Plagiatsstreitigkeiten in der Musik sind durchaus häufig, sie haben allein den BGH in den letzten 30 Jahren sechs Mal beschäftigt. Vor allem die Massenware der leichten Unterhaltungsmusik ist oft von so geringer schöpferischer Eigenart, dass mehr oder weniger starke Ähnlichkeiten immer wieder vorkommen und sich der Komponist des älteren Werkes um seinen wirtschaftlichen Erfolgt gebracht sieht. Das schwierige rechtliche und praktische Problem besteht darin, die Übereinstimmung der beiden Musikwerke, d.h. den Tatbestand der Entlehnung, nachzuweisen. Für sämtliche Tatbestandsmerkmale trägt der angeblich plagiierte Kläger die Beweislast. Sollen Plagiatsprozesse nicht von vornherein zum Scheitern verurteilt sein, muss man dem Kläger deshalb durch gewisse Beweiserleichterungen helfen. Diese auszuloten und für den praktischen Gebrauch hinreichend zu präzisieren, ist das Ziel dieses Buches.