In seinem neuen Buch "Das islamische Recht. Geschichte und Gegenwart" beschreibt der Islamwissenschaftler und Jurist Mathias Rohe eine hierzulande weitgehend unbekannte Rechtslehre. Ausgehend von der historischen Dimension der Schari'a, zeichnet er die unterschiedlichsten Schulen, Deutungsmethoden und Entwicklungen islamischen Rechts nach. Nicht zuletzt die detaillierten Ausführungen über das islamische Recht in der Diaspora machen sein Werk dabei hochaktuell.
Das Hauptanliegen Rohes wird schnell deutlich: An die Stelle von Pauschalurteilen über ein vermeintlich frauen- und menschenfeindliches "Rechtssystem" will er umfassende und vor allem differenzierte Kenntnisse setzen. Der eine Islam und das eine islamische Recht sollen als Trugbilder entlarvt und in ihrem Facettenreichtum gezeigt werden. Ein Nachschlagewerk "für die Beantwortung konkreter Rechtsfragen" kann und will das Buch dagegen nicht sein; das wäre laut Autor angesichts der schlecht zu fassenden Vielschichtigkeit des islamischen Rechts auch kaum zu verwirklichen.
Rohe fragt: Auf welche Quellen nimmt die Schari'a Bezug? Welche Rechtsschulen gibt es? Wie unterscheiden sich modernes und klassisches islamisches Recht? Er erläutert das islamische Recht in vielen kleinen Abschnitten, zeigt die verschiedenen Auslegungen durch die Rechtsschulen. Dabei greift er auch auf einen großen Fundus von Texten verschiedener Rechtsgelehrter aus der arabischen Welt zurück. Den größten Teil seiner Darstellung nimmt das moderne islamische Recht ein ' in den Auslegungsmethoden, den Grundzügen, sowie in seinen Ausformungen, die es in der Diaspora erfährt. Indien, Kanada und Deutschland dienen zur Illustration: Drei säkulare Rechtssysteme die unterschiedlich mit dem islamischen Recht umgehen. Am Beispiel Deutschlands zeigt Rohe, wie falsch es ist, die Ideenwelt des Islam pauschal als etwas zu verurteilen, dass den Grundsätzen europäischer Staaten widerspricht.
Trotz des betont exemplarischen Charakters behandelt Rohe das islamische Recht auf über 400 Seiten. Verglichen mit jüngeren Veröffentlichungen ist dieses Buch damit das umfangreichste Werk. Die Detailverliebtheit, mit der Rohe das komplexe Thema bearbeitet hat, ist dafür verantwortlich. So begnügt er sich fast nie mit der Illustration einer Rechtsvorstellung durch ein einziges Beispiel, zitiert gleich mehrere Quellentexte, Rechtsgelehrte und Meinungen, und erschafft so einen differenzierten Einblick - selbst in die kleinsten Bereiche des islamischen Rechts. Obgleich dem Gegenstand angemessen, trägt das Vorgehen nicht immer zu einem guten Lesefluss und einem schnellen Verständnis bei; die zahlreichen Untergliederungen einzelner Abschnitte erschweren den Überblick.
Andere Autoren beschreiben das islamische Recht durchaus "griffiger" oder unterziehen es einer vermeintlichen Analyse, um eindeutige Aussagen über die (Un-)Vereinbarkeit mit "westlichen Ideen" herauszufiltern. Nicht selten malen sie aber dort Zerrbilder, wo sie eine klare Faktenlage propagieren. Während beispielsweise im 2007 erschienenen "Die Scharia. Recht und Gesetz im Islam" durch einseitigen Faktenrekurs eine diffuse Angst vor der Schari'a geschürt wird, unterstellt Hiltrud Schröter im ebenfalls aus 2007 stammendem "Das Gesetz Allahs: Menschenrecht, Geschlecht, Islam" dem islamischen Recht prinzipielle Unvereinbarkeit mit den Ideen der Gleichberechtigung und der Demokratie.
Wer nach derart schnellen und einfachen Antworten sucht, wird von Rohes Buch herb enttäuscht werden - spricht der Autor doch selber von einer "verwirrenden Fülle unterschiedlichster Rechtsquellen, Interpretationsinstrumente und Lösungen", die das islamische Recht kennzeichnet und sich auch in der Struktur seines Buchs niederschlägt. Was auf den ersten Blick als Mangel erscheint, ist in Wirklichkeit die größte Stärke dieses einzigartigen Werks über islamisches Recht. Exemplarisch und doch erstaunlich präzise erklärt Rohe das islamische Recht und zeigt dabei dessen Verortung in der heutigen Welt - so wird er sowohl seinem eigenen Anspruch als auch dem Gegenstand des Buches gerecht.