Kurzbeschreibung
Der Inhalt: Die 9. Neuauflage des Handkommentars zum Bundeskleingartengesetz beinhaltet diverse wichtige Neuerungen des BauGB, so z.B. - die Einführung befristeter bzw. bedingter Nutzungsfestsetzungen im B-Plan (Auswirkungen auf die Dauerkleineigenschaft nach § 1 Abs. 3 BKleingG mit den sich daraus ergebenden Folgen z.B. im Hinblick auf die gemeindliche Bereitstellungspflicht von Kleingartenland) und - den Wegfall der Teilungsgenehmigung. Außerdem sind die neueste Rechtsprechung des BGH und die an den Autor herangetragenen aktuellen Probleme aus der Praxis wie z.B. grundstücksbezogene Kommunalabgaben für Kleingärten, die Reichweite der sozialpolitischen Funktion des Kleingartens (Kriterien der Vergabe von Parzellen) u.a. eingearbeitet. Das Buch orientiert sich an den Ansprüchen eines Praktikers und bietet daher Kleingärtnerorganisationen sowie Städten und Gemeinden wirksame Unterstützung bei der Lösung konkreter Fragen.
-- Dieser Text bezieht sich auf eine vergriffene oder nicht verfügbare Ausgabe dieses Titels.
Klappentext
Die 7. Auflage dieses bewährten Praktiker-Kommentars bietet allen, die mit der Thematik befaßt sind, zuverlässige, hochaktuelle und umfassende Hilfestellung bei der Anwendung des Bundeskleingartengesetzes. Aus den Erfahrungen und Erkenntnissen der Praxis heraus wurden die Erläuterungen in wesentlichen Punkten ergänzt und überarbeitet.
Neu aufgenommen wurden z. B.:
naturschutzrechtliche Eingriffsregelungen und ihre Auswirkungen auf die Planung von Dauerkleingärten
Baumschutzvorschriften und ihre Anwendung.
Erweitert bzw. neu bearbeitet wurden u. a.:
die Erläuterungen zu § 3, insbesondere zur Frage der Folgen rechtswidrig hergestellter baulicher Anlagen in Kleingärten
die Problematik des Bestandschutzes bedeutend vor allem in den neuen Ländern aufgrund der Überleitung der Pachtverträge in das BKleingG; hier speziell Fragen zur Laubengröße, zur Wohnnutzung der Laube und deren Ausstattung
die Kommentierungen zur Überwälzbarkeit der öffentlich-rechtlichen Lasten - besonders hinsichtlich der Grundsteuer, der grundsteuerrechtlichen Bewertung von Kleingartenland und Gartenlauben und der abgabenrechtlichen Behandlung gemeindeeigener Kleingartengrundstücke - sowie der Kündigungsentschädigung und der Enteignungsentschädigung.