Pressestimmen
Kurzbeschreibung
> 1000 Textbausteine zu allen Kriterien von Arbeitszeugnis-Profis formuliert und juristisch geprüft - in 6 Notenstufen und jeweils 6 Formulierungsvarianten
> Über 150 Tätigkeitsbeschreibungen für Arbeiter, Angestellte, Praktikanten und Führungskräfte
> Mit einer großen Ablaufcheckliste (Wer macht wann was?), die Sie bei der Erstellung der Zeugnisse unterstützt
> und einem Bewertungsformular mit Begleitschreiben für den Vorgesetzten oder den Mitarbeiter
> 5 fertige Zeugnismuster, grafisch aufbereitet als Vorlage für die Gestaltung
> Alle Textbausteine und Tätigkeitsbeschreibungen können direkt von der CD-ROM übernommen und in das Zeugnisdokument eingefügt werden Wichtig für alle, die ein rechtssicheres Zeugnis schreiben wollen, egal ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer.
Mit diesem Buch stellen Sie aus über 1000 Textbausteinen und 150 Tätigkeitsbeschreibungen schnell ein gut formuliertes und vor allem rechtssicheres Arbeitszeugnis zusammen. Alle Textbausteine/Tätigkeitsbeschreibungen können Sie direkt von der CD-ROM in das Zeugnisdokument einfügen.
Über den Autor
Prolog. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten.
Prozesse wegen Änderungen von Arbeitszeugnissen werden oft geführt. Leider ist eine häufige Ursache fehlende Information - und das sowohl auf Seiten der Arbeitgeber wie auch bei den Mitarbeitern. Überzogenen Vorstellungen des Mitarbeiters von dem, was er vor Gericht durchsetzen kann, stehen auf Seiten des Arbeitgebers oft unzureichende Kenntnisse dessen, was in einem Zeugnis stehen muss, gegenüber. Um Ihnen solche Prozesse möglichst zu ersparen, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Fragen in Sachen Zeugnisrecht
zusammengestellt.
WELCHE GESETZLICHEN REGELUNGEN MÜSSEN SIEBEACHTEN?
Ein Mitarbeiter hat bei Beendigung eines Anstellungsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Die Rechtsgrundlagen für den Zeugnisanspruch des ausscheidenden Mitarbeiters sind in § 630 BGB, § 109 GewO (für Auszubildende: § 8 BBiG) sowie ggf. in einschlägigen tariflichen Bestimmungen enthalten. Ferner gelten folgende gesetzliche Regelungen:
- Das Zeugnis muss zumindest Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten (einfaches Zeugnis).
- Auf Verlangen des Mitarbeiters muss das einfache Zeugnis um
Angaben zu Leistung und Verhalten ergänzt werden (qualifiziertes
Zeugnis).
- Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein.
- Das Zeugnis darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten,
die den Zweck haben, eine andere als die aus der äußeren
Form oder dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Mitarbeiter
zu treffen.
- Die Zeugnissprache ist Deutsch. Deshalb kann jeder Mitarbeiter
im Geltungsbereich des deutschen Arbeitsrechts ein Zeugnis in
deutscher Sprache verlangen. Darüber hinaus kann es bei internationalen
Unternehmen sinnvoll sein, ein Arbeitszeugnis in
englischer Sprache auszustellen. Eine Rechtspflicht des Arbeitgebers
hierzu besteht aber nicht.
- Ein Zeugnis darf nicht in elektronischer Form erteilt werden.
-- Dieser Text bezieht sich auf eine vergriffene oder nicht verfügbare Ausgabe dieses Titels.