Der Rechtsbehelf, auf den der Rechtsstaat so stolz ist, die Verfassungsbeschwerde, ist in der Realität ein Verfahren voller Stolpersteine, so die Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff. Kaum mehr als ein Prozent der Beschwerden sind erfolgreich. Ist der Kläger nicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 %. Das Verfassungsgericht hat, um der völligen Überflutung durch Verfassungsbeschwerden Herr zu werden, eine Fülle von Voraussetzungen durch Richterrecht eingeführt,die zur Abweisung der Beschwerde führen. Selbst der Experte Zuck, und er ist einer führenden in Deutschland, vermag den Erfolg einer Beschwerde nicht zu prognostizieren.
Immerhin liegt nun in der dritten Auflage das Kompendium zur Verfassungsbeschwerde von diesem Verfasser vor. Auf 401 Seiten wird alles, was man zu diesem Rechtsbehelf wissen könnte, ausgebreitet. Die Funktion des Rechtsbehelfs, seine Geschichte, die Rechtsmittel vergleichbarer Art ausserhalb Deutschlands oder im bezug auf andere Verfahren beim BVerfG und anderen Verfassungsgerichten der Länder,die Antragsvoraussetzungen,das Rechtsschutzinteresse,Erschöpfung des Rechtswegs,Formanforderungen, die Darstellung des Verfahrensablaufs, die einstweilige Anordnung,Kosten,Gebühren,Auslagen.
Alle Fragen, die im Zusammenhang mit einer Verfassungsbeschwerde entstehen können, werden von Zuck abgehandelt. In materiell-rechtlicher Hinsicht werden die Grundrechte behandelt, die als Beschwerdegegenstand den Kern des Verfahrens bilden( also gleichzeitig ein recht ausführlicher Gang durch die beschwerdefähigen Rechte).
In dem Buch kommt die jahrzehnte lange Erfahrung des Verfassers im Umgang mit diesem Rechtsbehelf materialreich zum Ausdruck.
Die Lektüre dieser Werks ist sicher anstrengend, aber sie lohnt sich, für manche ist sie einfach unentbehrlich.