Runde "Geburtstage" sind Anlass zu Feiern , aber auch zur Reflektion. Dieses Buch ist beides: ein wenig Feier und viel Reflektion.
" Eine juristische Brandschrift über das Zentrum des Rechts" nennt Windfried Hassemer dieses Buch
Diese Überschrift trifft dieses Buch ebenso wenig, wie ihm liederliche Verpackung vorzuwerfen,aber zutreffend ist sicher, dass es nicht ein Buch ist, sondern "vier Monographien zwischen zwei Buchdeckeln."
Die Anmerkungen von Hassemer sind nicht so kritisch, wie man auf den ersten Blick annehmen müsste.Vielmehr:"Das Beste: Hier schreiben herausragende Staatsrechtslehrer der jungen Generation, die einander in Geist, Betrachtungsweise und Sprache vielfach verwandt sind, über einen Gegenstand, der ihnen am Herzen liegt" .
Eine juristische Brandschrift ist dieses Buch sicher nicht. Es werden, auf sehr hohen wissenschaftlichen Niveau, Probleme benannt, die der Verfassungsgerichtsbarkeit gestellt sind: das Alltagsgrau der Kammerentscheidungen, die Konkurrenz und Bedeutungsverminderung durch Europa, eine Verkrustung durch die Summe der Vorentscheidungen,wenn nicht eine Schwerpunktverlagerung in der Dogmatik einsetzt. Alle die genannten Beispiele stellen überhaupt die grundsätzliche Bedeutung des Gerichts infrage. Im Gegenteil wird darauf hingewiesen, dass die Tätigkeit des Verfassungsgerichts Vorbild für andere Staatsordnungen sei und oftmals die weitgehenden Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichts nicht einmal übernommen werden.
Die gemeinsame Überschrift dieser vier Monographien bezieht sich auf Entgrenzung, also auf einer der demokratisch verfassten Gemeinschaft untaugliche Festlegung durch die Gerichtsbarkeit, die als immer letzte Instanz zu viele Vorgaben mache( Möllers entfaltet diesen Gesichtspunkt nochmals am Ende seines sehr auführlichen Beitrags,S.406 ff.).
Diese Gefahr erschliesst sich mir nur begrenzt. In den Beiträgen,allen, kommt ein wenig zu kurz, dass in der Tat das Gericht juristisch eine letzte Instanz ist,und dennoch faktisch in das politische Geschehen eingebunden ist.Sicher vermag sich ein Gericht gegen ein OVG Münster durchetzen, aber zB nicht, wenn es Aussagen über Abgeordnetenbesoldung macht, die den Abgeordneten nicht gefällt und die diese dann eben nicht berücksichtigen oder die Parteien, die immer wieder Modelle gemacht haben, die in Karlsruhe keine Billigung fanden. Davon gibt es sehr viele Beispiele, ob es um Kruzifix geht oder die Alimentierung kinderreicher Beamter oder...wenn die politischen Gegenkräfte zu stark sind, wird das Urteil ignoriert oder nur marginal vollzogen oder gar in sein Gegenteil verkehr...was ist von der Idee des notwendigen Datenerhebungsminimum übrig geblieben, die im Vollzählungsurteil formuliert wurde? Sie wurde ignoriert und das Gericht nimmt heute über (Über)fülle von Regelungen mit eher kleineren Korrekturen hin.
Nochmals Winfried Hassemer, lange Vizepräsident dieses Gerichts:"Das Schönste: Mir jedenfalls hat nichts gefehlt".
Auch wenn ich diese Meinung nicht gänzlich teile;ein schöneres Kompliment können die Autoren doch kaum bekommen.