Kurzbeschreibung
Anhand skandalöser Fälle aus ganz Deutschland enthüllen die Autoren exemplarisch, wie der Rechtsstaat gefährdet wird, weil die dritte Gewalt nicht mehr funktioniert. Seilschaften mit Politikern und Wirtschaftsbossen machen es Staatsanwälten einfach, wegzuschauen, wenn sie nicht gar selbst verstrickt sind. Die Autoren zeigen, wie couragierte Bürger sich dagegen wehren und was geschehen muss, damit die Demokratie nicht noch weiter gefährdet wird.
Klappentext
Der Tagesspiegel
"Anhand skandalöser Fälle machen die Autoren deutlich, wie der Rechtsstaat ausgehöhlt wird, weil die dritte Gewalt nicht mehr funktioniert und Staatsanwälte auf Tauchstation gehen, wenn nicht gar in Seilschaften mit Politikern und Wirtschaftsbossen verstrickt sind. Die Autoren zeigen insbesondere auch, wie couragierte Bürger sich gegen diese Missstände wehren, aber auch Beispiele dafür, wie die Zivilcourage einzelner Bürger im Keim erstickt zu werden droht - weil nicht sein kann, was nicht sein darf."
Junge Welt
"Der Schweinereien - so simpel ist das zu formulieren - gibt es in diesem Land noch reichlich mehr. Und Roth haut sie dem Leser um die Ohren, auf dass niemand je sagen wird können, er oder sie habe 'nichts davon gewusst'. Das ist Aufklärungsjournalismus im besten Sinne: Roth hat sich einer Lebensaufgabe verschrieben, nimmermüde den Mächtigen auf die Finger zu schauen."
Frankfurter Rundschau
-- Dieser Text bezieht sich auf eine andere Ausgabe:
Taschenbuch
.
Über den Autor
Auszug aus Anklage unerwünscht. Korruption und Willkür in der deutschen Justiz von Jürgen Roth, Rainer Nübel, Rainer Fromm. Copyright © 2007. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten.
Das große Spiel
Was sollen die Bürger eigentlich davon halten, wenn Straftaten verübt
werden und die Gewinne in die Staatskasse fließen? Ist das kriminell,
halbkriminell oder der »guten Sache« wegen gerade noch legal? Für Juristen
müsste es klar sein: Rechtsbruch ist Rechtsbruch. Doch in Zeiten leerer
Kassen, in denen die Leistungen von Landesregierungen nach deren
Bonität gemessen werden, möchte niemand Finanzströme versiegen lassen
- auch wenn die Quellen offenbar verseucht sind. Spielbanken liefern
dafür ein gutes Beispiel.
Bis zum Jahr 1993 hatte Andreas Frank noch nie ein Kasino betreten.
Die glitzernde Welt des Glücksspiels in gediegenen Räumen, wo die
Kugel und der Rubel rollen, war dem Direktor eines privaten Geldinstituts
fremd. Umso geschockter war er, als sich damals herausstellte, dass sein
Direktorenkollege Roland S. der Spielsucht verfallen und darüber zum
Straftäter geworden war. Er hatte zwischen 1990 und 1993 in der Spielbank
Baden-Baden rund vierzehn Millionen D-Mark beim Roulette verzockt
- darunter rund acht Millionen D-Mark Kundengelder seiner Bank.
Der Bankdirektor S. war das, was man in Kasinokreisen einen »Großen
Spieler« nennt. Er wurde wegen Untreue im Oktober 1994 zu drei Jahren
und vier Monaten Haft verurteilt.
Andreas Frank begann, sich mit dem Problem der Spielsucht zu befassen,
die seinen Kollegen in die Kriminalität getrieben hatte. Er wurde
Mitglied des Fachverbands Glücksspielsucht. Und er fing an, sich für das
Innenleben von Kasinos zu interessieren. Es gelang ihm, an erste Informationen
heranzukommen, die ihm zu denken gaben: Wie das Landgericht
Baden-Baden im Urteil gegen seinen Bankkollegen feststellte, hatte Roland
S. allein zwischen Oktober 1992 und Januar 1993, also innerhalb von
vier Monaten, an einundsiebzig Abenden das Kasino Baden-Baden besucht
und dabei Kundengelder in Höhe von 7,328 Millionen D-Mark
verspielt. Damit hatte der Spielsüchtige pro Kasinobesuch im Schnitt
103.219 D-Mark verzockt.
Große Verluste, die das Kasino als großen Gewinn verbuchen konnte.
