"Individuals have rights and there are things no person or group may do to them (without violating their rights). So strong and far-reaching are these rights that they raise the question of what, if anything, the state and its officials may do. How much room do indivuals rights leave for the state?"
Mit diesen drei Sätzen aus dem Vorwort sind der Gegenstand und die Stoßrichtung des Buches umschrieben.
Alle anderen Fragen sind dieser einen Frage nachgeordnet. Falls nun die politische Theorie des Anarchismus haltbar wäre, würde der größte Teil des Gegenstandes der Politischen Philosophie sozusagen unterhöhlt und weggespült. Damit käme auch die Politische Philosophie selbst in Gefahr. Aus diesem Grunde scheint es ihm angemessen, ja geboten zu sein, die theoretischen Ansprüche des Anarchismus genauestens zu untersuchen. (Dieses Argument scheint mir nicht ganz zwingend zu sein: Selbst wenn es nur noch Anarchien gäbe, wäre Politische Philosophie immer noch möglich. Sie müsste sich nur einen anderen Gegenstand suchen. Sowohl gut als auch schlecht funktionierende Anarchien böten der Philosophie und der Wissenschaft genug lösenswerte Probleme.)
Nozick versucht nachzuweisen, dass unter der Bedingung anarchischer Vertragsfreiheit aus dem Naturzustand (im Sinne Lockes) über spontane und freiwillige Schritte ("invisible hand process") zunächst private Schutzvereinigungen entstehen. Aus diesen entwickelt sich ein Ultraminimalstaat und aus diesem wiederum entsteht auf dieselbe Weise ein Minimalstaat. (Der Minimalstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er über ein Gewaltmonopol seine Bürger gegen Gewalt, Diebstahl und Betrug schützt und die Einhaltung von Verträgen garantiert. Der Ultraminimalstaat dagegen bietet diese Leistungen nur solchen Personen an, die einen Vertrag mit dieser Schutzagentur geschlossen haben und ihre vertraglichen Pflichten, z. B. Geldzahlungen, auch erfüllen. Der wesentliche Unterschied zwischen diesen beiden Staatstypen besteht also darin, dass der Ultraminimalstaat keine Umverteilungseffekte erzeugt, wohl aber der Minimalstaat, auch wenn diese Effekte recht mild sind.) Da Anarchisten sowohl die Einschränkung der Vertragsfreiheit als auch einen Minimal- oder Ultraminimal-Staat ablehnen, ist ihre Position nach Nozicks Auffassung ad absurdum geführt. Diese Auffassung ist jedoch problematisch, denn Nozick zeigt tatsächlich nur, dass der Minimalstaat - gerechtfertigterweise - so entstehen könnte. Er beweist jedoch keineswegs, dass der Minimalstaat sich zwangsläufig aus dem anarchischen Naturzustand entwickelt.
Gegen die Sozialisten aller Richtungen wendet er ein, dass jeder Staat, dessen Kompetenzen die des Minimalstaates übersteigen, z. B. ein umverteilender Wohlfahrtsstaat, natürliche und individuelle Rechte verletzt. Jeden Staat dieser Art hält er für illegitim.
So ist seiner Auffassung nach Besteuerung auf eine Stufe mit Zwangsarbeit zu stellen. Zwangsarbeit aber verletzt das Recht auf die eigene Person und die Früchte eigener Arbeit. Was, so fragt er in der ihm eigenen Art, würden wir wohl sagen, wenn Hippies gezwungen würden, soundsoviele Stunden zugunsten der Armen und Bedürftigen zu arbeiten? Oder wie würden wir das Ansinnen beurteilen, dass jede berufstätige Person zusätzlich zu ihrem wöchentlichen Arbeitspensum fünf Stunden ausschließlich zum Wohle der Armen und Bedürftigen zu arbeiten hat? Wäre das etwa keine Zwangsarbeit? Ob wir nun aber x % unserer Arbeitsleistung dem Staat unentgeltlich zur Verfügung stellen oder ob wir x % unseres Einkommens an den Staat abführen, kann keinen wesentlichen Unterschied ausmachen.
Die Persuasivität dieser Fragen und der damit latent aufgestellten Thesen beruht offensichtlich und vor allem auf dem Wort "Zwang". Selbstverständlich werden wir gezwungen, Steuern zu bezahlen, und der Unterschied zu Zwangsarbeit mag tatsächlich vorwiegend rhetorisch sein. Was aber geschähe, wenn dieser Zwang nicht bestünde, wenn es jeder Person freigestellt wäre, Steuern zu bezahlen? Wir können sicher sein, dass dann so gut wie niemand Steuern entrichten würde.
