Das Verfassungsgericht brauchte sich noch nie über einen Mangel an Interesse zu beklagen. Schon 1968 erschien eine grosse Arbeit ( Habilitation) von Laufer über die Stellung des Gerichts. In einem juridischen Gemeinwesen- vulgo, Land der Rechthaber- ist gerade die Rechts-Macht von besonderem Interesse. Bedeutsam, dass es dennoch viele Ungewissheiten gibt: über die Richter weiss man nichts Genaues, über die Verfahrensabläufe ebenso wenig ( sehr instruktiv der Beitrag von Zuck über die wissenschaftlichen Mitarbeiter,praktisch das Rückgrat des Gerichts), die Verhandlungen finden in begrenzter Öffentlichkeit statt ( Beitrag von Lietzmann). Um verdienstvoller ist es, dass die Herausgeber einen Kreis illustrer Kenner der Materie versammeln, verschiedenste Aspekte der Verfassungsgerichtsbarkeit anzusprechen und eben keinesfalls nur juristische. Aus politologischer, aus soziologischer Sicht wird der Status eines solchen Gerichts beleuchtet, aber auch derjenige der Richterschaft ( Landfried). Die historischen Ursprünge werden aufgezeigt, der Kampf um die Stellung im Gemeinwesen. Voigt behauptet, dass die Entscheidungen in der Regel widerspruchslos befolgt werden ( S.65), im Buch, auch in seinem eigenen Beitrag finden sich viele Gegenbeispiele, bis hin zur unsäglichen Kampagne gegen das Gericht nach dem Kruzifix-Urteil ( Schaal). Neben Funktion des Gerichts im Gemeinwesen und der Stellung seiner Akteure,methodischen Fragen (Vorländer und Piazolo zB), wichtigen Verfahren ( Gusy) finden sich Ausführungen zu ausgewählten inhaltlichen Fragen, sei es nun die Menschenwürde ( Möllers), die Rechtsprechung zu Bundes-und Sozialstaat,zu Berufsbeamtentum ( Bull) und Umweltschutz) und andere Themen mehr. Die Rolle im internationalen Umfeld wird ebenso beleuchtet wie die in die Zukunft weisende Vorbildrolle des Bundesverfassungsgerichts. Ein Handbuch zeichnet sich dadurch aus, dass man es für die Klärung von Fragen immer wieder zur Hand nehmen kann. Dafür ist dieses Buch in hohem Maße geeignet. Es gibt eine (Über)fülle von Hinweisen auf einschlägige Literatur, viele Fragen und viele Facetten werden auf hohem Niveau angesprochen. Wer sich mit dem Verfassungsgericht beschäftigt, wird an diesem Werk künftig nicht vorbeigehen können.