Aus der Amazon.de-Redaktion
Dass man den Vertretern der Juristenzunft zu Unrecht so gerne einen generell eher mäßigen Verstand unterstellt, nur weil einst Ludwig Thoma seinen königlichen Landgerichtsrat Alois Eschberger so trefflich mit einem solchen geschlagen hatte, hat Ralf Höcker schon mit seinem ersten
Lexikon der Rechtsirrtümer bewiesen. Darin hatte er, obwohl selbst Jurist, mit sehr feinem Gespür für die alltäglichen Nöte der Nichtjuristen, mit so manchem weit verbreiteten Irrtum aufgeräumt. Zum Beispiel dem, dass reduzierte Waren, wie uns entsprechende Hinweise glauben machen wollen, tatsächlich per se vom Umtausch ausgeschlossen seien. Das nämlich sind sie zumindest dann nicht, wenn sie Mängel aufweisen! Und weil solche und ähnliche Irrtümer so zahlreich sind, hatte Höcker schon bald ein
Neues Lexikon der Rechtsirrtümer folgen lassen, in dem er eine ganze Reihe von weiteren -- oft sehr hartnäckigen -- Irrlehren über das, was angeblich Recht ist, mit der juristischen Wirklichkeit konfrontierte.
Auch in seinem dritten Band, den wir hier nachdrücklich zur ebenso lehrreichen wie amüsanten Lektüre empfehlen, zeigt uns der Autor in einer klaren und verständlichen Sprache (derer sich zu bedienen also durchaus auch Juristen in der Lage sind), was vor Gericht denn in diesem oder jenem Fall als Recht und was als Unrecht zu gelten hat -- bzw. nach Höckers fester Überzeugung gelten sollte! Denn, so müssen wir leider lesen, auch der Glaube, dass die Rechtswissenschaft eine exakte Wissenschaft sei, ist ein grober Irrtum. Richtig ist: Zwei Juristen, drei Meinungen. Aber immerhin: Auch die oft kolportierte Geschichte, dass es tatsächlich eine EU-Verordnung gebe, die den Krümmungsgrad von Gurken und Bananen vorschreibt, ist, wenn wir Höcker glauben dürfen, falsch. Richtig sei dagegen: Gurken und Bananen dürfen so krumm sein, wie sie wollen. Das ist doch immerhin beruhigend! -- Andreas Vierecke, Literaturanzeiger.de
Pressestimmen
"Ein ebenso lehrreiches wie amüsantes Buch." (Bild am Sonntag über das Lexikon der Rechtsirrtümer). "Wenn sich einer mit Rechtsirrtümern auskennt, dann Ralf Höcker." (Süddeutsche Zeitung)
Kurzbeschreibung
Die juristische Aufklärung der Deutschen wird fortgesetzt. So sorgt der Hinweis Das Durchblättern der Zeitschrift verpflichtet zum Kauf für grundlose Einschüchterung. Und wer sich bei der Beschädigung der geliehenen Digitalkamera auf die Haftpflichtversicherung verlässt, erlebt eine kostspielige Überraschung. In bewährter Manier widerlegt Ralf Höcker diese und andere juristische Fehlannahmen.
Klappentext
»Wenn sich einer mit Rechtsirrtümern auskennt, dann Ralf Höcker.« (Süddeutsche Zeitung)
Über den Autor
Ralf Höcker, geboren 1971, L.L.M. (London) und Dr. jur., arbeitete als Rechtsanwalt in internationalen Großkanzleien in London und Köln und betreibt heute eine eigene Rechtsanwaltskanzlei in Köln. Unter anderem berät er Unternehmen und Künstler in Fragen des Medienrechts, Urheberrechts und Gewerblichen Rechtsschutzes.