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Anregungen Peter Blickles zur Analyse der frühen Neuzeit
Von Thomas Maissen
Der in Bern lehrende Historiker Peter Blickle animiert seit 25 Jahren die internationale Forschung mit fundierten und kontroversen Deutungen der frühen Neuzeit. Ihm zu verdanken ist das Konzept des «Kommunalismus», das die Selbstverwaltungsmöglichkeiten der Gemeinden gerade in der Reformationszeit hervorstreicht und dabei den vergleichbaren Spielraum von Land und Stadt betont. Entsprechend intensiv hat Blickle den Widerstand des «Gemeinen Mannes» erforscht und jüngst seine Resultate in einem Bändchen über den Bauernkrieg zusammengefasst. Gleichzeitig eignen ihm zum 60. Geburtstag 33 Kollegen und Schüler eine auf seine Hauptthemen ausgerichtete Festschrift zu. André Holenstein zeigt am Beispiel von Bern, wie obrigkeitliche Mandate besonders während des Dreissigjährigen Krieges die Wirtschaft sowie Kirche, Ehe und Sitten verstärkt gesetzlich regeln. Daraus ergeben sich Spannungen sowohl mit den Twingherren als feudalen Mediatgewalten als auch mit den Oberländer Bauern, welche auf althergebrachten Freiheiten beharren und die alljährliche Huldigung verweigern. Den Gegensatz zwischen traditionalem Recht(sverständnis) und moderner, obrigkeitlicher Ordnung(smacht) sieht Holenstein beim erhöhten Problemlösungsbedarf als unvermeidlich an, betont aber, dass den Untertanen dabei Mitgestaltungsmöglichkeiten bleiben.
Ähnlich deutet Winfried Schulze die Klettgauer «Landes- und Policeyordnung» von 1603 als Herrschaftsvertrag, dessen Milde auch im Widerstand der Landschaft gegen den Landesfürsten gründet. Im Bereich der Theorie vollzieht Heinrich R. Schmidt den Übergang von der konkret in der Gemeinde verwirklichten reformierten Bundestheologie zum modernen Gesellschafts- und Herrschaftsvertrag nach. Immacolata Saulle untersucht die kommunalistischen Bemühungen, die lokale Kirche und Seelsorge unter Kontrolle zu bekommen, in Graubünden, wo die Gemeinden in der Reformationszeit tatsächlich ihre Konfession frei und oft auf Grund lokaler «Zufälle» wählen, wobei der Bischof von Chur auch bei den Altgläubigen entscheidend an Autorität einbüsst.
Blickle betrachtet die «korporativ-bündische» Gemeindeversammlung als Wurzel eines «pragmatischen Republikanismus», des politischen Ideals der aufständischen Bauern von 1525. Ihre Niederlage verunmöglicht jedoch dauerhaft eine politische Ausprägung der kommunalen Selbstverwaltung, weshalb sich Blickle in einem von ihm herausgegebenen Sammelband auf die Suche nach «verborgenen republikanischen Traditionen in Oberschwaben» machen muss «verborgen», wie Blickle selbst schreibt, sowohl den Zeitgenossen als auch der bisherigen Forschung, was den Verdacht weckt, hier werde mit einem modischen Begriff Tradition konstruiert, wo eine solche nie bewusst gelebt und wahrgenommen, sondern erst spät importiert wurde: etwa bei Wieland auf Grund schweizerischer Erfahrungen (Hartmut Zückert) oder im Gefolge der französischen Revolution (Elmar Kuhn). Bezeichnenderweise wirft die Suche nach «Republikanismus» bei einigen Beiträgern keinen Ertrag ab, der den Namen verdient (Rolf Kiessling), während andere ihre Resultate nur widerwillig unter diesem Begriff subsumieren (Ulrich Meier, Peer Friess) oder offen erklären, dass dessen Voraussetzungen in Oberschwaben eben nicht geschaffen wurden (Jörg Rogge, Peter Kissling, Catherine de Kegel).
Man muss sich fragen, ob dieses ernüchternde Ergebnis nicht auf die inhaltlich unklar und uneinheitlich verwendete Kategorie «Republikanismus» zurückzuführen ist. So konzipiert sie Blickle selbst als Gegenbegriff zu «Herrschaft» obwohl eine Republik in der Vormoderne eine Form von (oft auch feudaler) Herrschaft ist und keine Alternative zu ihr. Wolfgang Mager betrachtet «Republikanismus» gar als ungeeignetes Konzept für die Vormoderne, da es erst während der amerikanischen und französischen Revolutionen gebräuchlich wird für den «Staat mit gewaltenteilig-repräsentativer Verfassung und der Geltung vorstaatlicher Grundrechte», was sich beides in der frühen Neuzeit nicht findet. Antony Black unterscheidet in seinen Idealtypen von «Republik» die Verfassungsform vom Wertesystem; eine republikanische «Moral» (Gleichbehandlung und Pflichterfüllung) kann demnach grundsätzlich auch in Monarchien gelten. Eine Gemeinde mit beschränkter Autonomie werde erst dann eine Republik, wenn sie Souveränität erlangt. Damit ist man schon nahe bei der Begrifflichkeit der frühen Neuzeit, wie sie Urs Hafner bei Julius Friedrich Malblank festhält, der 1786 schreibt, es bestehe ein grosser Unterschied zwischen «souverainen auswärtigen Republiken und den deutschen Reichsstädten».
