Wie immer man sich zu Carl Schmitt kritisch äußert, aus seiner illustren Gefolgschaft werden sogleich Einwände erhoben, gespickt mit Zitaten eben aus Carl Schmitts Schriften. Es wird - wen wundert es da noch - auch die Meinung vertreten, Schmitt sei "ein Meister der Camouflage", der seine Argumentationsabsichten gut zu verbergen wusste. In der Zunft der Staatsrechtsgelehrten wäre er damit allerdings kein Sonderfall.
Schmitts "Begriff des Politischen" ist wohl seine meistgelesene Veröffentlichung. Seine Grundthese aber, Politik reduziere sich letztlich auf Freund-Feind-Verhältnisse, ist sie wirklich so originell? Der Verdacht, Schmitt gehe es gar nicht um Erkenntnis des Wesens des Politischen, sondern um Instrumentierung seines Begriffs des Politischen zum Zwecke von Politik, drängt sich dem theorienskeptischen Leser alsbald auf. Denn nach welchen Kriterien ein Gegenüber als öffentlicher Feind zu gelten hat, diese Frage bleibt unbeantwortet. Eine Allzwecktheorie also, weniger geeignet für den politischen Alltag, aber für die sog. "großen Entscheidungen" allzeit abrufbar.
Ging Schmitt, der sich selbst als "intellektuellen Abenteurer" bezeichnete, seiner eigenen Theorie auf dem Leim, oder verfolgte er schnöde Karriereabsichten, als er 1933 in seinem berüchtigten Aufsatz "Der Führer schützt das Recht" dem mörderischen Röhm-Putsch die staatsrechtliche Weihe erteilte? Und machte er, wiederum gerade noch zur rechten Zeit, nicht alsbald darauf einen ubiquitären Feind aus, "die jüdische Dialektik"? Schmitt hatte offenbar ein Gebrechen, in der Politik weit verbreitet, manischer Geltungsdrang gepaart mit moralischer Taubheit. Wie sonst ließen sich seine antisemitischen Ausfälle, unsäglich niederträchtig und obendrein saudumm, erklären? In der Schmitt-Rezeption werden freilich derart widrige Fragen beflissen offen gehalten, schick verpackt unter dem Thema "Occasionalität oder Kontinuität".
Die Bindung der Politik an Grundwerte wie die Würde des Menschen hängt an einem seidenen Faden. Diese Lehre kann man in der Tat aus Schmitts Schriften und seinem persönlichen Desaster ziehen. Die kernig formulierte Warnung des Verfassungsrichters Böckenförde, welcher der Schmitt-Schule zugerechnet wird, der Rechtsstaat lebe von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren könne, ist eine Binsenweisheit.Jeder Mensch lebt von Voraussetzungen, die er nicht in der Hand hat. Deshalb müssen unverfügbare Werte gerade in der Politik postuliert werden.
Wie dem auch sei: Wer der zähen demokratischen Kompromisse überdrüssig ist, den Rechtsstaat für fundamental schlapp und unsere Politiker/innen für lau hält, dem bietet Schmitts zackige Rittmeister-Sprache und seine stramm attackierende Argumentationsweise reichlich Zunder. Ist sein Verdruss besänftigt, so mag er Schmitt getrost auf seinen Stammplätzen belassen: In den filigranen Käfigen staatstheoretischer Seminare und Dissertationen, wo er wie ein altehrwürdig krächzender Rabe immerzu gepäppelt und gezupft wird, und - nicht zu vergessen - behutsam gepflegt in der Redaktion der FAZ.