zur Wiederaufnahme des Verfahrens werden
abgelehnt.
So fängt Hettche seinen Kriminalroman an, der kein Kriminalroman
ist, sondern eher ein Justizthriller aus den Jugendjahren der
Bundesrepublik. Er zeigt, wie das Zuchthaus Arbogasts Charakter
zerstört, wie Seilschaften in Wissenschaft und Justiz arbeiten,
wie ein angesehener Wissenschaftler aus Starrsinn einen
eklatanten Fachfehler nicht zugeben mag, nicht vor sich, erst
recht nicht vor anderen.
Er zeigt, wie die "pikanten Details" des Falles Arbogast von
vorneherein zum Schuldigen gestempelt, Analverkehr, es muß ein
Perverser sein, es muss ein Lustmord sein.
Die Geschichte rollt langsam an, wird aber im Verlauf dann so
spannend, dass ich den Roman durchaus als Page-Turner bezeichnen
möchte, trotz eklatanter handwerklicher Mängel.
Hettche schildert manche Szenen, als wäre er ein blutiger
Schreibanfänger, da erinnern sich Personen an ihre eigenen
Gutachten und memorieren sie, damit der Autor dem Leser den Text
des Gutachtens zeigen kann.
Da lassen sich gleich mehrere Frauen schaudernd vor Lust (ist es
ein Lustmörder? ist er keiner?) mit Arbogast ein, darunter die
weltweit anerkannte Gutachterin aus der DDR, die in seinem
Revisionsprozess aussagt. Offenbar liebt Hettche solche Frauen. Dabei war der Originalgutachter ein Mann, der vom Westen in den Osten ging.
Da werden ab und zu dem Leser Schilderungen zugemutet, die aus
dem ersten Schreibkurs einer VHS zu stammen scheinen.
Da ist ein Stil, der anfänglich sicher und einfühlsam ist,
später aber Schnitzer enthält, die selbst mir sauer aufstoßen.
Egal. Hettche fesselt seinen Leser und beweist einmal mehr, dass
Leser auch handwerkliche Fehler verzeihen, wenn der Autor eine
Geschichte vorzuweisen hat und sie erzählen kann.
Und wenn er nicht nur eine Geschichte hat, sondern auch
Hintergrund, der mit der Geschichte verwoben, eine eigene
Spannung aufbaut. Der Starrsinn des westdeutschen Justizsystems,
das an einer einmal getroffenen Entscheidung siebzehn Jahre
festhält.
Der Starrsinn eines Wissenschaftlers, der Fehler begangen hat,
die selbst einem Anfänger der Gerichtsmedizin nicht hätten
unterlaufen dürfen. Der Starrsinn der Kollegen und die Furcht,
einer Koryphäe zu widersprechen, weil dies die Karriere kosten
würde.
Die genaue Schilderung gerichtsmedizinischer Sachverhalte,
manchmal auch interessante Abschweifungen. Was war das erste
Buch über Gerichtsmedizin? Ein chinesisches aus dem dreizehnten
Jahrhundert. In Europa kam dieses Fach erst sehr viel später zu
Ehren.
Der Fall Arbogast war in Wirklichkeit der Fall Hetzel, spielte
in Offenburg und der Gutachter war Professor Ponsold. Hetzel war
einer der wenigen Fälle der Fünfziger und Sechziger Jahre, in
denen eine Revision gelang. Aber auch das nur in der Aufbruchstimmung der ausgehenden Sechziger Jahre und nur mit
Hilfe eines Gutachters aus der DDR.
(C) Hans Peter Roentgen