Der, nach seinem Begründer Otto Palandt benannte, Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch ist die wohl gebräuchlichste Hilfe des Juristen im Zivilrecht. Mittlerweile beinahe jährlich erscheinend bietet er in der nunmehr 58. Auflage eine umfassende Darstellung des Bürgerlichen Rechts. Natürlich muß ein Werk, welches das gesamte BGB in nur einem Band darstellen will dabei Kompromisse machen. Als erstes fällt auf, daß der Text massiv durch unzählige Abkürzungen komprimiert wird. Wer den Palandt das erste Mal in die Hand nimmt, wird daher wohl sofort versucht sein, ihn wieder ins Regal zu stellen. Es ist geradezu Übung erforderlich, um die Satzfragmente überhaupt zu entschlüsseln. Hat man diese Hürde erfolgreich genommen, stößt man auf die zweite, ebenfalls dem Platzzwang geschuldete, Einschränkung: Die Darstellung beschränkt sich hinsichtlich der Dogmatik auf kurze Skizzen und stellt im wesentlichen nur die großen Meinungsstreits dar. Hier liegt dann, wie bei einem Praktikerkommentar zu erwarten, der Schwerpunkt auf der Rechtsprechung. Für den Nutzer ergeben sich daraus m.E. zwei Konsequenzen. Zum einen kann dem Studienanfänger bzw. dem Laien der Palandt kaum empfohlen werden, da hier die umfangreichere Systematik eines Lehrbuchs fehlt, die zum Verständnis einer so abstrakten Materien erforderlich ist. Umso mehr ist der Kommentar jedoch für den Examenskandidaten bzw. den praktizierenden Juristen unumgänglich - da ist er schlicht Standard. (Dies ist eine Amazon.de an der Uni-Studentenrezension.)