Kann ein juristischer Kommentar "spannend" sein? Diese Frage erscheint auf den ersten Blick absurd, denn im Gegensatz zu einem Roman kann doch ein Fachbuch keine Neugier auf den weiteren Verlauf eines Geschehens erwecken. Wer aber den von Däubler/Bertzbach herausgegebenen AGG-Kommentar zur Hand nimmt, ihn zunächst punktuell und dann mit zunehmendem Interesse abschnittsweise liest, der hat durchaus das Gefühl einer spannungsreichen Lektüre, weil ihm Seite für Seite neue Erkenntnisse vermittelt bzw. Zusammenhänge aufgezeigt werden, die angesichts der AGG-Regelungen zum Nachdenken zwingen. Dies gilt insbesondere für den arbeitsrechtlichen Teil des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, der im Mittelpunkt dieser Rezension steht.
Arbeitsrechtliche Diskriminierungsverbote sind zwar nicht neu, denn sie haben schon seit geraumer Zeit u.a. in § 611 a, § 612 Abs. 3 BGB und nicht zuletzt in dem vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entwickelten Rechtsinstitut des "arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes" Ausdruck gefunden, doch der nun normierte Schutz vor Benachteiligungen geht deutlich über das seitherige Recht hinaus. Hierzu sollte man unbedingt die instruktive Einleitung lesen. Sie enthält nicht nur einen informativen Überblick über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, sondern behandelt auch dessen Verhältnis zur bislang geltenden Rechtslage. Weitere Abschnitte befassen sich mit der fortbestehenden Bedeutung des europäischen Gemeinschaftsrechts, mit der Wirksamkeit und Auslegung der EG-Richtlinien sowie mit den völkerrechtlichen Diskriminierungsverboten.
Im Anschluss daran folgt eine sehr ausführliche und gut strukturierte Kommentierung zu den Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, dessen Ziel darin besteht, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen (§ 1 AGG). Diese - von den Verfassern durchweg als "verpönte Merkmale" bezeichneten - Diskriminierungsmerkmale werden zunächst ganz allgemein erläutert und dann später unter konkreter Bezugnahme auf die arbeitsrechtlichen Situationen vertieft behandelt. Einen breiten Raum nimmt danach die Kommentierung zum AGG-Anwendungsbereich ein, die sich auch auf die Benachteiligungsverbote und Gleichbehandlungsgebote außerhalb des AGG-Bereichs erstreckt.
Inhaltlicher Schwerpunkt des Kommentars ist der Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung. Hier geht es zunächst um die recht unterschiedlichen Erscheinungsformen einer solchen Benachteiligung, konkret also um die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine "Benachteiligung" wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vorliegt. Daran anschließend werden die in Betracht kommenden Benachteiligungen bei der Einstellung, beim beruflichen Aufstieg, bei der Vergütung, bei der Arbeitszeit sowie bei sonstigen Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen behandelt. In diesem Zusammenhang werden auch Fragestellungen erörtert, die sich hinsichtlich diskriminierender Kündigungen und anderer Formen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ergeben.
Die vom Gesetzgeber normierten Benachteiligungsverbote gelten nicht absolut, sondern stehen unter dem Vorbehalt einer nach den §§ 8 bis 10 AGG möglichen Rechtfertigung. Auch zu diesem Regelungskomplex enthält der Kommentar umfassende Erläuterungen, nämlich in Bezug auf die Zulässigkeit einer unterschiedlichen Behandlung wegen beruflicher Anforderungen, wegen der Religion oder Weltanschauung und wegen des Alters. Ebenso ausführlich werden die Organisationspflichten des Arbeitgebers behandelt, wobei die in der betrieblichen Praxis besonders bedeutsame Ausschreibung von Arbeitsplätzen im Vordergrund steht. Gleiches gilt bezüglich der Rechte der Beschäftigten, namentlich für das Beschwerderecht und Leistungsverweigerungsrecht, vor allen Dingen aber hinsichtlich des gegen den Arbeitgeber gerichteten Anspruchs auf Entschädigung und Schadenersatz bei Verstoß gegen ein Benachteiligungsverbot.
Eingangs wurde bereits angedeutet, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz über das Arbeitsrecht hinausreichende Regelungen enthält, womit insbesondere der Schutz vor Benachteiligungen im Zivilrechtsverkehr angesprochen wird. Folgerichtig erläutern die Verfasser auch das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot und die damit im Zusammenhang stehenden Vorschriften, ferner den Rechtsschutz (Beweislast und Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände) und schließlich die Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse. Abgerundet wird der Kommentar mit Erläuterungen hinsichtlich der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und zu den AGG-Schlussvorschriften.
Zusammenfassende Beurteilung: Es handelt sich um ein hervorragendes Werk, das in jeder Beziehung zu überzeugen vermag. Die Erläuterungen zeichnen sich durch sprachliche Prägnanz und sorgsam abgewogene Begründungen aus. Hervorzuheben sind auch die überaus zahlreichen Beispiele, die zum besseren Verständnis der jeweiligen Problematik beitragen. Nicht zuletzt die bemerkenswert große Zahl an Hinweisen auf die vorhandene Rechtsprechung (insbesondere der Instanzgerichte) macht deutlich, dass das Buch von Fachleuten stammt, die über fundierte Kenntnisse und vielfältige Erfahrungen im praktischen Umgang mit dem Diskriminierungsschutz verfügen. Ihnen und dem Verlag ist zu wünschen, dass der AGG-Handkommentar, dessen Anschaffung ohne jede Einschränkung empfohlen werden kann, eine möglichst weite Verbreitung finden wird.
Hans-Jürgen Sabel, Schwäbisch Gmünd
Herausgeber der Entscheidungssammlung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle (EEK)