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Bürgermeister (Frankfurt am Main): Liste der Stadtoberhäupter von Frankfurt am Main, Walter Kolb, Franz Adickes, Walter Wallmann, Johannes von Miquel, ... Friedrich Krebs, Karl Konstanz Viktor Fellner
 
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Bürgermeister (Frankfurt am Main): Liste der Stadtoberhäupter von Frankfurt am Main, Walter Kolb, Franz Adickes, Walter Wallmann, Johannes von Miquel, ... Friedrich Krebs, Karl Konstanz Viktor Fellner [Broschiert]

Quelle: Wikipedia

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Produktinformation


Produktbeschreibungen

Kurzbeschreibung

Quelle: Wikipedia. Seiten: 50. Kapitel: Liste der Stadtoberhäupter von Frankfurt am Main, Walter Kolb, Franz Adickes, Walter Wallmann, Johannes von Miquel, Johann Wolfgang Textor, Justinian von Holzhausen, Siegfried zum Paradies, Friedrich Krebs, Karl Konstanz Viktor Fellner, Jakob Knoblauch, Petra Roth, Volker Hauff, Johann Friedrich von Meyer, Jakob Guiollett, Adolph Carl von Humbracht, Jakob Heller, Johann von Glauburg, Ludwig Landmann, Wolfram Brück, Georg Steitz, Rudi Arndt, Wilhelm Hollbach, Carl Heinrich Georg von Heyden, Andreas von Schoeler, Claus Stalburg, Hamman von Holzhausen, Georg Voigt, Philipp Friedrich Gwinner, Johann von Holzhausen, Johann Gerhard Christian Thomas, Erwin Hartrad, Anton Ulrich von Holzhausen, Willi Brundert, Kurt Blaum, Achilles Augustus von Lersner, Georg Friedrich von Guaita, Samuel Gottlieb Müller, Johann Wilhelm Metzler, Eduard Gräf, Gottfried Scharff, Eduard Ludwig von Harnier, Achim Vandreike, Werner Bockelmann, Jutta Ebeling, Anton Heinrich Emil von Oven, Carl Wilhelm von Günderrode, Friedrich Carl Hector Wilhelm von Günderrode, Daniel Heinrich Mumm von Schwarzenstein, Walter Möller, Rudolf Menzer, Conrad von Humbracht, Johann Büchner, Johann Georg Neuburg, Ferdinand Maximilian Starck, Adolf Varrentrapp. Auszug: Das Amt des Frankfurter Oberbürgermeisters existiert erst seit 1868. Zuvor gab es zwei jeweils ein Jahr lang amtierende Stadtoberhäupter, älterer und jüngerer Bürgermeister genannt. Der letzte, Viktor Fellner, tötete sich 1866, als die Freie Stadt Frankfurt von Preußen annektiert wurde. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation war Frankfurt eine Freie Reichsstadt und somit einzig dem Kaiser unterstellt. Die Verwaltung lag anfangs ausschließlich in den Händen der Landvögte. Im Jahre 1220, zur Zeit der staufischen Kaiser wurde die Frankfurter Vogtei abgeschafft und ein Reichsschultheiß eingeführt, um die Reichsrechte, vor allem die fiskalischen, stärker nutzbar zu machen. Wie die Frankfurter Vögte stammten die Schultheißen meist aus den Reihen der Reichsdienstmannen in der Wetterau. Einige der Frankfurter Schultheiße waren auch Burggrafen von Friedberg, zeitweise sogar gleichzeitig. Nur wenige Familien stellten die Schultheiße, und öfter folgte der Sohn dem Vater. Während anfangs staufische Ritter mit persönlichem Treueverhältnis zum staufischen König das Schultheißenamt innehatten, geriet es später in die Hände von kapitalkräftigen Reichsbeamten. Der Bürgergemeinde gelang es durch diese Entwicklung, mehr und mehr Privilegien zu erwerben, beispielsweise durch die Auslösung verpfändeter Regalien, d. h. königlicher Vorrechte wie Steuern und Zölle. Seit 1266 ist ein aus 42 Mitgliedern bestehender Rat urkundlich bezeugt. Die erste Ratsbank bestand aus 14 Schöffen, Vertretern der Patrizierfamilien, die sich nach dem Anciennitätsprinzip durch Kooptation ergänzten. Die 14 Mitglieder der zweiten Bank waren ebenfalls Patrizier der sogenannten Gemeinde, während die 14 Ratsherren der dritten Bank Handwerker der ratsfähigen Zünfte waren. Ab 1377 waren das die Zünfte der Wollweber, Metzger, Kürschner, Bäcker, Schuhmacher, Lohgerber, Fischer, Schneider, Schiffer, Steindecker, Zimmerleute, Steinmetze, Bender, Gärtner und Schmiede. Im Mai 1372 erwarb der Rat von Kaiser Karl IV. d

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