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"Die Revolution des Gemeinen Mannes" heißt daher auch der Untertitel von Peter Blickles Buch "Der Bauernkrieg". Blickle ist ordentlicher Professor an der Universität Bern, wo er Neuere Geschichte lehrt. Er gilt als Experte für Bauernkrieg und Reformation. 1975 veröffentlichte er seine Darstellung "Die Revolution von 1525".
"Der Bauernkrieg" erschien in der Beck'schen Reihe und ist mit knapp 150 Seiten sozusagen die Reader's Digest-Schmalspurausgabe der gewichtigen Monographie. Verständlich, knapp und klar beschreibt Blickle den Aufstand, seine Ursachen und auch seine Folgen.
Detailliert wird nachgezeichnet, wie nach zahlreichen kleineren Aufständen um das Jahr 1500 ein Flächenaufstand entstand, der große Teile Mitteleuropas erfaßte. Es wird deutlich, warum der Aufstand jetzt stattfand, in einer Zeit, in der die Bauern nicht mehr am Existenzminimum herumkrebsten, sondern verläßlich Überschüsse produzieren konnten. Deutlich wird, warum die Aufstände anfangs so erfolgreich waren, was erreicht werden sollte, und warum und in wiefern die Revolution scheiterte.
Der "Bauernkrieg" ist im letzten Jahrhundert immer wieder und verstärkt betrachtet worden. Einige, wie die Autoren des "dtv-Atlas zur Weltgeschichte" sehen in ihm eine Begleiterscheinung der Reformation (im modernen Sinne). Andere, wie Bernt Engelmann in "Wir Untertanen", eine frühbürgerliche Revolution. Blickle geht auf mehrere Interpretationen ein, prüft sie kritisch und macht Ähnlichkeiten wie Unterschiede zu späteren Revolutionsversuchen deutlich.
Viel Wert legt Blickle darauf, die positiven Folgen der Aufstände zu zeigen. Die "Leibeigenschaft" bestand zwar fort, wurde aber zur Worthülse. Bauern und andere Gemeine konnten Reichsgerichte anrufen und dort im Laufe der Jahre immer mehr Rechte durchsetzen. Das Scheitern des großen Umbruchs folgten viele kleine Erfolge, Reförmchen sozusagen, die nach und nach die Stellung von Adel und Klerus zugunsten des später so genannten Dritten Standes schwächten. Freilich: Die Nachfahren des Bauernjörg haben die als Blutgeld für die Bauernschlächtereien erhaltenen Ländereien selbst nach dem 2. Weltkrieg noch behalten, und Kirche wie Klerus besitzen bis heute Sonderrechte. Nicht nur deshalb dient der "Bauernkrieg" bis heute als geschichtliches Vorbild, als Reibungsfläche oder als Inspiration für Liedgut.
Drei Schwächen hat Blickles Buch dann doch: An einigen, eher wenigen Stellen verliert sich der Historiker in fachwissenschaftlichen Interpretationsfragen und anderem Kleinklein, das in einem Überblicksbuch für Laien eigentlich überflüssig ist. Auch der Geschichte der "Bauernkriegs"-Geschichtsschreibung wird übermäßig viel Raum eingeräumt: Die Knickse vor den Kollegen und Vorgängern sind zwar höflich, aber dennoch ermüdend für den Außenstehenden. Zuletzt: Es gibt zwar Karten, aber keine Chronologie. Mir drängte sich der Eindruck auf, daß Blickle sein großes Werk zum Thema nur überarbeitet und drastisch gekürzt hat. Ein völlig neu konzipiertes Buch wäre da vermutlich besser, insbesondere: ausgewogener und übersichtlicher geworden.
Nulla Crux, nulla corona - "Kein Kreuz, keine Krone": Der Spruch auf dem Schwert Ulrich von Huttens, eines ritterlichen Bauernführers, zeigt, um was es den Bauern damals ging: Keine weltlichen und keine klerikalen Herren "da oben", für die die gemeinen Leute nur die dummen, ausbeutbaren "da unten" sind.
Ein Aufstand gegen eine Obrigkeit, die laufend die Steuern erhöht und fürs Gemeine Volk nur salbungsvolle Worte und Almosen übrig hat - das ist eine Geschichte aus einer fernen Vergangenheit. Uns heutigen, die wir in einem Zeitalter der Chancengleichheit und der Mitbestimmung leben, in dem der Tüchtige die Früchte seiner Arbeit genießen kann und nicht der der Reichste und Mächtigste ist, dem's aufgrund glücklicher Geburtsumstände in den Schoß fiel - uns heutigen muß diese Geschichte fremd und unwirklich vorkommen. So gesehen, ist Blickles Übersicht über den "Bauernkrieg" was für Geschichtsfans mit Sinn für Ereignisse ohne aktuellen Bezug.
Man nenne mich einen unbelehrbaren Kirchenskeptiker und Altliberalen: Ich empfehle das Buch trotzdem allen Lesern.
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