Autorenporträt
Professor Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg war Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Regensburg und ist jetzt Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht.
-- Dieser Text bezieht sich auf eine vergriffene oder nicht verfügbare Ausgabe dieses Titels.
Vorwort
Seitens der Referendare ist immer wieder dringender Bedarf an Assessorklausuren aus dem Bereich des Familienrechts angemahnt worden, weil die Umsetzung theoretischen Wissens in der Klausur ihre eigenen Schwierigkeiten aufweist. Deshalb haben wir uns entschlossen, den beiden JA-Sonderheften »Das Verfahren in Familiensachen« und »Materielles Scheidungsrecht« einen Klausurenband folgen zu lassen, mit dem wir versuchen, die wichtigsten examensrelevanten Problembereiche abzudecken.
Der mit der aktualisierten 2. Auflage mit einer »Klageerwiderung« und einer weiteren »Beratung« auf 12 Klausuren angewachsene Band behandelt examenswichtige familienrechtliche Fragestellungen, aber auch allgemeine prozessuale Probleme, die erfahrungsgemäß Referendaren immer wieder Schwierigkeiten bereiten. Bewußt haben wir nicht auf Originalklausuren zurückgegriffen. Diese sind bereits Gegenstand des Examens gewesen und werden »so« nicht mehrgestellt werden. Eingeflossen sind unsere speziellen Erfahrungen mit bayerischen familienrechtlichen Assessorklausuren. Weil diese regelmäßig erhebliche Anforderungen stellen und um der Examenssituation zu entsprechen, verlangen auch »unsere« Klausuren detaillierte Kenntnisse. Rechtsprechung und Literatur sind bis Januar 1996 eingearbeitet. Um das Arbeiten und Lernen anhand der Klausuren zu verbessern, schließt die Darstellung jetzt mit einem Stichwortverzeichnis ab, das es hoffentlich ermöglicht, bestimmte Fragen schnell in klausurrelevantem Zusammenhang nachzulesen.
Selbstverständlich entsprechen die umfangreichen und ausgefeilten Musterlösungen nicht dem, was unter examensmäßigen Bedingungen in fünf Stunden erwartet werden kann. Andererseits enthalten sie einen nach bestem Wissen ausformulierten Lösungsvorschlag, der die klausurmäßige Behandlung der gestellten Probleme nach Diktion und Aufbau verdeutlichen soll. Die teils ungewöhnlich umfangreichen Fußnoten erklären sich aus dem Bestreben, nicht nur weiterführende Hinweise zur Klausurpraxis sowie auf typische Fehler zu geben, wie sie immer bei der Korrektur von Referendarklausuren auffallen, sondern auch den konkreten Fall in den jeweiligen dogmatischen Gesamtzusammenhang zu stellen. Entsprechend den in Bayern für die Zweite Juristische Staatsprüfung zugelassenen Kommentaren haben wir uns bemüht, vorrangig diese zu verarbeiten und zu zitieren.
Neben der »klassischen« Klausur (Streitentscheidung durch Urteil) werden auch andere Typen dargestellt (Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, Entwurf einer Klageschrift, Beratung etc.). Insbesondere haben wir versucht, einer neueren Tendenz Rechnung zu tragen, nämlich den Fall als »Anwaltsklausur« zu stellen. Auch die jeweils typischen prozessualen Fragestellungen werden behandelt.
-- Dieser Text bezieht sich auf eine vergriffene oder nicht verfügbare Ausgabe dieses Titels.