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Bürgerliches Recht
 
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Bürgerliches Recht [Taschenbuch]

Dieter Medicus
3.7 von 5 Sternen  Alle Rezensionen anzeigen (31 Kundenrezensionen)

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Taschenbuch --  
Taschenbuch, August 2002 --  
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Produktinformation

  • Taschenbuch: 751 Seiten
  • Verlag: Heymanns Verlag GmbH; Auflage: 18., neubearb. A. (August 2002)
  • ISBN-10: 3452241076
  • ISBN-13: 978-3452241078
  • Durchschnittliche Kundenbewertung: 3.7 von 5 Sternen  Alle Rezensionen anzeigen (31 Kundenrezensionen)
  • Amazon Bestseller-Rang: Nr. 1.027.780 in Bücher (Siehe Top 100 in Bücher)

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Produktbeschreibungen

Kurzbeschreibung

Die Änderungen in dieser Neuauflage sind erheblich umfangreicher als in früheren Auflagen, denn es waren nicht nur neuere Literatur und Rechtsprechung zu berücksichtigen, sondern auch viele Gesetzesänderungen. Am wichtigsten sind die Ersetzung der KO durch die InsO mit Folgen für das AnfG, die Änderungen im Handelsrecht sowie die Neuerungen im Familienrecht insbesondere für die jetzt sog. Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern. Hinzu kommen der Ausbau des SGB und Änderungen im AGBG. ISBN 3-452-23416-9Die jetzt vorgelegte 13. Auflage knüpft an die Tradition des Kommentars an. Wie in den Vorauflagen üblich, wurde der Kommentar vollständig durchgearbeitet, Text und Erläuterungen wurden durchgängig überprüft, Überholtes ausgeschieden, Neues nachgetragen. Die am 1.10.1998 in Kraft getretene Änderung des Gaststättengesetzes wurde in die Kommentierung eingearbeitet. Schrifttum und Rechtsprechung der vergangenenen Jahre sind verwertet, so daß der Kommentar auf dem Stand Oktober 1998 ist. Änderungen und Ergänzungen der Erläuterungen betreffen insbesondere den Gewerbebegriff, die gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit, die Auslegung des õ 6 Satz 2 GastG, das Verhältnis von Gaststättenrecht und Immissionsschutzrecht, die Auswirkungen des Umwandlungsgesetzes 1995 auf die gaststättenrechtliche Erlaubnis sowie eine völlige Neukommentierung des durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften neu gefaßten õ 25 GastG.ISBN 3-452-24165-3Einleitung - Begriff und Inhalt des Bankgeheimnisses (Bestimmung des Begriffes / Rahmenbedingungen des Bankgeheimnisses / Die bedeutsamsten gesetzlichen Einschränkungen des Bankgeheimnisses) - Eingriff und Grundrechtsschutz ( Ermittlung der hoheitlichen Maßnahme im Besteuerungsverfahren / Grundlagen zum Schutz der Grundrechtsausübung / Personaler Umfang des Grundrechtsschutzes) - Grundrechtsschutz für Kreditinstitute ( Tätigkeit der Kreditinstitute und Schutzbereich des Art. 12 GG / Prüfung der staatlichen Maßnahmen am Maßstab der Berufsfreiheit / Weitere Grundrechte als Anknüpfungspunkt) - Grundrechtsschutz der Bankkunden (Themenstellung und informationelle Selbstbestimmung / Bankgeheimnis und informationelles Persönlichkeitsrecht / Das Bankgeheimnis als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts / Weitere Anknüpfungspunkte für den Schutz des kundenseitigen Bankgeheimnisses) - Zusammenfassung und Ausblick.


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Die hilfreichsten Kundenrezensionen
54 von 54 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich
Schwierig, wichtig 24. Dezember 2003
Von Lars
Format:Taschenbuch
Verabschieden wir uns vom Denken in den Kategorien "Himmel & Hölle": "Der Medicus" ist weder die unverzichtbare Bibel des engagierten Studenten, noch ist er das sperrige, zu verabscheuende Machwerk, als das er von einigen notorischen Medicus-Gegnern hingestellt wird.

Hier einige - meine - Wahrheiten:

- "Medicus" ist kein Buch, welches auf der Grundlage einiger immer durchgehaltener Prinzipien ein in sich geschlossenes System zum BGB präsentiert, sondern eine gut organisierte, sinnvoll gegliederte, dabei zuweilen fast skriptenartige Aneinanderreihung examensrelevanter Problemkomplexe. Nur daß Medicus eben ein Könner seines Faches, und nicht irgendeiner dieser Pseudoexperten ist, wie man sie als Autoren mancher Skripten bisweilen antrifft.