Und damit auch der Staat. Denn die damals noch private Spielbank musste
neunzig Prozent ihrer Einnahmen an das Land Baden-Württemberg abgeben.
Sie hatte, so fand Frank heraus, in ihrem Jahresbericht für 1992
Bruttospieleinnahmen aus dem »Großen Spiel« - also Roulette, Bakkarat
und Blackjack - von 72,889 Millionen D-Mark ausgewiesen.Was einen
durchschnittlichen täglichen Bruttogewinn von 204.173 D-Mark ergibt.
Im Jahr 1992 hatte die Spielbank täglich 1509 Besucher. Frank rechnete
nach: Roland S. hatte damit bei jedem seiner einundsiebzig Besuche satte
einundfünfzig Prozent der Kasino-Einnahmen bestritten. Ein Goldesel
fürs Kasino - und den Staat.
»Warum hatte die Spielbank nicht eingegriffen und ihn gesperrt, als
man merkte, dass der Bankdirektor ein Vermögen verzockte?«, fragte sich
Frank. Die Chefs der legalen Hochglanz-Spielhölle hatten daran offenbar
keinerlei Interesse. Denn das Kasino und gleichzeitig der Staat hatten an
diesem Großspieler mächtig verdient, und zwar Geld in hohen Summen,
das Roland S. veruntreut hatte. Schmutziges Geld, das aus einer Straftat
stammte,war in die Spielbankkasse geflossen. Und das alles geschah unter
den Augen des Staates, der die Aufsicht über Kasinos hat.
Der Schaden für die Privatbank war enorm. Doch das Geldinstitut
schien sich merkwürdigerweise nicht mit der Spielbank anlegen zu wollen.
Dafür ging Bankdirektor Andreas Frank in die Offensive. Zu sehr hatte
das Verhalten der Kasinoleitung für ihn ein »G'schmäckle«.
1994/95 meldete sich das Finanzamt bei Roland S. und wollte Steuern
auf das unterschlagene Geld. Frank kümmerte sich zu diesem Zeitpunkt
immer noch um den spielsüchtigen Bankerkollegen und dessen Familie.
»Das Finanzamt hatte unterdessen schon rund neunzig Prozent des
unterschlagenen und verspielten Geldes als Spielbankabgabe vereinnahmt
«, kommentiert Frank diesen Vorgang. »Nach der seltsamen Logik
der Finanzverwaltung hätte der Staat also mehr als hundert Prozent an den
Straftaten von Roland S. profitiert. Nur ein Eingeständnis des Mitverschuldens
der Spielbankverantwortlichen, etwa durch einen Vergleich,
hätte dieses Ansinnen gestoppt.«
Das Bankhaus trat per Vertrag schließlich seine Schadensersatzforderungen
gegenüber dem Kasino an Frank ab. Er versuchte es zunächst mit
einem Kompromissangebot: Über seinen Anwalt wollte er der Spielbank
einen Vergleich vorschlagen, wonach sie 300.000 D-Mark Schadensersatz
zahlen sollte. Das war zwar nur ein Bruchteil der unterschlagenen Kundengelder,
die den Finanztopf der Spielbank und des Staates gefüllt hatten,
doch die Kasinoführung lehnte kühl ab. Daraufhin wollte Frank es wissen:
Er verklagte die Spielbank auf Zahlung des vollen Betrags - rund acht
Millionen D-Mark.
Von da an entwickelt sich ein ungemein intensives Verhältnis zwischen
der Spielbankleitung und Andreas Frank, das man auch als »kriegsartig«
bezeichnen kann. Der Banker stößt im Laufe der Zeit auf eine ganze
Serie hochbrisanter Vorgänge in deutschen Kasinos. Die pikante Palette
reicht vom Anfüttern spielsüchtiger Großzocker bis zur Ermöglichung
von Geldwäsche. Die Baden-Badener Spielbankverantwortlichen geraten
unter Druck, doch sie können sich stets auf eines getrost verlassen: auf die
Ignoranz der Justiz - und die freundliche Unterstützung prominenter Vertreter
der »dritten Gewalt«.