In Privathaushalten müssen die meisten Unterlagen nur 2 Jahre aufbewahrt werden. Pro Jahr fällt bei uns ein Stapel Rechnungen und Kontoauszüge in Aktenordnerdicke an, den ich ungern für jeden lesbar in die blaue Tonne entsorgen möchte.
+ stabil stehender Auffangbehälter, auf den der Aktenvernichter aufgelegt wird
die Betriebsanleitung:
+ umfangreiche Sicherheitshinweise
+ Hinweis, kein Zeitungspapier, keine Fensterumschläge, Papiere mit Aufklebern, Teile von Büchern oder Notizbüchern mit Fäden oder Leimspuren, Folien, laminierte Unterlagen zu zerkleinern
+ Tipp, die Messer regelmäßig zu fetten - völlig logisch, es muss einen nur jemand daran erinnern
+ sinnvolle Problemlösungstipps
Betrieb:
+ Bei korrekter Handhabung sollte der Betrieb unfallfrei ablaufen; die Messer liegen tief im Ausgabeschacht des Aktenvernichters.
+ (Ein vergleichbares Gerät vom Kaffeehändler - 0,5 statt hier 0,8 Ampere - war nur für den Kurzzeitbetrieb von 2 Minuten ausgelegt und lief beim Schnetzeln von Kontoauszüge schon heiß.)
+ Der alljährlich anfallende Stapel Unterlagen wurde im Automatikmodus zügig, ohne Papierstau und ohne Papierrückstände zwischen den Messern geschreddert.
+ Am Motorgeräusch ist deutlich zu hören, dass man die 8-Blatt-Grenze besser nicht überschreitet.
+ Einzelne Kreditkarten werden problemlos zerlegt, auch hier signalisiert das Motorgeräusch, dass vom Schreddern von Plastik im Dauerbetrieb abzuraten ist.
+ Garantie 1 Jahr
o Made in China
Fazit:
++ Sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis
++ die Leistung des Aktenvernichters ist für einen Privathaushalt passend
Tipp:
Aufbewahrungsfristen
Mindestens 2 Jahre aufheben: Kontoauszüge, Kaufverträge, Kassenbons, Handwerkerrechnungen, Arztrechnungen. Für fast alle Rechnungen gilt eine gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren.
Mindestens 5 Jahre aufheben: Bauunterlagen
bis zur Klärung aufheben: vorläufige Steuerbescheide
Lebenslang aufheben: Zeugnisse, Urkunden, Unterlagen, die einen Rentenanspruch belegen.