- Medicus verliert die Ansichten der Rechtsprechung und der herrschenden Lehre nicht aus den Augen; er stellt sie dar und wägt sie ggf. mit Argumenten für und wider gegeneinander ab. Am Schluß nimmt er oft noch selbst Stellung. Der Autor macht damit unmißverständlich klar, daß er nicht den Anspruch hatte, die BGB-Dogmatik neu zu erfinden. Es ist immer eine deskriptive, dabei kritische Auseinandersetzung mit dem, was bereits auf dem "Markt der Meinungen" erhältlich ist.

- Die Einteilungen, die Medicus vornimmt, orientieren sich dabei keineswegs an der Paragraphen-Folge des BGB; vielmehr gliedert er die Einzelprobleme in thematische Komplexe ein, so zB § 22: "Der Erwerb vom Nichtberechtigten kraft Rechtsscheins". Hier faßt Medicus dann alle relevanten Rechtsscheinsträger zusammen, so etwa den Besitz, das Grundbuch, den Erbschein. Andere Bücher würden das Grundbuch beim Immobiliarsachenrecht, den Besitz beim Mobiliarsachenrecht usw. diskutieren. Medicus macht die Gemeinsamkeiten deutlich und erweitert so die Verständnismöglichkeiten.

Oder § 6, die "Willensmängel": Hier befaßt er sich nicht nur mit Spezialproblemen der AT-Irrtümer (Irrtumsfälle nach § 119 I und nach § 119 II), sondern gliedert auch Sonderirrtümer etwa des Erbrechts (so ist nach § 2078 II grundsätzlich jeder Motivirrtum beachtlich) vorzüglich mit ein.

- Fest steht leider, daß die Einarbeitung des neuen Schuldrechts nicht gut gelungen ist. Das zeigt sich schon an der Herangehensweise: So überschreibt Medicus seinen § 15 mit "Alte Probleme und neues Recht". Ich hätte ich es für sinnvoller gehalten, einen solchen Abgleich zu vermeiden und stattdessen ein System zum neuen Schuldrecht, das die neuen Zentralnormen wie den § 280 in den Mittelpunkt der Erörterungen rückt, zu präsentieren. Besser geeignet sind hier die Bücher von Brox (Schuldrecht AT) oder Hirsch; wer besondere Kenntnisse im Hinblick auf die Reform sucht, sollte auf Huber/Faust: Schuldrechtsmodernisierung u.ä. zurückgreifen.

- Nun zu den stattlichen 705 Seiten; ganze Aufsätze ("Wer soll das alles wissen?") beschäftigen sich mit der Thematik, daß der Medicus derart zugelegt hat seit 1968. Argumentiert wird dann damit, die unwiederholbare Zeit der Jugend dürfe nicht völlig mit juristischen Lerngehalten vermauert werden. Medicus, der alte Mann aus Tutzing, als Freiheitsräuber, der die Jugend und ihre Bedürfnisse nicht verstehe. Der Jurastudent als Geißel stofflicher (Über-) Fülle.
Ich meine: Das Bürgerliche Recht macht ca. 50 % des Examens aus. Wer die ersten drei Bücher des BGB nicht wirklich verstanden hat, dem fehlt das Fundament für ein hinnehmbares Exmamen. So gesehen sind 700 Seiten für die Kerngehalte des Bürgerlichen Rechts mE nicht zu viel.

- Der Medicus wird nur dann zum Freiheitsräuber, wenn man ihn erst 2 Monate vor dem Examen zum ersten Mal in die Hände nimmt. Es ist kaum möglich, ein derart "vollgepacktes" Werk durchzublättern, mit der Geschwindigkeit von 50 Seiten / Tag. Nein, "der Medicus" macht es dem Leser nicht leicht, er ist kein Buch, das schmeichelt, sondern ein solches, das Wissens- und Verständnislücken gnadenlos aufdeckt. Es ist ratsam, den Medicus ab Sem. 4 zum ständigen Begleiter zu machen. Ein Beispiel: Ich lerne gerade das Erbrecht; zwangsläufig begegnet einem der "Bonifatius-Fall", in dem es um ein Rechtsgeschäft unter Lebenden auf den Todesfall geht. Medicus stellt die Meinung Brox' dar, nach welcher der Pfarrer (Schenker / Erblasser) die Zuwendung noch zu Lebzeiten "vollzogen" iSv § 2301 II habe; danach findet das Schenkungsrecht Anwendung, der Formmangel kann nach § 518 II geheilt werden. Auch die Gegenansicht wird gewürdigt: Danach hat der Pfarrer selbst nicht mehr vollzogen, es finden die Vorschriften über Verfügungen von Todes wegen Anwendung. Der Formmangel kann jetzt nicht mehr geheilt werden, er wirkt "tödlich" für den Rechtsgrund der Zuwendung; denn: "...eine Konvaleszenz formunwirksamer Verfügungen von Todes wegen gibt es im Gegensatz zu § 518 II nicht" (Medicus, S. 243)
Für mich ist Medicus hier besser als die meisten Erbrechtslehrbücher zu diesem Thema...

