Rechnet man das Drumherum (Inhalts- und Literaturverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Fälle im Anhang) heraus, so verbleiben 168 Seiten, auf denen Dürr das gesamte Baurecht des Landes Baden-Württemberg darstellt. Dass das Resultat eine gedrängte, komprimierte Darstellung ist, liegt auf der Hand. Gleichwohl gelingt es dem Autor, alles Wesentliche unterzubringen. Insbesondere die Schnittmengen des Bundes- mit dem Landesrecht werden hervorragend dargestellt.
Leider merkt man dem Werk zwei Dinge an, nämlich erstens, dass es von einem Praktiker geschrieben wurde und zweitens, dass es sich in einer mittlerweile (relativ) hohen Auflage befindet und dementsprechend eine Weile "fortentwickelt" wurde.
Die Nachteile der Urheberschaft eines Praktikers liegen vorliegend darin, dass das Werk einige Schlampigkeiten enthält, die in der Praxis wohl keine Rolle spielen würden, in einer Examensklausur so aber keinesfalls durchgehen könnten. Vielfach werden Streitigkeiten nicht an einem bestimmten Tatbestandsmerkmal festgemacht, sondern schweben quasi im Raum - man muss selbst herausfinden, wieso das genannte Problem ein Problem ist und an welcher Stelle des Paragraphen es sich stellt - bei Paragraphen, die sich gerne mal auf 2 Seiten hinziehen, eine durchaus nervige Angelegenheit. Des weiteren ist die Zitierweise oft ungenau - so lässt der Autor bei nummerierten Paragraphen (wie z.b. § 34 Abs. 3a S. 1 Nr. 2 BauGB) fast durchgehend die Satzzahl weg; auch das wäre in einer Klausur unsauber und nachteilhaft.
Die lange Entwicklung des Buchs äußert sich darin, dass sich vielfach Verweise auf die alte Rechtslage finden, die weder zum Verständnis beitragen noch sonst irgendwie in dem Zusammenhang Sinn machen. Auch scheint es kein Lektorat zu geben. Vermehrt findet sich ein sinngemäß gleicher Satz mehrfach in dem gleichen Absatz - das wäre einem halbwegs sorgfältigen Lektor sicherlich aufgefallen. Auch einige Rechtschreib- bzw. Tippfehler fallen auf.
Insgesamt: 3 Sterne.