An dieser Stelle scheint ein kleine anthropologisch-sozialtheoretische Zwischenüberlegung ganz nützlich zu sein. H. L. A. Hart, der britische Rechts- und Sozialphilosoph, hat - unter Rückgriff auf Hobbes'
Leviathan: Revised Student Edition (Cambridge Texts in the History of Political Thought) und auf Humes
A Treatise of Human Nature: Being an Attempt to Introduce the Experimental Method of Reasoning into Moral Subjects (Oxford Philosophical Texts) - in seinem Buch
The Concept of Law (Clearndon Law Series) (S. 189 ff.) eine Minimal-Anthropologie entworfen, die schwache und unproblematische Annahmen ("Binsenweisheiten" (truisms)) macht: Zuallererst oder zualleroberst nimmt er an, dass alle Menschen überleben oder möglichst lange leben wollen. Sodann stellt er fünf Hypothesen über Menschen oder ihre Situation auf. Betrachten wir hier lediglich die fünfte dieser Hypothesen und ihre Erläuterung:
Die Menschen verfügen nur über beschränkte Einsicht und nur über eingeschränkte Willensstärke. Jeder Mensch ist zuweilen in Versuchung, seine eigenen unmittelbaren Wünsche oder Interessen zuungunsten seiner längerfristigen zu bevorzugen. Für jeden ist es kurzfristig vorteilhaft, Versprechen nicht einzuhalten und Verträge zu brechen, solange alle anderen versprechensgehorsam und vertragstreu sind. Die meisten erlägen dieser Versuchung, wenn es keine spezielle Organisation zur Entdeckung und Bestrafung von Normverstößen gäbe. Sanktionen sind nicht so sehr deshalb notwendig, weil es ohne sie kein Motiv zur Normenbefolgung gäbe, sondern sie sind notwendig als eine Garantie dafür, dass diejenigen, die freiwillig gehorchen, nicht denjenigen zum Opfer fallen, die dies nicht tun. Ohne diese Sanktionen wären die Normgehorsamen dem Risiko ausgesetzt, übervorteilt oder ausgebeutet zu werden. Was die Vernunft angesichts dieser ständigen Gefahr nahelegt oder gar verlangt, ist "freiwillige Kooperation in einer Zwangsordnung".
Die freiwillige Kooperation in einer Zwangsordnung wird durch zwei Typen von Regeln ermöglicht, einerseits durch primäre Verpflichtungsregeln, andererseits durch sekundäre Regeln, die Befugnisse oder Vollmachten verleihen. Durch Regeln der ersten Art binden sich die Menschen auch selbst. Sie antizipieren gleichsam den "Schatten der Zukunft", wie Robert Axelrod in Kapitel 7 seines Buches
The Evolution of Cooperation: Revised Edition prägnant sagt.
Diese Bindungen reichen angesichts der Verführungen durch die faktische Welt nicht immer aus. Daher etablieren die Menschen - qua Regeln - Instanzen oder Ämter, die mit Macht ausgestattet sind. Die Inhaber dieser Ämter haben die Aufgabe, die Selbstbindungen zu unterstützen oder, falls Selbstbindungen nur schwer möglich sind, an ihre Stelle Fremdbindungen treten zu lassen.
Mit dieser Argumentation hat Hart, wie schon vor ihm Hobbes und Hume, eine Minimal-Version des Naturrechts geschaffen. Diese Naturrechtslehre unterscheidet sich von den üblichen Naturrechtslehren insofern, als sie z. B. nicht von natürlichen oder von Gott verliehenen Rechten (oder auch Pflichten) der Menschen ausgeht, sondern von natürlichen Interessen oder Wünschen einerseits und natürlichen Schwächen andererseits. Da die Menschen so und nicht anders beschaffen sind, ist es für sie vernünftig, bestimmte Regeln zu erschaffen und ihnen Folge zu leisten. In diesem Sinne haben diese Regeln eine natürliche Grundlage, sie sind in diesem Sinne naturrechtliche Regeln.
Nun wird auch ein Minimalstaat im Sinne Nozicks auf solche Institutionen nicht verzichten können, was er auch selbst eingesteht. Der Nozicksche Minimalstaat ist ja, wie Nozick selbst sagt, mit einem Gewaltmonopol ausgestattet, mit dessen Hilfe er seine Bürger gegen Gewalt, Diebstahl und Betrug schützt und die Einhaltung von Verträgen garantiert. Diese Leistungen kann er aber ohne Steuereinnahmen nicht erbringen. Da die Bürger, trotz ihrer (möglichen) Einsicht in die Notwendigkeit der Besteuerung freiwillig keine Steuern entrichteten, zumal wenn sie nicht sicher sein können, dass alle anderen Steuern entrichten, ist es notwendig, eine Zwangsbesteuerung einzuführen. Ob diese Besteuerung dann linear oder progressiv sein sollte, ist demgegenüber eine rein sekundäre Frage.
Nozicks "Anarchy, State, and Utopia" ist aber - trotz aller Einwände - eines der gedankenreichsten und scharfsinnigsten Bücher der Politischen Philosophie des 20. Jahrhunderts. Hinter John Rawls'
A Theory of Justice: Original Edition muss es sich gewiss nicht verstecken.
PS. Wer gerne und gut englische Literatur liest, sollte sich unbedingt an das Original halten. Die deutsche Übersetzung,
Anarchie, Staat, Utopia, ist z. T.
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