- Die Sprache: Medicus fehlt die sprachliche Nonchalance, Selbstverständlichkeit, die mE Brox auszeichnet. Man merkt, daß sich hier jemand ein wenig abrackert. Im Ergebnis läßt sich damit ein gewisses Maß an Sperrigkeit nicht leugnen. Dies wird noch dadurch verstärkt, daß Medicus auch viel zu sagen hat; andere hätten für diesen Inhaltsreichtum locker die 1000-Seiten-Marke überschritten...

Fazit: Ein wichtiges, schwieriges Buch, das keinen Schönheitspreis gewinnen wird, aber nach wie vor Sinn macht!

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21 von 21 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich
gut, besser, medicus 13. Dezember 2004
Von Ein Kunde
Format:Taschenbuch
Die Meinungen über "den Medicus" gehen unter den Studenten seit eh und je auseinander - die einen schwören darauf, die anderen halten nichts von dem Buch. Wie man an den fünf Sternen sieht, schließe ich mich der ersten Fraktion an.
Bei diesem Buch muß man allerdings auch wissen, worauf man sich einläßt. Es ist nur für Fortgeschrittene mit sehr solidem Grundwissen geeignet und auch nur für diese gedacht. Dieses Buch will nicht einführen in die Materie Zivilrecht, sondern die Kenntnisse dort gezielt vertiefen und Streitigkeiten wiederholen, so daß es insbesondere im Rahmen der Examensvorbereitung Gold wert ist, weil es (fast) alles in einem Buch hat, was man wissen sollte. Darüber hinaus läßt es sich sehr gut und gewinnbringend lesen, besonders an den Stellen, wo der Autor mit seiner Ansicht von der hM abweichende Ansichten vertritt und begründet.
Einziges Manko ist sicherlich der für's Examen sehr wichtige Bereich des Leistungsstörungsrechts und des Gewährleistungsrechts, wo das Buch leider zu knapp ausfällt.
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10 von 10 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich
Format:Taschenbuch
Der "Medicus" ist mittlerweile eine absolute Institution unter den Jura-Büchern, auch wenn es Menschen geben wird, die mit ihm nicht zurechtkommen und ihm daher seine unbestreitbaren Qualitäten abstreiten.

Vorneweg gesagt: Der "Medicus" eignet sich ausschließlich für Examenskandidaten, Studenten in den ersten Semestern werden so gut wie gar nichts verstehen, und auch mittleren Semestern wird er bei der geistigen Durchdringung einige Schwierigkeiten bereiten. Examenskandidaten bietet er aber insofern eine gute Hilfestellung, als er gute, teils gehörige Vorkenntnisse voraussetzt; wer also im "Medicus" nachschlägt und die Darstellung auf Anhieb durchdringt, kann von sich behaupten, dass er solide Grundkenntnisse hat.

Positiv hervorzuheben ist auch die Konzeption und Systematik des Buches: Die Darstellung ist nach Anspruchsgrundlagen geordnet, hebt sich so wohltuend von fast allen anderen rechtswissenschaftlichen Werken ab und schärft so auch den Blick des Lesers für die zivilrechtliche Systematik. Dabei darf man nicht dem Irrtum unterliegen, dass das Werk lehrbuchartig gestaltet ist; vielmehr wird nur Problematisches und Examensrelevantes besprochen, oftmals in Form einer Streitdarstellung mit nachfolgender eigener Stellungnahme des Autors. Der Leser wird also zur geistigen Auseinandersetzung mit den dargestellten Ansichten angehalten. Literaturverweise und Zitate sind dabei wohl dosiert und nehmen nicht überhand; wenn man ihnen folgt, findet man stets einschlägige Problembehandlungen.

Zuweilen ist dem "Medicus" vorgehalten worden, dass er auf für die Ausbildung irrelevante Normen verweise. Dieser Vorwurf ist unbegründet und fußt auf dem Irrtum, dass Normen, die im Studium an der Uni nicht erwähnt werden, auch im Examen nicht vorkommen würden. Als Grundlage für den "Medicus" dient aber der Prüfungsstoff, der in den letzten Jahrzehnten in allen Bundesländern im ersten Staatsexamen behandelt wurde (wie auch das Vorwort verrät), so dass es gut und richtig ist, dass man zuweilen mit Paragraphen konfrontiert wird, von denen man bisher nichts gehört hat.

Viel kritisiert wurde auch die sprachliche Darstellung Medicus'. Sie sei hölzern, trocken und nicht leicht zu lesen. Auch wenn der Autor bestimmt nicht den Anspruch erhebt, es dem Leser leicht machen zu wollen, so ist dennoch an dieser Kritik etwas dran. Medicus ist halt einfach kein solcher Meisterliterat wie beispielsweise Claus-Wilhelm Canaris oder Claus Roxin. Seine Formulierungen sind in der Tat spröde und manchmal holprig; manche Sätze muss man zweimal lesen um sie (rein grammatikalisch) zu begreifen. Das ist auch der Hauptgrund, warum das Werk m.E. "nur" mit vier Sternen zu bewerten ist.

Zuletzt sei noch angemerkt, dass das Werk mittlerweile in der zwanzigsten Auflage vorliegt und somit als gereift bezeichnet werden kann; "Kinderkrankheiten" sind ihm völlig fremd. Die Darstellung des gesamten Bürgerlichen Rechts in einem Band, geordnet nach Anspruchsgrundlagen, sucht in der Jura-Literatur sowieso seinesgleichen.

Ob das Werk unentbehrlich für die Examensvorbereitung ist (was oft geschrieben wurde), ist in meinen Augen eine überflüssige Frage; kein Jura-Buch ist unentbehrlich. Auf jeden Fall ist der "Medicus" aber nützlich, hilfreich und sein Geld wert.
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Didaktisch nicht sonderlich wertvoll
Ich glaube dieses Buch sollte nicht "Lehrbuch" genannt werden, denn die zu vermittelnden Themen sind dort dermaßen unstrukturiert dargestellt, dass es damit schwer wird, dem... Lesen Sie weiter...
Vor 12 Monaten von Finchen veröffentlicht
Kleine Fälle, große Wirkung
In diesem Buch sind 99,9% der wichtigsten Fälle aus dem BGB gesammelt. Das ist kein Lehrbuch. Für mich ist es ein Fallbuch gewesen. Lesen Sie weiter...
Vor 13 Monaten von Mohr veröffentlicht
Goldie
Der ,,Medicus" ist ein Werk, das - so die Ansicht des Rezensenten - keineswegs als Lehrbuch im eigentlichen Sinne, denn viel mehr als Vernetzungs- und Anregungsbuch anzusehen ist. Lesen Sie weiter...
Veröffentlicht am 2. April 2010 von alex_student
Nichts für Anfänger, aber toll zur Examensvorbereitung
Zu Beginn meines Studiums konnte ich, ehrlich gesagt, wenig mit diesem Buch anfangen. Aufbau und Argumentation sind kanpp uns übersichtlich gehalten. Lesen Sie weiter...
Veröffentlicht am 12. Januar 2010 von Gehring
Stellenweise überholt, aber immer noch wichtig
Mittlerweile in der 21. Auflage, haben sich ganze Generationen von Jurastudenten mit dem "Medicus" auf das erste Staatsexamen vorbereitet und ihn dabei entweder geliebt oder... Lesen Sie weiter...
Veröffentlicht am 2. März 2009 von Marc
Kein Lehrbuch, aber super Nachschlagewerk
Den Medicus sollte JEDER Student ab dem 1. Semester haben!
Meiner Meinung ist er NICHT als Lehrbuch gedacht, denn ihn systematisch durch zu lesen - oder gar durch zu arbeiten... Lesen Sie weiter...
Veröffentlicht am 17. Dezember 2007 von Mira M.
Systematisches Lernen mit Tiefgang
Viele Repetitoren und Studenten verteufeln den Medicus. Um so interessanter ist es festzustellen, dass gerade erstere in ihren Kursprogrammen fast jeden einzelnen Fall aus dem... Lesen Sie weiter...
Veröffentlicht am 27. Juni 2007 von D. S.
Medicus? - Nein danke!
Medicus wird immer wieder in Skripten und Fallösungen zitiert. Daher kann man das Buch "Bürgerliches Recht" auch gut dazu gebrauchen, um ab und zu mal einem Zitat... Lesen Sie weiter...
Am 23. Dezember 2005 veröffentlicht
Dieses Werk ist eine Institution!
Dieses Buch ist eine Institution und bedarf eigentlich keiner weiteren lobenden Beurteilung. Jeder, der einmal ein (Voll-)jurist werden will, sollte es zumindest einmal in die Hand... Lesen Sie weiter...
Am 18. November 2005 veröffentlicht
Bewährt, aber nicht mehr verläßlich im Schuldrecht
Die neue Auflage soll den "Medicus" auf den neuesten Stand bringen, insbesondere hinsichtlich der Schuldrechtsreform. Lesen Sie weiter...
Veröffentlicht am 7. Oktober 2003 von "0908"
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